Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag
hat die Verwaltung am 19.12.2007 beauftragt, über die Entwicklung der
Fallzahlen und die sonstige Entwicklung im Jugendamtsbereich kontinuierlich zu
berichten (Sitzungsvorlage 7-0871) und einen Schwerpunkt auf die
Geschäftsprozessoptimierung zu legen. Zur Überbrückung der Situation im
Jugendamt hat der Kreistag im selben Zuge ein Personalbudget von 180.000 Euro
jährlich bis zum 31.12.2009 zur Verfügung gestellt.
Mit Beschluss
vom 24.06.2009 (Sitzungsvorlage 7-1343) hat der Kreistag beschlossen, dass die
Stellenausstattung (Planstellen und befristet eingerichtete Projektstellen) des
Jugendamtes der gesetzlich und fachpolitisch geforderten Personalisierung der
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Zum Stellenplan 2010 wurden
die in der Stellenübersicht (Anlage 1) dargelegten Stellen eingerichtet und die
erforderlichen Finanzmittel zur Sicherung der derzeitigen personellen
Ausstattung des Jugendamtes dauerhaft in den Personaletat eingestellt.
Mit Beschluss
vom 24.06.2009 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, zur
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Leistungen in der Kinder- und
Jugendhilfe
- Kontinuität im Stellenbestand durch dauerhafte Einrichtung der in analytischen und vergleichenden Personalbemessungen dargelegten aufgabenbezogen notwendigen Ausstattung zu erreichen,
- durch Prozessoptimierung und Aufgabenkritik kontinuierlich Anpassungen im Personalbestand an sich verändernde Qualitätsanforderungen (Kinderschutz, Ausbau U3, Frühwarnsysteme und frühe Hilfen, etc.) zu ermöglichen und
- durch Steigerung der Effektivität und Effizienz die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu steigern und das Ergebnis dauerhaft zu konsolidieren.
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag nach, über die zwischenzeitlich umgesetzten und die noch laufenden Qualitätsentwicklungsmaßnahmen zu berichten.
II. Lösung
Die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung wurde mit folgenden Ergebnissen umgesetzt:
Strukturqualität
Der Stellenbestand entspricht der, vom Kreistag beschlossenen Stellenausstattung. Die Kontinuität im Stellenbestand ist sichergestellt worden durch Verlängerung der befristeten Arbeitsverhältnisse und Entfristung von weiteren Stellen im Stellenplan 2010.
Die Qualitätssteigerung im Personalbestand ist durch die Qualifizierung aller pädagogischen Fachkräfte zu Kinderschutzfachkräften und durch interne Weiterbildungen in maßgeblichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe (Weiterbildungsprogramm 2009 bis 2011) umgesetzt.
Durch Organisationsentwicklung
in den Aufgabenbereichen der sozialpädagogischen Dienste wurden Aufgaben neu verteilt und
Prozessqualitäten (Bündelung fachlicher Kompetenzen) gesteigert.
Prozessqualität
Zur Prozessoptimierung sind die Prozessqualitäten der Leistungen der Sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes entsprechend den sich verändernden gesetzlichen Anforderungen standardisiert worden. Hierzu zählen insbesondere folgen Aufgaben:
- Kinderschutz und Inobhutnahme nach Dienstanweisung Kinderschutz
- Hilfeplanung erzieherischer Hilfen nach § 36 SGB VIII
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
- Vollzeit- und Bereitschaftspflege nach § 33 SGB VIII
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG
- Jugendhilfe im Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht
Sämtliche Prozesse sind in Dienst- und Arbeitsanweisungen dokumentiert und werden durch elektronische Verfahren (Stammdatenbasis im Fallmanagement, Dokumentenmanagement) unterstützt.
Ergebnisqualität
Zur Steigerung der Ergebnisqualitäten sind folgende Maßnahmen zur Zeit in Arbeit:
- Fallreflexion und Fallrevision – Kollegiale Beratung und Überprüfung von Inhalt und Umfang ausgewählter Fallbestände
- Wirkungsorientierung – Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Hilfen durch Vereinbarung ergebnisorientierter Hilfeplansteuerung mit allen freien Trägern der Jugendhilfe im Kreisgebiet
- Wirtschaftlichkeits- und Transparenzsteigerung durch Entgeltvereinbarungen für ambulante Leistungen der Jugendhilfe nach Nettofachleistungsstunden
- Kennzahlen gestützte Steuerung des Budgets im Haushalt, Budgetplanung 2010
Im Produkthaushalt 2010 des Kreises Coesfeld sind Zielkennzahlen
(Planwerte) gebildet worden, die die ergebnisorientierte Steuerung
dokumentieren und meßbar machen. Im Mittelpunkt stehen die Hilfen in
Erziehungsangelegenheiten (Anlage 3). Die Ziele sind wie folgt beschrieben
worden:
- Verhältnis ambulante Hilfen zu den stationären Hilfen verbessern
- Erreichen der durchschnittlichen Falldichte des Kennzahlenvergleichs KGST
Die gebildeten Kennzahlen liegen der durch Qualitätsentwicklung
optimierten Steuerungsleistungen im Produktbereich der Hilfen zur Erziehung
zugrunde und greifen die im Kennzahlenvergleich der KGST ermittelten Ergebnisse
auf.
Pflegestellenkonzept
Im
Zuge der Umsetzung der Qualitätsanforderungen im Jugendamt werden die
Leistungen der Vollzeitpflege mit den Zielen der
·
Werbung,
Qualifizierung und nach Qualitätsanforderungen standardisierten Betreuung der
Pflegefamilien (Potenzial im Kreis steigern) und
·
der Vermeidung
steigender Importfälle von Fremdjugendämtern (Kostenerstattungsfälle) bei
gleichzeitiger Kostensenkung kreiseigener Leistungen der Betreuung von
Pflegefamilien (nicht erstattungsfähige Aufwendungen)
neu strukturiert.
Zum
1.4.2010 wird ein Bestand von 156 Vollzeitpflegefällen erreicht, von denen 95
Kostenerstattungsfälle sind. Die Leistungssteuerung wird wie folgt reguliert:
·
Das Jugendamt
steuert Hilfeplanung und Kinderschutz in Pflegefamilien nach standardisierten
Verfahren des Jugendamtes (vgl. Prozess- und Ergebnisqualität)
- Rechts- und Leistungsbeziehungen zwischen Jugendamt, Pflegeeltern und Dritten (Pflegeverträge, Beihilferichtlinien, Leistungsbeziehungen zu Jugendhilfeanbietern) sind normiert
·
In
Kostenerstattungsfällen werden Betreuungsleistungen für Pflegefamilien (bislang
Eigenleistungen und nicht erstattungsfähige Aufwendungen) durch
Betreuungsleistungen freier Träger der Jugendhilfe abgelöst (erstattungsfähige
Aufwendungen nach § 37.2 i.V.m. § 86.6 SGB VIII).
Seit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG vom
22.10.2009 ist geklärt, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Durchführung
der ihrer Zuständigkeit unterliegenden Beratung und Unterstützung der
Pflegeperson nach § 37 Abs. 2 SGB VIII im Wege der Auslagerung von
Dienstleistungen (sog. Outsourcing) auf Träger der freien Jugendhilfe
übertragen und in diesem Zusammenhang entstehende Kosten im Sinne des § 89 f
Abs. 1 SGB VIII gegenüber anderen Trägern zur Erstattung anfordern können.
Kennzahlenvergleich 2008 der KGST
Der Kennzahlenvergleich der KGST NRW, an dem die Kreisjugendämter teilnehmen, kommt zu folgenden wesentlichen Ergebnissen (Anlage 2):
- Die Inanspruchnahme der Hilfe zur Erziehung lag beim Kreis Coesfeld in 2007 und 2008 landesweit im Maximum, die durchschnittlichen Kosten aller Hilfearten pro Einwohner von 0 bis 20 Jahren lagen deutlich über dem Median (mittlerer Wert der Rangskala).
- Der „Quotient: auf eine stationäre Hilfe zur Erziehung kommen ... amulante Hilfen zur Erziehung“ liegt mit 1,48 über dem Median und ist ein vergleichbar guter Wert, da der gesetzliche Vorrang der Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familie ambulant und in der Familie umgesetzt wird.
- Bei der Kennzahl „Fälle Hilfen zur Erziehung pro Personalstelle“ wird mit 45,35 Fällen pro Stelle ein am Median liegendes Ergebnis erzielt, hier wurde gegenüber dem Vorjahr durch Personalanpassung ein gutes Ergebnis erzielt. Dies ist das Ergebnis der vom Kreistag am 19.12.2007 beschlossenen Stellenanpassung (Sitzungsvorlage 7-0871) im Jugendamt.
In der Qualitätsentwicklung sind die Maßnahmen darauf gerichtet, durch ergebnisorientierte Steuerung bei gleichzeitiger Steigerung der Struktur- und Prozessqualitäten, Inanspruchnahme und Kosten zu senken und den landesweiten Median zu erreichen.
Fallsteuerung und erste Ergebnisse 2009 und 2010
Die
Ergebnisse der Struktur-, Prozess- und ergebnisqualitativen Steuerung lassen
sich in den Fallzahlentwicklungen (Anlage 4) ablesen. In 2009 konnten weitere
Fallzahlsteigerungen abgefangen werden, in 2010 sinkt der laufende Fallbestand
kontinuierlich. Zum 1.4.2010 wird ein Bestand von 966 Fällen erreicht, der dem
Fallbestand zum 1.4.2008 entspricht.
Die Quantifizierung der Ziele ist im Produkthaushalt 2010 des Kreises Coesfeld erfolgt (Anlage 4). Die Falldichte soll durch die Steuerungsleistungen in 2010 von 40 auf 35 von 1.000 Einwohner unter 21 Jahren zurückgeführt werden. Dabei soll das Verhältnis ambulant zu stationär bei 65 zu 35 Prozent stabilisiert werden, um dem gesetzlichen Vorrang ambulanter Leistungen gerecht zu werden.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag nach Beschluss vom 24.06.2010 zur SV –7-1343: Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt
Anlagen
Anlage 1
Aufgabe, Funktion |
Stellen-bestand |
davon |
weiterer Stellen-bedarf erstmalig |
Befristung bis 31.12.2010 evtl. |
Stellenplan 2010 |
Leitung |
2,0 |
|
|
|
2,0 |
Sekretariat |
1,0 |
|
|
|
1,0 |
Allgemeiner Sozialer Dienst |
14,5 |
1,5 |
|
1,5 |
13,0 |
Pflegekinderdienst und Adoptionsver-mittlung |
4,0 |
0,5 |
|
0,5 |
3,5 |
Jugendgerichtshilfe |
3,0 |
0,5 |
|
0,5 |
2,5 |
Amtsvormund-schaften,
Betreuungsstelle |
2,0 |
|
0,8 |
0,8 |
2,0 |
Beistandschaften |
3,0 |
|
|
|
3,0 |
Zentrale Unterhaltsheran-ziehung,
UVG |
4,5 |
0,5 |
|
0,5 |
4,0 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe |
4,8 |
1,8 |
|
1,0 |
3,8 |
Kostenheranziehung |
2,0 |
1,0 |
|
|
2,0 |
Kindertagesbetreuung,
Jugendförderung, KiBiz, U3-Ausbau, Tagespflege |
4,2 |
0,5 |
|
|
4,2 |
Elterngeld, Leistungen nach dem
BEEG |
3,0 |
|
|
|
3,0 |
Jugendpflege, „Frühe Hilfen“,
Jugendschutz |
2,7 |
0,5 |
|
|
2,7 |
Summe |
50.7 |
6,8 |
0,8 |
4,8 |
46,7 |
Stellenbestand |
2009: |
|
2010: 51,5 |
Bitte Finanzierung unter
Begründung im Register Sachverhalt schreiben!!!!