Betreff
Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt - Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages vom 24.06.2009
Vorlage
SV-8-0146
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Begründung:

 

I.      Problem

 

Der Kreistag hat die Verwaltung am 19.12.2007 beauftragt, über die Entwicklung der Fallzahlen und die sonstige Entwicklung im Jugendamtsbereich kontinuierlich zu berichten (Sitzungsvorlage 7-0871) und einen Schwerpunkt auf die Geschäftsprozessoptimierung zu legen. Zur Überbrückung der Situation im Jugendamt hat der Kreistag im selben Zuge ein Personalbudget von 180.000 Euro jährlich bis zum 31.12.2009 zur Verfügung gestellt.

Mit Beschluss vom 24.06.2009 (Sitzungsvorlage 7-1343) hat der Kreistag beschlossen, dass die Stellenausstattung (Planstellen und befristet eingerichtete Projektstellen) des Jugendamtes der gesetzlich und fachpolitisch geforderten Personalisierung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Zum Stellenplan 2010 wurden die in der Stellenübersicht (Anlage 1) dargelegten Stellen eingerichtet und die erforderlichen Finanzmittel zur Sicherung der derzeitigen personellen Ausstattung des Jugendamtes dauerhaft in den Personaletat eingestellt.

Mit Beschluss vom 24.06.2009 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe 

 

  • Kontinuität im Stellenbestand durch dauerhafte Einrichtung der in analytischen und vergleichenden Personalbemessungen dargelegten aufgabenbezogen notwendigen Ausstattung zu erreichen,

 

  • durch Prozessoptimierung und Aufgabenkritik kontinuierlich Anpassungen im Personalbestand an sich verändernde Qualitätsanforderungen (Kinderschutz, Ausbau U3, Frühwarnsysteme und frühe Hilfen, etc.) zu ermöglichen und

 

  • durch Steigerung der Effektivität und Effizienz die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu steigern und das Ergebnis dauerhaft zu konsolidieren.

 

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag nach, über die zwischenzeitlich umgesetzten und die noch laufenden Qualitätsentwicklungsmaßnahmen zu berichten.

 

II.  Lösung

 

Die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung wurde mit folgenden Ergebnissen umgesetzt:

Strukturqualität

 

Der Stellenbestand entspricht der, vom Kreistag beschlossenen Stellenausstattung. Die Kontinuität im Stellenbestand ist sichergestellt worden durch Verlängerung der befristeten Arbeitsverhältnisse und Entfristung von weiteren Stellen im Stellenplan 2010.

 

Die Qualitätssteigerung im Personalbestand ist durch die Qualifizierung aller pädagogischen Fachkräfte zu Kinderschutzfachkräften und durch interne Weiterbildungen in maßgeblichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe (Weiterbildungsprogramm 2009 bis 2011) umgesetzt. 

 

Durch Organisationsentwicklung in den Aufgabenbereichen der sozialpädagogischen Dienste  wurden Aufgaben neu verteilt und Prozessqualitäten (Bündelung fachlicher Kompetenzen) gesteigert.

 

Prozessqualität

 

Zur Prozessoptimierung sind die Prozessqualitäten der Leistungen der Sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes entsprechend den sich verändernden gesetzlichen Anforderungen standardisiert worden. Hierzu zählen insbesondere folgen Aufgaben:

 

  • Kinderschutz und Inobhutnahme nach Dienstanweisung Kinderschutz

 

  • Hilfeplanung erzieherischer Hilfen nach § 36 SGB VIII

 

  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

 

  • Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII

 

  • Vollzeit- und Bereitschaftspflege nach § 33 SGB VIII

 

  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG

 

  • Jugendhilfe im Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht

 

Sämtliche Prozesse sind in Dienst- und Arbeitsanweisungen dokumentiert und werden durch elektronische Verfahren (Stammdatenbasis im Fallmanagement, Dokumentenmanagement) unterstützt.

 

Ergebnisqualität

 

Zur Steigerung der Ergebnisqualitäten sind folgende Maßnahmen zur Zeit in Arbeit:

 

  • Fallreflexion und Fallrevision – Kollegiale Beratung und Überprüfung von Inhalt und Umfang ausgewählter Fallbestände

 

  • Wirkungsorientierung – Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Hilfen durch Vereinbarung ergebnisorientierter Hilfeplansteuerung mit allen freien Trägern der Jugendhilfe im Kreisgebiet

 

  • Wirtschaftlichkeits- und Transparenzsteigerung durch Entgeltvereinbarungen für ambulante Leistungen der Jugendhilfe nach Nettofachleistungsstunden

 

  • Kennzahlen gestützte Steuerung des Budgets im Haushalt, Budgetplanung 2010

 

Im Produkthaushalt 2010 des Kreises Coesfeld sind Zielkennzahlen (Planwerte) gebildet worden, die die ergebnisorientierte Steuerung dokumentieren und meßbar machen. Im Mittelpunkt stehen die Hilfen in Erziehungsangelegenheiten (Anlage 3). Die Ziele sind wie folgt beschrieben worden:

 

  • Verhältnis ambulante Hilfen zu den stationären Hilfen verbessern

 

  • Erreichen der durchschnittlichen Falldichte des Kennzahlenvergleichs KGST

 

Die gebildeten Kennzahlen liegen der durch Qualitätsentwicklung optimierten Steuerungsleistungen im Produktbereich der Hilfen zur Erziehung zugrunde und greifen die im Kennzahlenvergleich der KGST ermittelten Ergebnisse auf.

 

 

 

Pflegestellenkonzept

 

Im Zuge der Umsetzung der Qualitätsanforderungen im Jugendamt werden die Leistungen der Vollzeitpflege mit den Zielen der

·         Werbung, Qualifizierung und nach Qualitätsanforderungen standardisierten Betreuung der Pflegefamilien (Potenzial im Kreis steigern) und

·         der Vermeidung steigender Importfälle von Fremdjugendämtern (Kostenerstattungsfälle) bei gleichzeitiger Kostensenkung kreiseigener Leistungen der Betreuung von Pflegefamilien (nicht erstattungsfähige Aufwendungen)

neu strukturiert.

 

Zum 1.4.2010 wird ein Bestand von 156 Vollzeitpflegefällen erreicht, von denen 95 Kostenerstattungsfälle sind. Die Leistungssteuerung wird wie folgt reguliert:

 

·         Das Jugendamt steuert Hilfeplanung und Kinderschutz in Pflegefamilien nach standardisierten Verfahren des Jugendamtes (vgl. Prozess- und Ergebnisqualität)

 

  • Rechts- und Leistungsbeziehungen zwischen Jugendamt, Pflegeeltern und Dritten (Pflegeverträge, Beihilferichtlinien, Leistungsbeziehungen zu Jugendhilfeanbietern) sind normiert

 

·         In Kostenerstattungsfällen werden Betreuungsleistungen für Pflegefamilien (bislang Eigenleistungen und nicht erstattungsfähige Aufwendungen) durch Betreuungsleistungen freier Träger der Jugendhilfe abgelöst (erstattungsfähige Aufwendungen nach § 37.2 i.V.m. § 86.6 SGB VIII).

Seit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG vom 22.10.2009 ist geklärt, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Durchführung der ihrer Zuständigkeit unterliegenden Beratung und Unterstützung der Pflegeperson nach § 37 Abs. 2 SGB VIII im Wege der Auslagerung von Dienstleistungen (sog. Outsourcing) auf Träger der freien Jugendhilfe übertragen und in diesem Zusammenhang entstehende Kosten im Sinne des § 89 f Abs. 1 SGB VIII gegenüber anderen Trägern zur Erstattung anfordern können.

 

 

Kennzahlenvergleich 2008 der KGST

 

Der Kennzahlenvergleich der KGST NRW, an dem die Kreisjugendämter teilnehmen, kommt zu folgenden wesentlichen Ergebnissen (Anlage 2):

 

  • Die Inanspruchnahme der Hilfe zur Erziehung lag beim Kreis Coesfeld in 2007 und 2008 landesweit im Maximum, die durchschnittlichen Kosten aller Hilfearten pro Einwohner von 0 bis 20 Jahren lagen deutlich über dem Median (mittlerer Wert der Rangskala).

 

  • Der „Quotient: auf eine stationäre Hilfe zur Erziehung kommen ... amulante Hilfen zur Erziehung“ liegt mit 1,48 über dem Median und ist ein vergleichbar guter Wert, da der gesetzliche Vorrang der Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familie ambulant und in der Familie umgesetzt wird.

 

  • Bei der Kennzahl „Fälle Hilfen zur Erziehung pro Personalstelle“ wird mit 45,35 Fällen pro Stelle ein am Median liegendes Ergebnis erzielt, hier wurde gegenüber dem Vorjahr durch Personalanpassung ein gutes Ergebnis erzielt. Dies ist das Ergebnis der vom Kreistag am 19.12.2007 beschlossenen Stellenanpassung (Sitzungsvorlage 7-0871)  im Jugendamt.

 

In der Qualitätsentwicklung sind die Maßnahmen darauf gerichtet, durch ergebnisorientierte Steuerung bei gleichzeitiger Steigerung der Struktur- und Prozessqualitäten, Inanspruchnahme und Kosten zu senken und den landesweiten Median zu erreichen.

 

 

Fallsteuerung und erste Ergebnisse 2009 und 2010

 

Die Ergebnisse der Struktur-, Prozess- und ergebnisqualitativen Steuerung lassen sich in den Fallzahlentwicklungen (Anlage 4) ablesen. In 2009 konnten weitere Fallzahlsteigerungen abgefangen werden, in 2010 sinkt der laufende Fallbestand kontinuierlich. Zum 1.4.2010 wird ein Bestand von 966 Fällen erreicht, der dem Fallbestand zum 1.4.2008 entspricht.

 

Die Quantifizierung der Ziele ist im Produkthaushalt 2010 des Kreises Coesfeld erfolgt (Anlage 4). Die Falldichte soll durch die Steuerungsleistungen in 2010 von 40 auf 35 von 1.000 Einwohner unter 21 Jahren zurückgeführt werden. Dabei soll das Verhältnis ambulant zu stationär bei 65 zu 35 Prozent stabilisiert werden, um dem gesetzlichen Vorrang ambulanter Leistungen gerecht zu werden.

 

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag nach Beschluss vom 24.06.2010 zur SV –7-1343: Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt

 

 

Anlagen

 

 


Anlage 1

 

 

 

 

Aufgabe, Funktion

Stellen-bestand
2009
(Vollzeit-verrechnete Stellen)

davon
befristete
Stellen aus
KT-Beschluss
19.12.2007

weiterer

Stellen-bedarf

erstmalig

Befristung

bis

31.12.2010

evtl.
Stellenplan
2011

Stellenplan

2010

Leitung

2,0

 

 

 

2,0

Sekretariat

1,0

 

 

 

1,0

Allgemeiner Sozialer Dienst

14,5

1,5

 

 

1,5

13,0

Pflegekinderdienst und Adoptionsver-mittlung

4,0

0,5

 

0,5

3,5

Jugendgerichtshilfe

3,0

0,5

 

0,5

 

2,5

Amtsvormund-schaften, Betreuungsstelle

2,0

 

0,8

0,8

2,0

Beistandschaften

3,0

 

 

 

3,0

Zentrale Unterhaltsheran-ziehung, UVG

4,5

0,5

 

0,5

 

4,0

Wirtschaftliche Jugendhilfe

4,8

1,8

 

1,0

3,8

Kostenheranziehung

2,0

1,0

 

 

2,0

Kindertagesbetreuung, Jugendförderung, KiBiz, U3-Ausbau, Tagespflege

4,2

0,5

 

 

4,2

Elterngeld, Leistungen nach dem BEEG

3,0

 

 

 

3,0

Jugendpflege, „Frühe Hilfen“, Jugendschutz

2,7

0,5

 

 

2,7

Summe

50.7

6,8

0,8

4,8

46,7

Stellenbestand

:

2009:

50,7

 

2010:

 

51,5

 

 

Bitte Finanzierung unter Begründung im Register Sachverhalt schreiben!!!!