Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010
Vorlage
SV-8-0117
Aktenzeichen
10 42 25
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2010 – wird unter Berücksichtigung der aufgrund der Beratungsergebnisse notwendigen Änderung (Aufhebung eines Sperrvermerkes) beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW i. V. m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan – ist gesondert zu beschließen.

 

II.  Lösung

 

Der Stellenplan für das Jahr 2010 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2010 am 16.12.2009 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-8-0060). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.

 

Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2010, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplanes ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.

 

Der Entwurf des Stellenplanes enthält einen Sperrvermerk für die Besetzung einer Stelle im Produktbereich 40 (Regionales Bildungsnetzwerk). Sofern der Kreistag in seiner Sitzung am 24.02.2010 beschließt, ab dem Schuljahr 2010/11 ein Regionales Bildungsnetzwerk einzurichten (vgl. SV-8-0112), wird dieser Sperrvermerk aufgehoben.

III. Alternativen

 

Keine; der Beschluss des Stellenplanes ist verpflichtend

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.