Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die für die Realisierung nachfolgender Bauvorhaben notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
a) Ausbau eines 2,6 km langen Streckenabschnitts der K
13/K 38 in Billerbeck
b) Ausbau eines 1,5 km langen Streckenabschnitts der K
42/AN 3 in Billerbeck
c)
Deckenerneuerung
eines 2,0 km langen Streckenabschnitts der K 48/AN 4 in Coesfeld-Lette
d) Bau eines 700 m langen Radweges an der K 3/AN 1 in Nordkirchen
e) Grunderneuerung eines 450 m langen innerörtlichen
Streckenabschnitts der K 11/AN 1 in Dülmen-Buldern
f)
Grunderneuerung
eines 780 m langen innerörtlichen Streckenabschnitts der K 56/AN 4 in
Ascheberg-Herbern
Die Zustimmung für die
unter d), e) und f) aufgeführten Maßnahmen erfolgt mit der Maßgabe, dass eine
Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die angekündigten
Bewilligungsbescheide vorliegen.
Begründung:
I. Problem und II. Lösung
zu a) und b)
Wie bekannt, mussten als
Folge des strengen Winters Streckenabschnitte der K 13, K 38 und K 42 im Raum
Billerbeck/Rosendahl für den Verkehr gesperrt werden. Die Schäden sind in
vielen Bereichen so gravierend, dass der Straßenbaulastträger seine Verkehrssicherungspflicht
nur noch eingeschränkt erfüllt. Anlieger, die diese Bereiche befahren müssen,
sind gezwungen, die Stellen im Schritttempo zu passieren. Die aus Gründen der
Verkehrssicherheit unabweisbar notwendigen Maßnahmen waren in dem
Straßenbauprogramm für das Haushaltsjahr 2010 nicht vorgesehen.
Nach den zwischenzeitlich
vorliegenden Fachgutachten wird empfohlen, den gesamten Straßenaufbau
aufzunehmen und durch einen den heutigen Erfordernissen entsprechenden Aufbau
zu ersetzen. Aufgrund der vollständigen Erneuerung der Straßenaufbaus ist es im
Vorfeld der Bauausführung notwendig, Bestandspläne zu erstellen. Die Arbeiten
für die zeitaufwändigen topografischen Aufnahmen vor Ort durch Mitarbeiter des
Katasteramts sind auf der K 38 weitgehend abgeschlossen. Die Ausführungsplanung
wird zur Zeit erstellt; voraussichtlich soll sie Mitte Juni den Anliegern in
einer Versammlung vorgestellt werden.
Die seit 2009 geltenden
Förderrichtlinien des Landes ermöglichen erstmals für Maßnahmen der
Grunderneuerung oder des Ausbaus bestehender Straßen im Außenbereich eine
Bezuschussung. Für Maßnahmen der Grunderneuerung im Bestand beträgt der
Fördersatz 50 %; für den Ausbau auf die heute übliche Mindestbreite von 5,50 m
erhöht sich der Fördersatz auf 60 %. Ende März wurden der Förderstelle der
Bezirksregierung Anmeldungen für die Aufnahme ins mittelfristige
Förderprogramm für insgesamt 4
Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 14,4 km vorgelegt. Für die gesperrten
Bereiche - in den beigefügten Plänen als 1. BA. bezeichnet - wurde ein sogenannter „vorzeitiger
zuschussunschädlicher Baubeginn“ beantragt. Lt. telefonischer Rückfrage der
Bezirksregierung beim Verkehrsministerium ist eine Zustimmung und eine Aufnahme
ins Förderprogramm ab Beginnjahr 2011 signalisiert worden. Für die Aufnahme ins
jährliche Förderprogramm müssen jedoch noch die konkreten Förderanträge vorgelegt
werden. In der angekündigten Anliegerversammlung soll für den Bereich K 13/K 38
geklärt werden, ob die betroffenen Grundstückseigentümer die für einen Ausbau
auf 5,50 m Breite und einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung erforderlichen
Flächen bereitstellen. Bei der K 42 wird
nach jetziger Einschätzung davon ausgegangen, dass eine geringfügige
Verbreiterung auch innerhalb der Straßengrenzen möglich sein wird.
Zur Vermeidung
überplanmäßiger Ausgaben muss die ursprünglich im 1. Bauabschnitt vorgesehene
Streckenlängen der Maßnahme K 13/K 38 von 5,8 km auf 2,6 km verkürzt werden. Im
beigefügten Plan (Anlage 1) ist der Bereich blau dargestellt. Nach einer vorläufigen
Kostenberechnung ist für die zu vergebenden Bauleistungen von Kosten von etwa
1,4 – 1,5 Mio. € auszugehen. Für den 1,5 km langen 1. Bauabschnitt der K 42
(Anlage 2) wird von Kosten etwa 700.000 bis 750.000 € ausgegangen. Unter
Berücksichtigung der vergaberechtlichen Fristen und des jetzigen
Planungsstandes dürfte für beide Maßnahmen eine Vergabe noch im Spätherbst
möglich sein. Kassenwirksame Ausgaben sind in 2010 – wenn überhaupt – nur im
geringen Umfang zu erwarten. Der wesentliche Teil der Ausgaben wird in 2011
anfallen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass beide Baumaßnahmen zur
Jahresmitte 2011 fertigestellt und für den Verkehr freigegeben werden können.
Die zurückgestellten Abschnitte des 1. Bauabschnitts der K 13/K 38 werden
soweit provisorisch wiederhergestellt, dass zumindest der gesamte gesperrte
Bereich durchgängig befahrbar ist. Möglicherweise könnte es hierfür
erforderlich werden, Beschränkungen anzuordnen.
Über die Durchführung der
übrigen geplanten und für die Aufnahme ins Förderprogramm im Bereich der K 13,
K 38 und K 42 angemeldeten Bauabschnitte soll im Rahmen der Haushaltsberatungen
2011 entschieden werden.
zu c)
Der Streckenabschnitt ist
bei der Straßenbereisung im März 2010 den Mitgliedern des Fachausschusses vorgestellt
worden. Der im beigefügten Plan (Anlage 3) dargestellte Bereich der ehemaligen
Landesstraße weist eine Vielzahl von nah beieinander liegenden Schadstellen
auf, so dass es wirtschaftlicher ist, die Deckensubstanz vollflächig zu
erneuern anstatt punktuelle Maßnahmen der Deckenerneuerung vorzunehmen. Auf der
Grundlage des bereits erstellten Leistungsverzeichnisses für das
Ausschreibungsverfahren wird mit Kosten in Höhe
von etwa 250.000 – 270.000 € gerechnet.
Da nach den neuen
Förderrichtlinien nur für eine Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von
Deckschichten eine Fördermöglichkeit besteht, ist die Maßnahme ausschließlich
aus Eigenmitteln zu finanzieren. Für Maßnahmen der Deckenerneuerung stehen im
Produkthaushalt 1,0 Mio. € zur Verfügung. Mit Blick auf die Finanzierung der
unter a) und b) aufgeführten Maßnahmen, sollen weitere Maßnahmen der
Deckenerneuerung zunächst zurückgestellt werden.
zu d) – s. Anlage 4
Für die Maßnahme, die
auch unter dem Aspekt der Schulwegsicherung von Bedeutung ist, sollen aufgrund
einer aktuellen Pressemitteilung des Verkehrsministeriums ab Beginnjahr 2010
Fördermittel bereitgestellt werden. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid
wird in den nächsten Wochen erwartet. Wegen des erheblichen Planungsaufwandes
für die Maßnahmen a) und b) konnten die für den Förderantrag erforderlichen
Unterlagen noch nicht vollständig erstellt werden. Da jedoch nur von einem
Grundstückseigentümer Flächen erworben werden müssen und in Vorgesprächen
gegenüber der Gemeinde Nordkirchen bereits Verkaufsbereitschaft signalisiert
wurde, ist davon auszugehen, dass zumindest eine Auftragsvergabe noch in 2010
erfolgen kann.
