Beschlussvorschlag:
ohne
I. Problem
Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsführung zum Stand 31.08.2010 zu berichten.
II. Lösung
Die Berichterstattung für die Kreistagsabgeordneten erfolgt wie in den
vorherigen Finanzberichten auf Produktgruppenebene.
Derzeit ist von einer Verbesserung
in der Ergebnisrechnung 2010 von
ca. 965.462 €
und
in der Finanzrechnung 2010 von
ca. 2.268.495 €
im Vergleich zur Ansatzplanung 2010
auszugehen.
Nach der Haushaltssatzung ist zum
Ausgleich des Haushalts 2010 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von
1.573.803 € vorgesehen. Durch die zzt. prognostizierte Verbesserung in der
Ergebnisrechnung von 965.462 € würde sich die Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage auf 608.341 € reduzieren.
Die Verbesserung in der
Finanzrechnung erhöht den Bestand der liquiden Mittel in der Bilanz.
Der Finanzbericht zum 30.04.2010
enthielt in der Ergebnisrechnung noch eine Verschlechterung in Höhe von 421.935
€. Daraufhin hat der Kämmerer mit Schreiben vom 17.05.2010 eine
Bewirtschaftungsverfügung erlassen, wonach die konsumtiven
Haushaltsermächtigungen zunächst nur bis zu einer Höhe von 80 v.H. zur Bewirtschaftung
freigegeben wurden. Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf
Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen
uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine
haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar. Eine
grundlegende Verbesserung wurde dann durch die Ausschüttung aus dem
Jahresüberschuss 2009 der Sparkasse Westmünsterland an den Kreis Coesfeld in
Höhe von 1.098.625,50 € erreicht (siehe SV-8-192).
Anzumerken ist noch, dass das Land
NRW einen Nachtrag zum Landeshaushalt 2010 angekündigt hat. Derzeit ist noch
nicht erkennbar, in welcher Höhe der Kreis Coesfeld hierdurch ggf. seine
Ertragslage für das Haushaltsjahr 2010 verbessern kann.
Insgesamt ist derzeit für die
Budgets 01 bis 05 von folgenden Abweichungen zum 31.12.2010 im Vergleich zur
Ansatzplanung 2010 auszugehen:
Details für die einzelnen Budgets
sind in dem anliegenden Finanzbericht dargestellt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen/Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auswirkungen können sich in dem
Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und
des Produkthaushaltes prognostiziert werden.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die
Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016).
Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1
Buchstabe g) KrO NRW.