Beschlussvorschlag:
ohne
Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Bildungsangebote der Berufskollegs für schulpflichtige Jugendliche zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
Auf Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 21.06.2010 über den
Tagesordnungspunkt „Zielformulierung zur Produktinformation - Produkt 40.01.01-“
beraten.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag wurde bis zur Sitzung am
20.09.2010 zurückgestellt. Auf TOP 3 der Sitzung wird insoweit verwiesen.
In der Sitzung am 21.06.2010 wurde vereinbart, dass zur Vorbereitung der
erneuten Beratung seitens der Berufskollegs und der Agentur für Arbeit über die
Bildungsangebote berichtet wird.
Der Schulleiter des Pictorius-Berufskollegs des Kreises Coesfeld, Herr
Oberstudiendirektor Kortekamp, wird über die Bildungsangebote der Berufskollegs
informieren.
Weiter hat Herr Hetgens (Agentur für Arbeit Coesfeld / Teamleiter U 25)
zugesagt, über die Vermittlung von Jugendlichen in Bildungsangebote zu
berichten.
Zum rechtlichen Hintergrund wird angemerkt, dass gemäß § 38 Schulgesetz
nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I die
Schulpflicht in der Sekundarstufe II beginnt. Die Pflicht wird erfüllt durch
den Besuch eines Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II
(Gymnasium, Gesamtschule). Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis
dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie achtzehn
Jahre alt werden.
Vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres endet die Schulpflicht mit
dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges (z. B.
Berufsorientierungsjahr).
Bei Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres besteht ebenfalls Schulpflicht