Die Gemeinde hat die
Mittel für die für Radwegebaumaßnahmen seit 1986 geltende Regelung hinsichtlich
der Übernahme des Eigenanteils des Straßenbaulastträgers durch die
Standortgemeinden veranschlagt.
zu e) – s. Anlage 5
Wie in den Erläuterungen
zum Teilfinanzplan 6601 für den Haushalt 2010 dargestellt, erfolgt die
beabsichtigte Grunderneuerung des Streckenabschnitts im Rahmen einer
Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Abwasserwerk der Stadt Dülmen. Im Vorfeld der für
2010 erwarteten Bewilligung sind bereits die entsprechenden Absprachen
getroffen worden. Zur Vermeidung von Streitigkeiten aufgrund von Behinderungen
im Bauablauf und späteren Gewährleistungsansprüchen ist vereinbart, dass die
Auftragsvergabe an den Bieter erfolgt, der für die getrennt zu vergebenden Lose
(Kanalbau und Straßenbau) insgesamt das wirtschaftlichste Angebot abgibt.
Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, soll mit dem Ausschreibungsverfahren
begonnen werden. Aufgrund des Umfangs der Arbeiten ist von einer Verkehrsfreigabe des gesamten
Straßenabschnitts etwa Mitte 2011 auszugehen.
zu f) – s. Anlage 6
Auch zu dieser Maßnahme
wird insbesondere auf die Erläuterungen im Teilfinanzplan 6601 zum Haushalt
2010 verwiesen. Es ist jedoch nur auf einer Teilstrecke von 360 m der
Gesamtstrecke von 780 m ein Regenwasserkanal der Gemeinde zu verlegen, an deren
Kosten sich der Kreis für das Einleiten des Oberflächenwasser der Fahrbahn mit
den nach den Ortsdurchfahrtenrichtlinien üblichen Pauschalsätzen beteiligt. Die
Auftragsvergabe sollen ebenfalls an den Bieter vergeben werden, der für beide
Lose (Kanalbau und Straßenbau) das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Nach den
mit der Gemeinde getroffenen Absprachen soll mit dem Ausschreibungsverfahren
nach den Sommerferien begonnen werden. Die Auftragsvergabe wird voraussichtlich
im September/Oktober erfolgen. Aller Voraussicht nach wird der Großteil der auf
den Kreis entfallenden Ausgaben erst in 2011 kassenwirksam, da zunächst die
Kanalbauarbeiten durchgeführt werden sollen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die zur Deckung des
entstehenden Finanzbedarfs erforderliche
Auszahlungsermächtigung ist in Zeile 25 des Teilfinanzplanes der
Produktgruppe 66.01 veranschlagt. Die Auszahlungsermächtigung unterliegt gem. §
21 GemHVO i.V. mit den Leitlinien zur Budgetierung des Kreises Coesfeld der
Budgetierung.
Auf Grund der
Dringlichkeit der Maßnahmen an der K 38
und der K 42 werden die bisher im Straßenbauprogramm vorgesehen Baumaßnahmen an
der K 32 in Rosendahl-Osterwick (Deckenerneuerung/Verbreiterung und Bau eines
straßenbegleitenden Radweges /
eingeplanter Finanzbedarf 1,94 Mio. €/ davon
1,8 Mio. € als VE für 2011) zurückgestellt. Den
Verpflichtungsermächtigungen lagen ursprünglich Erträge aus Drittfinanzierungen
zugrunde. Durch die Änderung der Investitionsmaßnahmen entfällt die
Drittfinanzierung in der Höhe, wie keine Zuwendungen (50 % bzw. 60 % Förderung)
fließen. Der noch verbleibende Finanzbedarf für die beiden
Dringlichkeitsmaßnahmen (a + b) in Höhe von rd. 300.000 € müsste durch eine
entsprechende Kürzung des Ansatzes für Deckenerneuerungen und nicht geförderte
Straßenbaumaßnahmen – Investitions-Nr. 660209 K - / Ansatz 1,0 Mio. €
finanziert werden.
Der Saldo der
Ausgabeermächtigung in Zeile 25 des Teilfinanzplanes der Produktgruppe 66.01
bleibt unverändert.
Über- bzw.
außerplanmäßige Auszahlungen entstehen somit nicht. Das Erfordernis einer
Nachtragssatzung gem. § 81 GO NRW wird nicht gesehen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten
Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss
zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Wegen
der vorgeschlagenen Abweichungen bei den Einzelprojekten sollte angesichts der Bedeutung
der Kreistag in der Angelegenheit entscheiden. Die Abwicklung obliegt dem
Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).
Bitte Finanzierung unter
Begründung im Register Sachverhalt schreiben!!!!
Anlagen: