Betreff
Anzeige- und Genehmigungsverfahren der Haushaltssatzung 2010 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs. 5 S. 1 GO NRW und § 56 Abs. 3 S. 2 KrO NRW
Vorlage
SV-8-0188
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 10.05.2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 24.02.2010 die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen beschlossen.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung ist gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 GO NRW der Bezirksregierung als Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die Erhöhung der Umlagesätze der Kreisumlage für 2010 machte gem.  § 56 Absatz 3 Satz 2 KrO NRW die Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich.

 

Mit Schreiben vom 11.03.2010 wurde die Haushaltssatzung 2010 daher bei der Bezirksregierung angezeigt und die Genehmigung zur Erhöhung der Umlagesätze der Kreisumlage beantragt.

 

Mit Verfügung vom 10.05.2010, hier eingegangen am 14.05.2010, hat die Bezirkregierung mitgeteilt, dass kommunalaufsichtliche Bedenken gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung 2010 und des Haushaltsplanes nicht geltend gemacht werden und die Erhöhungen der Umlagesätze der Kreisumlage und der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt genehmigt werden.

 

Die Verfügung der Bezirksregierung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Haushaltssatzung 2010 wurde nach Erhalt der Genehmigungsverfügung am 17.05.2010 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld veröffentlicht. Mit dem Tage der Veröffentlichung hat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2010 Rechtskraft erlangt.

 

Anlagen:

 

Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 10.05.2010