Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen
Vorlage
SV-8-0189/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Baubeschluss zur Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen wird wie folgt geändert:

 

zu Buchstabe a)

 

Der Ausbauabschnitt K 13/K 38 in Billerbeck wird um ca. 0,8 km bis zur Einmündung in die L 555 in Darfeld-Höpingen verlängert.

 

zu Buchstabe b)

 

Der Baubeschluss wird aufgehoben; die Maßnahme ist bei der Aufstellung des Haushalts 2011 zu berücksichtigen. 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem und II. Lösung

 

Im Mai/Juni 2010 ist davon ausgegangen worden, dass die für die Bauausführung  der für den Durchgangsverkehr gesperrten Streckenabschnitte K 13/K 38 in Billerbeck-Aulendorf und K 42/AN 3 in Billerbeck-Lutum notwendigen Planungsunterlagen im September 2010 vorliegen.

Der Zeitplan kann nicht eingehalten werden. Der Arbeitsaufwand für die topografischen Aufnahmen vor Ort und die Umsetzung in eine Ausbauplanung mit eigenem Personal übersteigt die bisherigen Einschätzungen, so dass bislang nur die Ausbauplanung für den Streckenzug K 13/K 38 im Bereich Billerbeck-Aulendorf erstellt werden konnte. Für den Bereich K 42 in Billerbeck-Lutum werden zzt. die topgrafischen Aufnahmen vor Ort durchgeführt. Frühestens Ende 2010/Anfang 2011 wird eine Ausbauplanung vorliegen, auf deren Grundlage eine Ausschreibung erfolgen kann. Somit wird unter Berücksichtigung der Zeitvorgabe für ein Ausschreibungsverfahren eine Auftragsvergabe erst im Frühjahr 2011 möglich sein.

 

Bekanntlich musste der Ausbaubereich der K 13/K 38 aus haushaltsrechtlichen Gründen räumlich eingeschränkt werden. Nach der derzeitigen Beschlusslage müssten die Materialtransporte zur Baustelle über geschädigte und für den Durchgangsverkehr gesperrte Bereiche erfolgen. Bei den dadurch auftretenden Belastungen ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs zwangsläufig Indstandsetzungsmaßnahmen notwendig werden. Um dies zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Großteil der freiwerdenden Mittel für die K 42 (700.000 – 750.000 €) für eine Verlängerung der Ausbaustrecke der K 38/Abschnitt 3 um rd. 0,8 km bis zur Einmündung in die L 555 einzusetzen. In den Ausschreibungsunterlagen könnten dann Regelungen aufgenommen werden, die Baustellentransporte nur über den Einmündungsbereich L 555/K 38 zulassen. Die Verlängerung der Ausbaustrecke würde nach überschlägigen Berechnungen einen Mehraufwand von rd. 450.000 – 500.000 € erfordern.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Gegenüber der Darstellung in der ursprünglichen Sitzungsvorlage ergeben sich aufgrund der Kostenschätzungen Verbesserungen von 200.000 – 250.000 €. Aufgrund der Unwägbarkeiten einer Kostenschätzung wird vorgeschlagen, über die weitere Verwendung der freiwerdenden Mittel erst nach der Auftragsvergabe K 13/K 38 zu entscheiden. Nach heutigem Kenntnisstand wird von einer Auftragsvergabe im November 2010 ausgegangen.

 

Bei einer Besprechung mit den betroffenen Grundstückseigentümern am 19.08.2010 wurde einer Verbreiterung auf das übliche Mindestmaß für Kreisstraßen von 5,50 m  grundsätzlich zugestimmt. Damit kann davon ausgegangenen werden, dass für die für 2011 erwartete Aufnahme ins Förderprogramm des Landes eine Bewilligung mit einem Fördersatz von 60 % erfolgt. Bei den überschlägig ermittelten Gesamtkosten von rd. 2,0 Mio. € hätte der Kreis demnach Landeszuwendungen von rd. 1,2 Mio. € zu erwarten. Der Differenzbetrag müsste aus Eigenmitteln des Kreises finanziert werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Wegen der vorgeschlagenen Abweichungen bei den Einzelprojekten sollte angesichts der Bedeutung der Kreistag in der Angelegenheit entscheiden. Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a).