Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem
beiliegenden Konzept mit den Pflegekassen weiter zu verhandeln. Ziel ist die
Errichtung eines gemeinsamen Mobilen Pflegestützpunktes im Kreis Coesfeld von
DAK, AOK und dem Kreis.
Die für das Konzept geforderten Grundvoraussetzungen müssen für die Errichtung
eines gemeinsamen Mobilen PSP erfüllt sein.
Sollten die Kassen den Konzeptvorschlag des Kreises in wesentlichen Punkten
nicht annehmen, kommt ein formeller Pflegestützpunkt nicht zustande.
In diesem Fall wird alternativ vorgeschlagen:
2. Die Umwandlung der Zentralen Pflegeberatung des Kreises in einen Mobilen Pflegestützpunkt erfolgt nicht. Die bisherigen Beratungsstrukturen bleiben erhalten.
Es wird zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Kassen und dem Kreis aber eine Kooperationsvereinbarung angestrebt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 92c SGB XI richten die Pflegekassen und die Krankenkassen Pflegestützpunkte ein zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.
Das Land hat von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch gemacht. Gleichzeitig hat es darauf hingewiesen, dass bei den Verhandlungen vor Ort auf die schon vorhandenen Strukturen Rücksicht genommen werden soll.
Vorhandene
Pflege-Beratungsstruktur im Kreis Coesfeld:
- Beratung durch die Pflegekassen für ihre Mitglieder
- Beratung durch die Städte und Gemeinden im Kreis (hauptsächlich zum Leistungsrecht) „Mensch und Pflege“
-
ergänzende Beratung durch die Zentrale
Pflegeberatung des Kreises Coesfeld
(fachliche Beratung durch 1,5 Pflegefachkräfte)
Vorteile dieses Systems der kommunalen Beratung:
Der Standort beim Kreis Coesfeld bietet „Hilfen unter 1 Dach“, weil alle
relevanten Abteilungen (Wohnbauförderung, Gesundheitsamt, Betreuungsstelle,
Leistungsabteilungen, Heranziehungsstelle) in eine Beratung einbezogen werden
können. Ergänzt wird das Angebot der Zentralen Pflegeberatung im Sinne von
Bürgerfreundlichkeit durch Sprechstunden in den Städten und Gemeinden oder bei
Bedarf auch durch Hausbesuche, damit die betroffenen Pflegebedürftigen mit
einbezogen werden können.
Die Jahresberichte weisen eine stetige Zunahme der Beratungszahlen seit Beginn
am 01.11.2006 aus. Erfreulich ist, dass besonders der für eine Steuerung
relevante Personenkreis ohne Pflegestufe einen Anteil von mehr als 50 % am
Beratungsaufkommen ausmacht. Der verbleibende Teil von knapp 50% der Ratsuchenden
hat bereits eine Pflegestufe und erhält Leistungen der Pflegekasse.
Mit den Fachkräften der Pflegeberatungsstelle wird seit Jahren die Frage der
Notwendigkeit von stationärer Hilfe bei sog. Nullerfällen selber geprüft
(vorher wurde der Empfehlung des MDK gefolgt). Anlass hierfür war die
Feststellung der GPA bei der Prüfung 2004/2005, dass im Kreis Coesfeld
auffallend viele Nuller-Fälle in stationärer Hilfe waren (77 Personen). Es ist
eine Reduzierung auf 37 - 43 Nullerfälle in den letzten Jahren gelungen. Die
Einsparungen hierfür liegen bei ca. 1.200 Euro je Fall und Monat.
Errichtung
von Pflegestützpunken:
Seit Mitte 2009 wird landesweit mit unterschiedlichen Fortschritten bzw.
Ergebnissen zwischen den Kommunen und den Kassen verhandelt. Am 22.04.2009 wurde
der Kreis Coesfeld von der federführenden Kasse, der AOK- Bezirksdirektion
Münster, zu einem sog. Auftaktgespräch eingeladen. Eine Einigung konnte nicht
erzielt werden, weil der Vorschlag der Kassen, je einen PSP in Coesfeld und
Lüdinghausen in den Gebäuden der Geschäftsstelle einzurichten, nicht akzeptiert
werden konnte. Es kann keine Lösung ohne eine Anlaufstelle in der größten Stadt
Dülmen geben.
Dem Auftaktgespräch folgten weitere Gespräche über die auch im Ausschuss
berichtet wurde. Ein erneutes Gespräch steht am 16.09.2010 bei der AOK in
Münster an. Aufgrund der Urlaubszeit war ein Gespräch vor dem Sitzungstermin
leider nicht möglich.
II. Lösung
Seitens des Kreises wurde nunmehr
vorgeschlagen, der Besonderheit eines Flächenkreises durch die Errichtung eines
Mobilen Pflegestützpunktes Rechnung zu tragen. Bereits jetzt arbeitet die
zentrale Pflegeberatung durch Hausbesuche und Sprechstunden in den Städten und
Gemeinden nach diesem Prinzip.
Da es hinsichtlich eines Mobilen Pflegestützpunktes bisher kaum Verhandlungen
landesweit gegeben hat, wurde diese Zielrichtung vorab mit dem Ministerium
abgesprochen. Unter Einhaltung der wichtigsten Kriterien eines
Pflegestützpunktes könnte auch ein Mobiler Pflegestützpunkt förderfähig sein
und das Logo des Landes verliehen bekommen.
Den Pflegekassen wurde seitens des Kreises der als Anlage 1 beigefügte
Konzeptentwurf inzwischen zugeleitet. Kern des Konzeptes ist die Errichtung von
einem gemeinsam von Pflegekassen und vom Kreis betriebenen Mobilen Pflegestützpunkt.
Als Anlage 2 ist ein Vorschlag gemacht worden für eine Verteilung der
insgesamt zur Verfügung stehenden Öffnungszeiten des mobilen
Pflegestützpunktes. Den Kassen wurde soweit entgegengekommen, dass ein Teil der
Sprechstunden auch in ihren Geschäftsstellen (der Vorschlag der Kassen sah die
ausschließliche Anwesenheit in den Geschäftsstellen während der Sprechstunden
vor) stattfinden und dadurch die Abwesenheit und Reisetätigkeit der
Mitarbeiter/innen reduziert werden kann. Die Sprechstunden können von den
Beteiligten beliebig verschoben werden, wenn insgesamt das Stundenpotential
vorgehalten wird.
Da der tatsächliche Bedarf an gemeinsamer Beratung überhaupt nicht eingeschätzt
werden kann und die Erfahrungen der bereits in Betrieb gegangenen PSP eher zeigen,
dass eine geringe Inanspruchnahme durch die Bürger/innen zu verzeichnen ist,
können so die Mitarbeiter/innen sowohl bei den Kassen als auch beim Kreis
ggfls. während der Sprechstunden in den jeweiligen Geschäftsstellen auch mit
anderen Aufgaben betraut werden.
III. Alternativen
Bereits in der letzten Sitzung
des Ausschusses wurde berichtet, dass es ein flächendeckendes Netz von PSP im
Land nicht geben wird. Teilweise wurden echte Pflegestützpunktverträge
geschlossen und Pflegestützpunkte eingerichtet. Bisher allerdings noch kein
Mobiler.
Teilweise haben Kommunen sich dafür ausgesprochen, ihre eigene bereits vorhandene Beratungsstruktur zu behalten (oder sogar auszubauen).
Es gibt aber auch eine Reihe von Kooperationsverträgen zwischen den Kassen und Kommunen, die das Ziel haben, die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern zu verbessern. Kooperationsgegenstand können z.B. einzelne Bestandteile des Pflegestützpunktvertrages sein (wie gemeinsame Fallbesprechungen, gemeinsame Veranstaltungen, usw.). Ein Kooperationsvertrag erfüllt aber nicht die Fördervoraussetzungen für einen Pflegestützpunkt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Personal
Die Pflegeberatung des Kreises Coesfeld ist als Projekt gestartet und wurde aus
eingesparten Heimpflegekosten finanziert. Seit dem 01.11.2009 ist das Projekt
ausgelaufen. Im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen zur Errichtung eines
PSP wurden die Verträge befristet bis Ende 2010 verlängert. Um die
Pflegeberatung beim Kreis oder auch im Pflegestützpunkt sicherstellen zu
können, ist es erforderlich, dass die beiden Fachkräfte für ihre jeweils 3/4
–Stelle einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Die Konzeption eines
stationären PSP geht von zwei Vollzeitstellen aus. Da das jetzt erstellte
Konzept für nur 1 Mobilen PSP die Einbeziehung der Kassen vorsieht, würde nur
eine Vollzeitstelle seitens des Kreises in den PSP eingebracht. Die
verbleibende 0,5 Stelle muss dann alleine für die Heimnotwendigkeitsprüfungen,
Vernetzungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit ausreichen.
Finanzen:
Die laufenden Kosten des PSP sollen von allen Trägern gemeinsam aufgebracht
werden. Da jeder dann die Personalkosten seines eigenen Personals trägt,
entstehen insofern keine zusätzlichen Kosten. Die derzeit befristeten Stellen
wären aber unbefristet in den Stellenplan aufzunehmen.
Wenn die Kriterien des Rahmenvertrages für den Mobilen Pflegestützpunkt erfüllt
werden (dies bedarf einer Prüfung und Anerkennung durch das Land) könnte ein
einmaliger Förderbetrag als Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 45.000
Euro (Anteil des Kreises 15.000 Euro) beantragt werden. Dieser Förderbetrag
darf allerdings nicht für die laufenden Kosten oder für Personalkosten
verwendet werden. Da die Pflegeberatungsstelle beim Kreis bereits vollständig
eingerichtet ist, könnten Mittel nur für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
oder eine gemeinsame neue Software zweckentsprechend verwendet werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Es ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.
Anlagen:
- Modell für 1 gemeinsamen Pflegestützpunkt im Kreis Coesfeld
- Vorschlag für eine Verteilung der Sprechzeiten