Betreff
Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt - Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages vom 24.06.2009
Vorlage
SV-8-0146/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Die derzeitige Stellenausstattung des Jugendamtes ist erforderlich, um eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können. Daher werden die bis Ende 2010 befristet eingerichteten Projektmaßnahmen im Umfang von 4,8 Stellen bis zum 31.12.2011 fortgeführt.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Beschluss vom 24.06.2009 (Sitzungsvorlage 7–1343) hat der Kreistag die für die Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes erforderlichen Stellen sowie die befristeten Personalmaßnahmen anerkannt.

 

Mit dem Stellenplan 2010 wurden daher insgesamt 46,7 Planstellen für das Jugendamt ausgewiesen. Darüber hinaus wurden im Personaletat Mittel eingeplant, um Projektmaßnahmen im Umfang von 4,8 Stellen bis Ende 2010 fortführen zu können. Die befristet eingerichteten Personalmaßnahmen wurden begründet mit der Möglichkeit der Einrichtung weiterer Jugendämter im Kreisgebiet nach Änderung der Gemeindeordnung NRW (Senkung Schwellenwerte). Konkrete Hinweise auf die Einrichtung neuer Jugendämter haben sich bis heute nicht ergeben.

 

II.  Lösung

 

Zur Sicherung der erreichten Strukturqualität der Leistungen wird empfohlen, die bisherigen Projektmaßnahmen auch im Jahr 2011 fortzuführen und die hierfür erforderlichen Mittel mit dem Personaletat 2011 bereitzustellen. Sollten im Ablauf des Jahres 2010/2011 sich keine Tendenzen für neue Jugendämter entwickeln, wären nach jetzigen Erkenntnissen auch diese Stellen als Planstellen in den Stellenplan des Kreises zu übernehmen und dauerhaft zu besetzen.  Die Einrichtung eigener Jugendämter wäre nach der GO NRW  frühestens zum 1.01.2012 möglich.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die erforderlichen Finanzmittel zur Sicherung der derzeitigen personellen Ausstattung des Jugendamtes sind dauerhaft in den Personaletat einzustellen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                    Anlage

 

 

Aufgabe, Funktion

Befristung

bis

31.12.2011

 

Stellenplan

2011

Leitung

 

2,0

Sekretariat

 

1,0

Allgemeiner Sozialer Dienst

1,5

13,0

Pflegekinderdienst und Adoptionsver-mittlung

0,5

3,5

Jugendgerichtshilfe

0,5

 

2,5

Amtsvormundschaften, Betreuungsstelle

0,8

2,0

Beistandschaften

 

3,0

Zentrale Unterhaltsheranziehung, UVG

0,5

 

4,0

Wirtschaftliche Jugendhilfe

1,0

3,8

Kostenheranziehung

 

2,0

Kindertagesbetreuung, Jugendförderung, KiBiz, U3-Ausbau, Tagespflege

 

4,2

Elterngeld, Leistungen nach dem BEEG

 

3,0

Jugendpflege, „Frühe Hilfen“, Jugendschutz

 

2,7

Summe

4,8

46,7

Stellenbestand

2011: 51,5