Betreff
Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
SV-6-0701
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung für das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld wird beschlossen.

 

           

 

 

 

           

 

            Anmerkung:

            Die Anlage (Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung) war der Sitzungsvorlage 6-653       bereits beigefügt.

Begründung:

 

I-V.    Über den Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung für das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld wurde bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.06.2003 beraten (vgl. SV 6-653 – Anlage zur SV). Unter den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses bestand seinerzeit das Einvernehmen, vor der endgültigen Beschlussfassung durch den Kreistag die Beratung zuächst zu vertagen und hinsichtlich der vom Kreistag auf das Rechnungsprüfungsamt übertragenen Aufgaben eine Stellungnahme der Verwaltung einzuholen. Darüber hinaus sollte auch dargestellt werden, wie sich die Stellensituation in den Rechnungsprüfungsämtern anderer Kreise nach Wegfall der überörtlichen Prüfung entwickelt hat. Nach erneuter Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss soll sodann der Beschluss des Kreistages über die Rechnungsprüfungsordnung herbeigeführt werden. Zu den aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

 

A.  Aufgabenübertragungen auf das Rechnungsprüfungsamt

 

Bei den im Entwurf der Rechnungsprüfungsordnung dargestellten vom Kreistag gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 103 Abs. 2 GO NRW dem Rechnungsprüfungsamt übertragenen Aufgaben ist grundsätzlich anzumerken, dass es sich um solche handelt, die einer Beschlussfassung des Kreistages bedürfen. Grundlage für die ursprüngliche Beschlussfassung war das berechtigte Interesse des Kreises, im Rahmen der Rechnungsprüfung einen Einblick in die Vermögensbestände, die kassenmäßige Abwicklung von Kassenanordnungen im Bedarfsfalle bzw. in die kassenmäßigen Geschäfte solcher Einrichtungen, Institutionen etc. zu erhalten, an denen der Kreis entweder beteiligt ist oder aber ein besonderes Interesse daran hat, wie die zur Verfügung gestellten Mittel bewirtschaftet werden. Zu den einzelnen übertragenen Aufgaben kann folgendes angemerkt werden:

 

 

Prüfung der Vermögensbestände (Ziff. 3.2 a des Entwurfs der Rechnungsprüfungsordnung – RPO)

 

Im Rahmen der Umstrukturierung der Verwaltung von der Kameralistik zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement erlangt die Prüfung der Vermögensbestände in der nahen Zukunft eine zentrale Bedeutung. Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Erstellung der Eröffnungsbilanz für den Kreis Coesfeld ist eine umfangreiche Erfassung und Bewertung des Vermögens vorzunehmen. Die Rechnungsprüfung wird im Rahmen der begleitenden Prüfung insofern eine zentrale Rolle bei der Erfassung und Bewertung des Vermögens des Kreises Coesfeld bekommen als dass sie die Rechtmäßigkeit der Eröffnungsbilanz prüfen muss.

 

Die Prüfung der Vermögensbestände als besondere Aufgabe der Rechnungsprüfung sollte daher als übertragene Aufgabe erhalten bleiben.

 

 

Prüfung der Kassenanordnungen vor ihrer Zuleitung an die Kreiskasse, sofern es von der Leitung der Rechnungsprüfung für erforderlich gehalten wird (Ziff. 3.2 b)

 

Soweit für einzelne Bereiche die Prüfung der Kassenanordnungen vor ihrer Zuleitung an die Kreiskasse für erforderlich gehalten wird, sollte der Leitung der Rechnungsprüfung auch weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, die Prüfung der Kassenanordnungen vorzunehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Rechnungsprüfung ein umfassendes Prüfungsrecht erhalten bleibt und sie bereits im laufenden Verfahren auf mögliche Unstimmigkeiten/Verstöße hinweisen kann.

 

Die bisher vom Kreistag auf die Rechnungsprüfung übertragene Aufgabe sollte daher ebenfalls weiterhin bestehen bleiben.

