Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht der Schulleiterin der Peter-Pan-Schule des Kreises Coesfeld
zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. - V.
An der Peter-Pan-Schule des Kreises Coesfeld
hat ein Qualitätsteam der Bezirksregierung Münster – Dezernat 4 Q – eine
Qualitätsanalyse durchgeführt.
Der abschließende Bericht ist am 30.04.2010
der Schulleitung, der Schulaufsichtsbehörde und dem Kreis Coesfeld als
Schulträger zugeleitet worden.
Gemäß § 3 Abs. 8 der
Qualitätsanalyse-Verordnung (QA-VO) stellt die Schulleiterin oder der
Schulleiter den vollständigen Qualitätsbericht spätestens innerhalb einer Woche
der Schulkonferenz, der Lehrerkonferenz und der Schulpflegschaft zur Verfügung.
Die Schule hat - nach Zustimmung durch die Schulkonferenz – das Recht zur
Veröffentlichung des Qualitätsberichts. Unabhängig davon kann die Schulleiterin
oder der Schulleiter Auskünfte zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht
geben (§ 3 Abs. 9 QA-VO).
Frau Sonderschulrektorin Reinhold,
Schulleiterin der Peter-Pan-Schule, ist gebeten worden, in der Sitzung über die
Durchführung und die Ergebnisse der Qualitätsanalyse zu berichten.