Betreff
Gewährung eines Darlehens an die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH - WBC
Vorlage
SV-8-0238
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH – WBC – wird ein außerplanmäßiges Darlehen in Höhe von 300.000 € gewährt.

Begründung:

I.   Problem

Im Zuge der Verschmelzung der Deponiebewirtschaftungsgesellschaft GmbH (DBG) mit den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) sind auch die noch bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Bau der Sickerwasserbehandlungsanlage sowie des Blockheizkraftwerkes auf die WBC übergegangen.

 

Die DBG hat im Haushaltsjahr 2000 eine Umfinanzierung des damaligen Darlehensrestbetrages vorgenommen und bei der NRW Bank hierzu ein Darlehen aufgenommen, das zum 30.09.2010 noch einen Restbetrag von 1.278.227,18 € aufweisen wird. Der Kreis Coesfeld hat hierfür eine entsprechende Ausfallbürgschaft übernommen. Das Darlehen ist bisher jährlich mit einem Zinssatz von 5% zu verzinsen. Die Zinsbindungsfrist endet am 30.09.2010. Zu diesem Termin wurde der Darlehensvertrag gekündigt. Unter Berücksichtigung der erwirtschafteten Beträge aus Abschreibungen beläuft sich der Restbetrag für ein neues Darlehen auf 300.000 €.


II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld gewährt den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH – WBC außerplanmäßig ein Darlehen bis zur Höhe des Ablösungsbetrages von 300.000 €. Der Zinssatz wird für die Dauer von 5 Jahren auf 2,5% per annum festgeschrieben. Das Darlehen wird anfänglich mit einem Tilgungssatz von 2% getilgt. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre.

 

Die Finanzierung des Darlehens erfolgt aus liquiden Mitteln der Kreiskasse. Zurzeit führt die Kreiskasse aus den Beständen des Anlagevermögens der sogenannten Rekultivierungsrücklage einen Betrag in Höhe von 4.577.643,33 als liquide Mittel im Kassenbestand. Nicht benötigte Beträge des Kassenbestandes werden auf ein Geldmarktkonto mit einer aktuellen Verzinsung von 0,75% angelegt. Längerfristige Anlagen des Kassenbestandes (1 – 12 Monate) ergeben momentan einen Zinsertrag von 1,15 – 2,19%.

 

Durch die Darlehensgewährung des Kreises Coesfeld an die WBC würde ein kontinuierlicher Zinsertrag von 2,5% für 5 Jahre gesichert. Im Gegenzug hätte die WBC einen dem Kreditmarkt (2,5% – 3,5%)  vergleichbaren bzw. günstigeren Zinsaufwand. Die Ausfallbürgschaft des Kreises Coesfeld gegenüber der NRW Bank würde entbehrlich. Eine Gefährdung der Liquidität der Kreiskasse ist durch die Darlehensgewährung nicht zu erwarten.


III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld gewährt der WBC kein Darlehen und die WBC handelt mit einer Bank einen neuen Darlehensvertrag aus. Aktuell könnte ein zu vereinbarender Zinssatz von rd. 2,5 – 3,5 % realistisch sein. Die Ausfallbürgschaft des Kreises Coesfeld bleibt weiterhin bestehen.


IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Gewährung des Darlehens an die WBC stellt eine außerplanmäßige Auszahlung dar, da Finanzmittel in der Finanzrechnung 2010 für eine Darlehensgewährung nicht veranschlagt sind. Die Auszahlung ist unaufschiebbar, weil die Zinsbindungsfrist für das Darlehen der WBC am 30.09.2010 endet und die Entwicklung der Zinskonditionen am Kreditmarkt zz. nur sehr schwer einschätzbar ist. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus dem Bestand der liquiden Mittel der Kreiskasse.

 

Im Rahmen des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld werden die Forderungen des Kreises Coesfeld und die Verbindlichkeiten der WBC entsprechend konsolidiert.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 g) KrO NRW.