Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Die derzeitige Stellenausstattung des Jugendamtes ist erforderlich, um eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können. Daher werden die bis Ende 2010 befristet eingerichteten Projektmaßnahmen im Umfang von 4,8 Stellen bis zum 31.12.2011 fortgeführt.
Begründung:
I. Problem
Mit Beschluss vom 24.06.2009 (Sitzungsvorlage 7–1343) hat der Kreistag die für die Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes erforderlichen Stellen sowie die befristeten Personalmaßnahmen anerkannt.
Mit dem Stellenplan 2010 wurden daher insgesamt 46,7 Planstellen für das Jugendamt ausgewiesen. Darüber hinaus wurden im Personaletat Mittel eingeplant, um Projektmaßnahmen im Umfang von 4,8 Stellen bis Ende 2010 fortführen zu können. Die befristet eingerichteten Personalmaßnahmen wurden begründet mit der Möglichkeit der Einrichtung weiterer Jugendämter im Kreisgebiet nach Änderung der Gemeindeordnung NRW (Senkung Schwellenwerte). Konkrete Hinweise auf die Einrichtung neuer Jugendämter haben sich bis heute nicht ergeben.
II. Lösung
Zur Sicherung der erreichten Strukturqualität der Leistungen wird empfohlen, die bisherigen Projektmaßnahmen auch im Jahr 2011 fortzuführen und die hierfür erforderlichen Mittel mit dem Personaletat 2011 bereitzustellen. Sollten im Ablauf des Jahres 2010/2011 sich keine Tendenzen für neue Jugendämter entwickeln, wären nach jetzigen Erkenntnissen auch diese Stellen als Planstellen in den Stellenplan des Kreises zu übernehmen und dauerhaft zu besetzen. Die Einrichtung eigener Jugendämter wäre nach der GO NRW frühestens zum 1.01.2012 möglich.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die erforderlichen Finanzmittel zur Sicherung der derzeitigen personellen Ausstattung des Jugendamtes sind dauerhaft in den Personaletat einzustellen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag
Anlage
Aufgabe, Funktion |
Befristung bis 31.12.2011 |
Stellenplan 2011 |
Leitung |
|
2,0 |
Sekretariat |
|
1,0 |
Allgemeiner Sozialer Dienst |
1,5 |
13,0 |
Pflegekinderdienst und Adoptionsver-mittlung |
0,5 |
3,5 |
Jugendgerichtshilfe |
0,5 |
2,5 |
Amtsvormundschaften,
Betreuungsstelle |
0,8 |
2,0 |
Beistandschaften |
|
3,0 |
Zentrale
Unterhaltsheranziehung, UVG |
0,5 |
4,0 |
Wirtschaftliche
Jugendhilfe |
1,0 |
3,8 |
Kostenheranziehung |
|
2,0 |
Kindertagesbetreuung,
Jugendförderung, KiBiz, U3-Ausbau, Tagespflege |
|
4,2 |
Elterngeld,
Leistungen nach dem BEEG |
|
3,0 |
Jugendpflege,
„Frühe Hilfen“, Jugendschutz |
|
2,7 |
Summe |
4,8 |
46,7 |
Stellenbestand |
2011: 51,5 |