 

Prüfung der Kassen-, Buch- und Betriebsführung von Jagd- und Fischereigenossenschaften, für die die Rechnungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde zur Prüfstelle bestimmt worden ist (Ziff. 3.2 c)

 

Es gibt zurzeit keine Jagd- und Fischereigenossenschaft, für die die Rechnungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde zur Prüfstelle bestimmt worden ist. Die Prüfung der Kassen- Buch- und Betriebsführung der Jagd- und Fischereigenossenschaften erfolgt insofern durch eigenverantwortliche Entscheidungen der Genossenschaften.

 

Die Aufgabenübertragung an die Rechungsprüfung kann daher entfallen.

 

Prüfung der Kassen-, Buch- und Betriebsführung der Wasser- und Bodenverbände (Ziff. 3.2 d)

 

Das Rechnungsprüfungsamt nimmt derzeit die jährliche Prüfung der Kassen- Buch- und Betriebsführung von 15 Wasser- und Bodenverbänden wahr. Für die Prüfung wird nach der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Coesfeld eine Verwaltungsgebühr erhoben, die in den Verwaltungshaushalt des Kreises einfließt (Ansatz 2003: 1.020 Euro). Für den Fall, dass das Rechnungsprüfungsamt die Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, haben die Wasser- und Bodenverbände eine andere Prüfstelle zu bestimmen; der Kreis müsste auf die Gebühreneinnahmen verzichten. Auch in den übrigen Kreisen erfolgt die Prüfung der Kassengeschäfte der Wasser- und Bodenverbände durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises.

 

Insofern sollte die Regelung beibehalten werden.

 

Prüfung der Jahresrechnungen des DRK - Kreisverbandes, soweit sie die Kosten des Krankentransportes und Rettungsdienstes betreffen (Ziff. 3.2 e)

 

Der Kreis Coesfeld ist Träger des Rettungsdienstes. Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation innerhalb der Produktgruppe „Rettungsdienst“.

 

Die Prüfaufgabe sollte daher dem Rechnungsprüfungsamt übertragen bleiben.

 

 

Prüfung der landesunmittelbaren Krankenkassen und Kassenverbände – die Zuständigkeit des Versicherungsamtes bleibt unberührt - (Ziff. 3.2 f)

 

Zurückzuführen ist diese Prüfung auf die Überwachung betrieblicher Krankenkassen, in die Arbeitnehmer/innen, die sich von der Pflichtversicherung freistellen lassen wollten, Beiträge einzahlen konnten. Die letzte Prüfung fand vor Jahren statt. Eine Notwendigkeit zur Prüfung besteht nicht mehr, da es solche Betriebskrankenkassen nicht mehr gibt.

 

Die Aufgabenübertragung auf das Rechnungsprüfungsamt kann daher entfallen.

 

Prüfung der Betriebsabrechnung des Gemeinsamen Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Gelsenkirchen gem. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung zwischen dem Kreis Borken, dem Kreis Coesfeld und der Stadt Bottrop (beauftragende Körperschaften) und dem Kreis Recklinghausen als Träger des CEL (Ziff. 3.2 g)

 

Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung zwischen dem Kreis Borken, dem Kreis Coesfeld und der Stadt Bottrop (beauftragende Körperschaften) und dem Kreis Recklinghausen als Träger des CEL ist die Prüfung zu den vorgesehenen Terminen vom Kreis Coesfeld turnusmäßig alle drei Jahre durchzuführen. Nur sofern die öffentlich-rechtliche Vereinbarung geändert werden sollte, wäre darüber nachzudenken, eine andere Regelung herbeizuführen.

 

Insofern besteht bereits eine vertragliche Verpflichtung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, so dass die Aufgabenübertragung – solange wie die öffentlich-rechtliche Vereinbarung Bestand hat - weiterhin erhalten bleiben muss.

 

Prüfung der Kassengeschäfte des Anna-Katharina-Emmerick-Verein e.V. Coesfeld (Ziff. 3.2 h)

 

Die Prüfung des Anna-Katharina-Emmerick-Vereins e.V. Coesfeld fand wegen einer Zuschussgewährung durch den Kreis Coesfeld statt. Dieser Zuschuss wird seit geraumer Zeit nicht mehr gewährt.

 

Die Aufgabenübertragung kann daher entfallen.

 

Prüfung der Kassengeschäfte der Naturfördergesellschaft für den Kreis Coesfeld (Ziff. 3.2 i)

 

Die Beschlussfassung zum Prüfauftrag erfolgte am 26.02.2003. Die Prüfung sollte erfolgen, weil der Kreis Coesfeld durch die Gewährung eines Kreiszuschusses an der Finanzierung der Naturförderstation unmittelbar beteiligt ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass mit der Prüfung der Kassengeschäfte der Naturfördergesellschaft auch die Prüfung der Kassengeschäfte der Naturförderstation erfolgen soll.

 

Die Beibehaltung der Prüfung wird für sinnvoll erachtet.

 

Prüfung der Kassen- Buch- und Betriebsführung von Unternehmen, Einrichtungen, Anstalten, Verbänden, Vereinen und Stiftungen, an denen der Kreis beteiligt oder wegen ihrer Aufgabenerfüllung interessiert ist, soweit diese die Prüfung durch die Rechnungsprüfung des Kreises schriftlich beantragen (Ziff. 3.2 j)

 

In der Regel handelt es sich um privatwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt. Fälle, in denen die Prüfung schriftlich beantragt worden ist, sind hier nicht bekannt.

 

Die Prüfung durch die Rechnungsprüfung des Kreises könnte daher enfallen.

 

 

Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuschüssen des Kreises an Verbände und Vereine und sonstige Einrichtungen, bei denen sich der Kreis im Bewilligungsverfahren die Prüfung vorbehalten hat (Ziff. 3.2 k)

 

Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der gezahlten Mittel und der Einhaltung der Nebenbestimmungen ist im Rahmen des Aufgabengliederungsplanes bereits originäre Aufgabe der Mittel bewirtschaftenden Abteilung. Im Sinne der Geschäftsprozessoptimierung zur Vermeidung von Doppelprüfungen sollte diese Aufgabenwahrnehmung allein durch die Fachabteilung erfolgen.

 

Die Aufgabenübertragung auf die Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld kann daher entfallen.

 

 

 

B.     Auswirkungen des Wegfalls der überörtlichen Prüfung auf die Stellen-

         situation anderer Rechnungsprüfungsämter :

 

Hinsichtlich der Auswirkungen des Wegfalls der überörtlichen Prüfung auf die Stellensituation anderer Rechnungsprüfungsämter führt der Vergleich mit den Nachbarkreisen zu folgendem Ergebnis:

 



RPA

Kreis

Borken           

 

RPA

Kreis

Steinfurt

RPA

Kreis

Recklinghausen

RPA

Kreis

Warendorf

RPA

Kreis

Coesfeld

Anzahl der Stellen vor

Wegfall der überörtlichen Prüfung

12,0

9,6

13,00

7,8

5,0

Anzahl der Stellen nach

Wegfall der überörtlichen Prüfung

7,0

5,6

10,0

4,0

2,5

Veränderung

absolut

- 5,0

- 4,0

- 3,0

- 3,8

- 2,5

Veränderung

prozentual

- 41,7 %

- 41,7 %

- 23,1 %

- 48,7 %

- 50,0 %

 

 

Vor dem Hintergrund der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und der damit zwangsläufig verbundenen Zunahme der Prüfungsgeschäfte sowie des aufgrund des Stellenreduzierung eingetretenen komplexen Prüfungsumfanges für die einzelnen Mitarbeiter/innen des Rechnungsprüfungsamtes ist darauf hinzuweisen, dass mit dem vorgeschlagenen möglichen Wegfall bestimmter Prüfaufträge keine Freiräume für die Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld mehr zu erzielen sind.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Rechnungsprüfungsordnung

 

Sitzungsvorlage 653