Betreff
Kindergartenbedarfsplan 2010/11
Vorlage
SV-8-0072/1
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300 und 6230
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2010/11 lt. Anlage 1 zu SV-8-0072 wird - unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dargestellten Änderungen - beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 170 Tagespflegeplätze zu beantragen (Anlage 3).

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Schreiben vom 09.02.2010 (Anlage 1) hat die kath. Kirchengemeinde St. Pankratius als Träger des Kindergartens St. Pankratius in Nordkirchen-Südkirchen mitgeteilt, dass sie mit dem Planungsvorschlag für ihren Kindergarten nicht einverstanden sei. Sie bat um Berücksichtigung von zwei Gruppen des Typs I und einer Gruppe des Typs III anstelle der vorgesehenen Planung mit 1 x Typ I und 2 x Typ III.

Bereits mit Schreiben vom 29.01.2010 wurde die Kirchengemeinde St. Pankratius informiert, dass eine Planung mit 2 Gruppen des Typs I und einer Gruppe des Typs III nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist

-          5 zusätzliche Plätze für 3- bis 6jährige Kinder, d.h. 30 Plätze Typ III

-          Aufnahme von nur acht 2jährigen Kindern,

-          dabei vorrangige Aufnahme von Kindern, die im Laufe des Kindergartenjahres 10/11 drei Jahre alt werden.

 

Aufgrund der Stellungnahme vom 09.02.2010 wurde die Kirchengemeinde St. Pankratius daher gebeten, die im Schreiben vom 29.01.2010 genannten Bestätigungen kurzfristig nachzureichen. Dieses ist am 15.02.2010 erfolgt, so dass eine Änderung der Planung für den Kindergarten St. Pankratius, Südkirchen, zu 2 x Typ I und 1 x Typ III möglich ist.

 

II.  Lösung

Da die Planungsalternative mit 30 Plätzen Typs III und 2 Gruppen des Typs I bereits bei den Trägergesprächen im November 2009 als Planungsvariante von der Verwaltung des Jugendamtes vorgestellt wurde und so die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren im Ortsteil Südkirchen im bisherigen Umfang erhalten bleiben können, sollte dem Anliegen des Trägers entsprochen werden.

Die Seiten 1, 28 bis 30 und 49 bis 51 der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage SV-8-0072 werden daher neu erstellt und ausgetauscht (Anlage 2).

Die Anforderung der Landesmittel (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage SV-8-0072) wird ebenfalls entsprechend angepasst. (Anlage 3)

III. Alternativen

Beibehalten der in der Anlage 1 zur SV-8-0072 auf Seite 29 dargestellten Planung für den Kindergarten St. Pankratius, Nordkirchen-Südkirchen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gegenüber der bisherigen Planung entstehen zusätzliche Betriebskosten im Kindergartenjahr 2010/11 von rd. 24.500 EUR. Der Anteil des Jugendamtes hieran beträgt rd. 12.600 EUR. 5/12 hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2010. Die Mehrbelastung im Haushaltsjahr 2010 liegt bei rd. 5.300 EUR. Da die dargestellte Planungsvariante bereits im November 2009 angedacht war, sind ausreichend Mittel im Entwurf des Produktshaushalts enthalten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses. Wegen der besonderen Bedeutung der Kindergartenbedarfsplanung für die Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW eine Entscheidung durch den Kreistag erforderlich.