Betreff
Umsetzung des Konjunkturpaketes II beim Kreis Coesfeld - Änderung einer Maßnahme am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg
Vorlage
SV-8-0228
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aus dem Beschluss des Kreistages vom 07.10.2009 über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II beim Kreis Coesfeld wird die Maßnahme Nr. 11 aus der Anlage zur Sitzungsvorlage SV-7-1409 „Einbau eines Aufzuges“ am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg ersetzt durch die Maßnahme „Errichtung einer Außentreppe am Südflügel des Berufskollegs“.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit den Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpaktes II (KJP II) wurde vom Kreistag u.a. der Einbau eines Aufzuges für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg (Investitionsvolumen: 80.000 EUR) beschlossen. Mit dem Aufzug soll die Barrierefreiheit im Schulgebäude – insbesondere auch für Rollstuhlfahrer – hergestellt werden (siehe Nr. 11 der Anlage 1 zu Sitzungsvorlage SV-7-1409).

 

Weiter sind für dieselbe Schule im Haushalt folgende Investitionen im Haushalt 2009 bereitgestellt worden:

- Erweiterung  durch Aufstockung                              590.000 EUR (noch 570.000 € verfügbar)

- Brandschutzmaßnahmen                                          50.000 EUR (noch 41.600 € verfügbar)

 

Mit der geplanten Erweiterung (Aufstockung) des 1954 errichteten Gebäudes  entfällt der geltende Bestandsschutz, so dass die geplanten baulichen Veränderungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Planung maßgeblichen Bau- und Sonderbauvorschriften zu beurteilen sind. In Abstimmung zwischen den Fachplanern und Bauherrn sowie der Baugenehmigungsbehörde und dem Gestaltungsbeirat (beides Stadt Coesfeld) wurde der Bauantrag am 28.04.2010 eingereicht. Wesentlicher Bauantragsbestandteil ist dabei das Brandschutzkonzept, das präventiv auf den vorbeugenden Brandschutz - hierbei schwerpunktmäßig auf die Flucht- und Rettungswegsicherung - eingeht. Die Errichtung einer Außentreppe am Südflügel bildet dabei einen unverzichtbaren Bestandteil der Flucht- und Rettungswegsicherung, ohne den keine Genehmigungsfähigkeit besteht. Die Errichtung der Außentreppe ist ohne bautechnischen Einfluss auf die geplante Aufstockung des Westflügels möglich. Sie ist nicht zuletzt aus Gründen der Fürsorgepflicht unverzichtbar und soll unverzüglich umgesetzt werden.

 

Die erforderlichen Investitionen betragen für die Außentreppe ca. 80.000 EUR und sich daran anschließende Folgemaßnahmen im Sanitärbereich rd. 40.000 EUR, insgesamt also rd. 120.000 EUR.

 

Der geplante Einbau eines Aufzuges aus Mitteln des Konjunkturpaktes II kann in diesem Jahr nicht mehr begonnen bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Grund liegt in noch nicht abschließend geklärten Fragen des baulichen Zustandes des Gesamtgebäudes und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die bautechnische Umsetzung der vorgesehenen Aufstockung einschließlich des Einbaues des Aufzuges.

 

II.  Lösung

Um das Gesamtkonzept der vorgesehenen Maßnahmen nicht zu gefährden, wird in Abstimmung mit dem Brandschutz, dem Architekten und den Tragwerksplanern vorgeschlagen, zunächst als Brandschutzmaßnahme die Außentreppe am Südflügel des Gebäudes zu errichten. Der über KJP-II-Mittel vorgesehene Einbau des Aufzuges soll spätestens nach der Aufstockung des Westflügels erfolgen. Da nach dem derzeitigen Planungsstand eine fristgerechte Abwicklung aus KJP-II-Mitteln für den Aufzug nicht mehr erreichbar ist, wird vorgeschlagen, die für den Brandschutz erforderlichen Mittel für die Außentreppe aus diesen  frei werdenden  KJP-II-Mitteln zu finanzieren, die restlichen Mittel werden aus den aus 2009 noch zur Verfügung stehenden 41.600 EUR für Brandschutzmaßnahmen  aufgewendet.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

siehe Ausführungen zu Ziffer II.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag  gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW