Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen
Vorlage
SV-8-0189
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung nachfolgender Bauvorhaben  notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 

a)     Ausbau eines 2,6 km langen Streckenabschnitts der K 13/K 38 in Billerbeck

b)     Ausbau eines 1,5 km langen Streckenabschnitts der K 42/AN 3 in Billerbeck

c)      Deckenerneuerung eines 2,0 km langen Streckenabschnitts der K 48/AN 4 in Coesfeld-Lette

d)     Bau eines 700 m langen Radweges an der K 3/AN  1 in Nordkirchen

e)     Grunderneuerung eines 450 m langen innerörtlichen Streckenabschnitts der K 11/AN 1 in Dülmen-Buldern

f)        Grunderneuerung eines 780 m langen innerörtlichen Streckenabschnitts der K 56/AN 4 in Ascheberg-Herbern

 

Die Zustimmung für die unter d), e) und f) aufgeführten Maßnahmen erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die angekündigten Bewilligungsbescheide vorliegen.

 

 

Begründung:

 

I.  Problem und II. Lösung

 

zu a) und b)

 

Wie bekannt, mussten als Folge des strengen Winters Streckenabschnitte der K 13, K 38 und K 42 im Raum Billerbeck/Rosendahl für den Verkehr gesperrt werden. Die Schäden sind in vielen Bereichen so gravierend, dass der Straßenbaulastträger seine Verkehrssicherungspflicht nur noch eingeschränkt erfüllt. Anlieger, die diese Bereiche befahren müssen, sind gezwungen, die Stellen im Schritttempo zu passieren. Die aus Gründen der Verkehrssicherheit unabweisbar notwendigen Maßnahmen waren in dem Straßenbauprogramm für das Haushaltsjahr 2010 nicht vorgesehen.

 

Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Fachgutachten wird empfohlen, den gesamten Straßenaufbau aufzunehmen und durch einen den heutigen Erfordernissen entsprechenden Aufbau zu ersetzen. Aufgrund der vollständigen Erneuerung der Straßenaufbaus ist es im Vorfeld der Bauausführung notwendig, Bestandspläne zu erstellen. Die Arbeiten für die zeitaufwändigen topografischen Aufnahmen vor Ort durch Mitarbeiter des Katasteramts sind auf der K 38 weitgehend abgeschlossen. Die Ausführungsplanung wird zur Zeit erstellt; voraussichtlich soll sie Mitte Juni den Anliegern in einer Versammlung vorgestellt werden.

 

Die seit 2009 geltenden Förderrichtlinien des Landes ermöglichen erstmals für Maßnahmen der Grunderneuerung oder des Ausbaus bestehender Straßen im Außenbereich eine Bezuschussung. Für Maßnahmen der Grunderneuerung im Bestand beträgt der Fördersatz 50 %; für den Ausbau auf die heute übliche Mindestbreite von 5,50 m erhöht sich der Fördersatz auf 60 %. Ende März wurden der Förderstelle der Bezirksregierung Anmeldungen für die Aufnahme ins mittelfristige Förderprogramm für  insgesamt 4 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 14,4 km vorgelegt. Für die gesperrten Bereiche - in den beigefügten Plänen als 1. BA. bezeichnet -     wurde ein sogenannter „vorzeitiger zuschussunschädlicher Baubeginn“ beantragt. Lt. telefonischer Rückfrage der Bezirksregierung beim Verkehrsministerium ist eine Zustimmung und eine Aufnahme ins Förderprogramm ab Beginnjahr 2011 signalisiert worden. Für die Aufnahme ins jährliche Förderprogramm müssen jedoch noch die konkreten Förderanträge vorgelegt werden. In der angekündigten Anliegerversammlung soll für den Bereich K 13/K 38 geklärt werden, ob die betroffenen Grundstückseigentümer die für einen Ausbau auf 5,50 m Breite und einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung erforderlichen Flächen bereitstellen.  Bei der K 42 wird nach jetziger Einschätzung davon ausgegangen, dass eine geringfügige Verbreiterung auch innerhalb der Straßengrenzen möglich sein wird.

 

Zur Vermeidung überplanmäßiger Ausgaben muss die ursprünglich im 1. Bauabschnitt vorgesehene Streckenlängen der Maßnahme K 13/K 38 von 5,8 km auf 2,6 km verkürzt werden. Im beigefügten Plan (Anlage 1) ist der Bereich blau dargestellt. Nach einer vorläufigen Kostenberechnung ist für die zu vergebenden Bauleistungen von Kosten von etwa 1,4 – 1,5 Mio. € auszugehen. Für den 1,5 km langen 1. Bauabschnitt der K 42 (Anlage 2) wird von Kosten etwa 700.000 bis 750.000 € ausgegangen. Unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Fristen und des jetzigen Planungsstandes dürfte für beide Maßnahmen eine Vergabe noch im Spätherbst möglich sein. Kassenwirksame Ausgaben sind in 2010 – wenn überhaupt – nur im geringen Umfang zu erwarten. Der wesentliche Teil der Ausgaben wird in 2011 anfallen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass beide Baumaßnahmen zur Jahresmitte 2011 fertigestellt und für den Verkehr freigegeben werden können. Die zurückgestellten Abschnitte des 1. Bauabschnitts der K 13/K 38 werden soweit provisorisch wiederhergestellt, dass zumindest der gesamte gesperrte Bereich durchgängig befahrbar ist. Möglicherweise könnte es hierfür erforderlich werden, Beschränkungen anzuordnen.

 

Über die Durchführung der übrigen geplanten und für die Aufnahme ins Förderprogramm im Bereich der K 13, K 38 und K 42 angemeldeten Bauabschnitte soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 entschieden werden.  

 

zu c)

 

Der Streckenabschnitt ist bei der Straßenbereisung im März 2010 den Mitgliedern des Fachausschusses vorgestellt worden. Der im beigefügten Plan (Anlage 3) dargestellte Bereich der ehemaligen Landesstraße weist eine Vielzahl von nah beieinander liegenden Schadstellen auf, so dass es wirtschaftlicher ist, die Deckensubstanz vollflächig zu erneuern anstatt punktuelle Maßnahmen der Deckenerneuerung vorzunehmen. Auf der Grundlage des bereits erstellten Leistungsverzeichnisses für das Ausschreibungsverfahren wird mit Kosten in Höhe  von etwa 250.000 – 270.000 € gerechnet.

 

Da nach den neuen Förderrichtlinien nur für eine Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von Deckschichten eine Fördermöglichkeit besteht, ist die Maßnahme ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren. Für Maßnahmen der Deckenerneuerung stehen im Produkthaushalt 1,0 Mio. € zur Verfügung. Mit Blick auf die Finanzierung der unter a) und b) aufgeführten Maßnahmen, sollen weitere Maßnahmen der Deckenerneuerung zunächst zurückgestellt werden.

 

 

 

 

zu d) – s. Anlage 4

 

Für die Maßnahme, die auch unter dem Aspekt der Schulwegsicherung von Bedeutung ist, sollen aufgrund einer aktuellen Pressemitteilung des Verkehrsministeriums ab Beginnjahr 2010 Fördermittel bereitgestellt werden. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wird in den nächsten Wochen erwartet. Wegen des erheblichen Planungsaufwandes für die Maßnahmen a) und b) konnten die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen noch nicht vollständig erstellt werden. Da jedoch nur von einem Grundstückseigentümer Flächen erworben werden müssen und in Vorgesprächen gegenüber der Gemeinde Nordkirchen bereits Verkaufsbereitschaft signalisiert wurde, ist davon auszugehen, dass zumindest eine Auftragsvergabe noch in 2010 erfolgen kann.

 

Die Gemeinde hat die Mittel für die für Radwegebaumaßnahmen seit 1986 geltende Regelung hinsichtlich der Übernahme des Eigenanteils des Straßenbaulastträgers durch die Standortgemeinden veranschlagt.

 

zu e) – s. Anlage 5

 

Wie in den Erläuterungen zum Teilfinanzplan 6601 für den Haushalt 2010 dargestellt, erfolgt die beabsichtigte Grunderneuerung des Streckenabschnitts im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Abwasserwerk der Stadt Dülmen. Im Vorfeld der für 2010 erwarteten Bewilligung sind bereits die entsprechenden Absprachen getroffen worden. Zur Vermeidung von Streitigkeiten aufgrund von Behinderungen im Bauablauf und späteren Gewährleistungsansprüchen ist vereinbart, dass die Auftragsvergabe an den Bieter erfolgt, der für die getrennt zu vergebenden Lose (Kanalbau und Straßenbau) insgesamt das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, soll mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen werden. Aufgrund des Umfangs der Arbeiten ist von einer  Verkehrsfreigabe des gesamten Straßenabschnitts etwa Mitte 2011 auszugehen.

 

zu f) – s. Anlage 6

 

Auch zu dieser Maßnahme wird insbesondere auf die Erläuterungen im Teilfinanzplan 6601 zum Haushalt 2010 verwiesen. Es ist jedoch nur auf einer Teilstrecke von 360 m der Gesamtstrecke von 780 m ein Regenwasserkanal der Gemeinde zu verlegen, an deren Kosten sich der Kreis für das Einleiten des Oberflächenwasser der Fahrbahn mit den nach den Ortsdurchfahrtenrichtlinien üblichen Pauschalsätzen beteiligt. Die Auftragsvergabe sollen ebenfalls an den Bieter vergeben werden, der für beide Lose (Kanalbau und Straßenbau) das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Nach den mit der Gemeinde getroffenen Absprachen soll mit dem Ausschreibungsverfahren nach den Sommerferien begonnen werden. Die Auftragsvergabe wird voraussichtlich im September/Oktober erfolgen. Aller Voraussicht nach wird der Großteil der auf den Kreis entfallenden Ausgaben erst in 2011 kassenwirksam, da zunächst die Kanalbauarbeiten durchgeführt werden sollen. 

 

 

 

 

III. Alternativen

 Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die zur Deckung des entstehenden Finanzbedarfs erforderliche  Auszahlungsermächtigung ist in Zeile 25 des Teilfinanzplanes der Produktgruppe 66.01 veranschlagt. Die Auszahlungsermächtigung unterliegt gem. § 21 GemHVO i.V. mit den Leitlinien zur Budgetierung des Kreises Coesfeld der Budgetierung.

 

Auf Grund der Dringlichkeit  der Maßnahmen an der K 38 und der K 42 werden die bisher im Straßenbauprogramm vorgesehen Baumaßnahmen an der K 32 in Rosendahl-Osterwick (Deckenerneuerung/Verbreiterung und Bau eines straßenbegleitenden  Radweges / eingeplanter Finanzbedarf 1,94 Mio. €/ davon  1,8 Mio. € als VE für 2011) zurückgestellt. Den Verpflichtungsermächtigungen lagen ursprünglich Erträge aus Drittfinanzierungen zugrunde. Durch die Änderung der Investitionsmaßnahmen entfällt die Drittfinanzierung in der Höhe, wie keine Zuwendungen (50 % bzw. 60 % Förderung) fließen. Der noch verbleibende Finanzbedarf für die beiden Dringlichkeitsmaßnahmen (a + b) in Höhe von rd. 300.000 € müsste durch eine entsprechende Kürzung des Ansatzes für Deckenerneuerungen und nicht geförderte Straßenbaumaßnahmen – Investitions-Nr. 660209 K - / Ansatz 1,0 Mio. € finanziert werden.

 

Der Saldo der Ausgabeermächtigung in Zeile 25 des Teilfinanzplanes der Produktgruppe 66.01 bleibt unverändert.

 

Über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen entstehen somit nicht. Das Erfordernis einer Nachtragssatzung gem. § 81 GO NRW wird nicht gesehen.

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Wegen der vorgeschlagenen Abweichungen bei den Einzelprojekten sollte angesichts der Bedeutung der Kreistag in der Angelegenheit entscheiden. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).  

 

Bitte Finanzierung unter Begründung im Register Sachverhalt schreiben!!!!

 

Anlagen: