Betreff
Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2010 gem. § 55 KrO NRW.
Vorlage
SV-8-0121
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das Beratungsergebnis mitzuteilen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Gem. § 55 Kreisordnung – KrO sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. Über Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können verlangen, das der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.

 

II.  Lösung

Mit der Bekanntgabe der Eckdaten zum Kreishaushalt 2010 am 13.11.2009 wurde das Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2010 gem. § 55 KrO NRW eingeleitet.

 

Am 18.11.2009 fand eine Bürgermeisterkonferenz statt, in der die Eckdaten für den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ausführlich und eingehend vorgestellt wurden. Im Ergebnis wurde am Ende dieser Besprechung eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Vertretern der Städte und Gemeinden und aus Vertretern des Kreises zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe hat am 02.12.2009 getagt und in konstruktiver Weise sämtliche von den Vertretern der Bürgermeisterkonferenz vorgetragenen Fragen und Sachverhalte zum Entwurf des Kreishaushalts 2010 ausführlich behandelt und beantwortet. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die Höhe der dem Eckdatenpapier zugrundeliegenden Ansätze für Bauunterhaltung und Wertberichtungen des Umlaufvermögens seitens des Kreises einer weiteren Prüfung unterzogen werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob eine auf ein oder zwei Jahre befristete Senkung des Instandhaltungsstandards bei Gebäuden vertretbar ist, obwohl die von der KGST empfohlene Instandhaltungsquote von 1,2 % des Substanzwertes bereits seit Jahren unterschritten wird. Unter Zurückstellung von Bedenken wurde der Haushaltsansatz Bauunterhaltung 2010 danach nochmals deutlich reduziert, so dass die v. g. Instandhaltungsquote nunmehr nur noch 0,67 % des Substanzwertes beträgt. Auch der Ansatz Wertberichtigung des Umlaufvermögens wurde von 198.625 € auf 100.000 € reduziert.

 

Der Entwurf des Haushalts 2010 wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden unmittelbar im Anschluss an die Einbringung in den Kreistag zugeleitet. Dabei wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe der Umlagesätze, nochmals Stellung zu nehmen.

 

Die Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz zum Entwurf des Kreishaushalts 2010 ist am 29.01.2010 hier eingegangen und der Sitzungsvorlage zur weiteren Beratung als Anlage beigefügt.

 

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit über die Entscheidung liegt gem. § 55 KrO beim Kreistag.