Betreff
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung
Vorlage
SV-8-0195
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Kreis Coesfeld um Stellungnahme zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans – Energieversorgung - Nordrhein-Westfalen bis zum 15.07.2010 gebeten.

 

Mit der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) soll insbesondere das Kapitel D.II Energieversorgung neu gefasst werden. Das neue Kapitel einschließlich der Folgeänderung in Kapitel B.III.2 Natur und Landschaft soll im Rahmen der beabsichtigten Zusammenführung von LEP NRW und Landesentwicklungsprogramm (LEPro) in den neuen LEP 2025 integriert werden.

 

Mit der Planänderung werden die planerischen Voraussetzungen geschaffen für

 

1. den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien,

2. die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung und

3. die Erneuerung des Kraftwerkparks.

 

Dazu sind textliche Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Energiestruktur, zu Kraftwerksstandorten und zu erneuerbaren Energien (Windkraftanlagen, Solarenergieanlagen, Biogasanlagen) getroffen worden.

 

In der neuen zeichnerischen Darstellung werden 36 Kraftwerksstandorte für Kraftwerksnutzungen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 300 Megawatt als Ziel der Landesplanung festgelegt (34 bestehende und 2 genehmigte Kraftwerke). Die räumliche Festlegung von 17 Standorten  für die Energieerzeugung wird aus dem bisherigen LEP NRW herausgenommen; dies betrifft auch den Standort „Dülmen-Hiddingsel“, der künftig als Freiraum zeichnerisch dargestellt werden soll.

 

II.  Lösung

 

Den Städte und Gemeinden im Kreis wurde Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zum Änderungsverfahren zu äußern, um diese in der Stellungnahme des Kreises zu berücksichtigten. Antworten sind seitens der Gemeinde Nordkirchen und der Stadt Dülmen eingegangen. Die Gemeinde Nordkirchen verzichtet auf eine Stellungnahme. Die Stadt Dülmen wird den Vorgang abschließend am 01.07.2010 in der Stadtverordnetenversammlung beraten. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, dass durch die Stadt Dülmen keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.

 

Eine eigene Betroffenheit des Kreises Coesfeld ist gleichfalls nicht gegeben. Es wird daher Fehlanzeige gemeldet.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit über die Entscheidung liegt gem. § 26 I KrO beim Kreistag.