Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung - Stand 31.08.2010
Vorlage
SV-8-0251
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

I. Problem

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsführung zum Stand 31.08.2010 zu berichten.

 

 

II. Lösung

 

Die Berichterstattung für die Kreistagsabgeordneten erfolgt wie in den vorherigen Finanzberichten auf Produktgruppenebene.

 

 

Derzeit ist von einer Verbesserung

 

in der Ergebnisrechnung 2010 von ca. 965.462 €

 

und

 

in der Finanzrechnung 2010 von ca. 2.268.495 €

 

im Vergleich zur Ansatzplanung 2010 auszugehen.

 

Nach der Haushaltssatzung ist zum Ausgleich des Haushalts 2010 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 1.573.803 € vorgesehen. Durch die zzt. prognostizierte Verbesserung in der Ergebnisrechnung von 965.462 € würde sich die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auf 608.341 € reduzieren.

 

Die Verbesserung in der Finanzrechnung erhöht den Bestand der liquiden Mittel in der Bilanz.

 

Der Finanzbericht zum 30.04.2010 enthielt in der Ergebnisrechnung noch eine Verschlechterung in Höhe von 421.935 €. Daraufhin hat der Kämmerer mit Schreiben vom 17.05.2010 eine Bewirtschaftungsverfügung erlassen, wonach die konsumtiven Haushaltsermächtigungen zunächst nur bis zu einer Höhe von 80 v.H. zur Bewirtschaftung freigegeben wurden. Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar. Eine grundlegende Verbesserung wurde dann durch die Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2009 der Sparkasse Westmünsterland an den Kreis Coesfeld in Höhe von 1.098.625,50 € erreicht (siehe SV-8-192). 

 

Anzumerken ist noch, dass das Land NRW einen Nachtrag zum Landeshaushalt 2010 angekündigt hat. Derzeit ist noch nicht erkennbar, in welcher Höhe der Kreis Coesfeld hierdurch ggf. seine Ertragslage für das Haushaltsjahr 2010 verbessern kann.


 

Insgesamt ist derzeit für die Budgets 01 bis 05 von folgenden Abweichungen zum 31.12.2010 im Vergleich zur Ansatzplanung 2010 auszugehen:

 

 

 

 

Details für die einzelnen Budgets sind in dem anliegenden Finanzbericht dargestellt.

 

 

III. Alternativen

 

keine

 

 

IV. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt  sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW.