Betreff
Bericht zum Erhaltungszustand, Bewertung und Verkehrsbelastungen des Infrastrukturvermögens
Vorlage
SV-8-0258
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen

Begründung:

I. – V.

 

Wie in der letzten Ausschusssitzung am 10.06.2010 zugesagt, sollte über den  aktuellen Sachstand im Sinne des vom Ktabg. Vogt beantragten Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion berichtet werden. Dieser Bericht soll einen generellen Überblick über den derzeitigen Zustand des Straßennetzes vermitteln.

 

Das Kreisstraßennetz umfasste Ende 2009 neben den 419 km Kreisstraßen auch über 159 km Radwege und 108 Brückenbauwerke. Allein der Wert des Infrastrukturvermögens (Straßennetz rd. 140 Mio -s. Anlage-, mit Brücken rd. 7,3 Mio € -s. Anlage- und Ampelanlagen) beziffert sich auf insgesamt rd. 147 Mio. €. Damit verbunden sind planmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 6 Mio.. Darüber hinaus waren in 2009 Sonderabschreibungen aufgrund von Abstufungen in Höhe von ca. 3.6 Mio € (davon ca. 2,8 Mio € aus Auflösung von Sonderposten) zu berücksichtigen.

 

Straßen und Wege

 

Historisch bedingt, liegen dem Kreis für viele Kreisstraßen kaum Kenntnisse über Baujahr und Straßenaufbau vor. Insbesondere für die ehemaligen Landstraßen I. Ordnung, für die die Baulast und die Unterhaltung  mit dem I. Landesstraßengesetz von 1961 auf die Kreise übergingen und für die zwischenseitlich auf- und abgestuften Strecken sind kaum Unterlagen vorhanden. 

Für das gesamte Kreisstraßennetz erfolgte 2009 eine Zustandserfassung auf der Grundlage des Arbeitsblattes  ZEB ( Zustandserfassung und Bewertung ...)  Hierbei werden Zustandmerkmale wie Risshäufung, Unebenheiten, Flickstellen, Schlaglöcher und Griffigkeit visuell erfasst und bewertet. Einen Überblick verschafft die als Anlage beigefügte Kreiskarte mit entsprechend farblich dargestellten Zuständen. Mehr als die Hälfte der Kreisstraßen befinden sich zurzeit in einem nicht befriedigendem Zustand.

 

 

Für die weitere Planung der Straßenerhaltung sind Kenntnisse über den tatsächlich vorhandenen Straßenaufbau erforderlich. Daher erfolgen für die Straßen mit einem schlechteren Zustandswert Untersuchungen durch Sondierbohrungen. Inzwischen liegen für annähernd die Hälfte der Kreisstraßen Kenntnisse über den vorhandenen Straßenaufbau vor. Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse können dann sinnvolle Instandsetzungs- und Sanierungsvorschläge erarbeitet und in einer Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Darüber  hinaus  kann erst anhand der Bohrergebnisse geprüft werden, ob die Möglichkeiten einer Förderung bestehen, oder die Maßnahmen mit Eigenmittel realisiert werden müssen. Die seit 2009 geltenden Förderrichtlinien des Landes ermöglichen erstmals für Maßnahmen der Grunderneuerung oder des Ausbaus bestehender Straßen im Außenbereich eine Bezuschussung. Für Maßnahmen der Grunderneuerung im Bestand beträgt der Fördersatz 50 %; für den Ausbau auf die heute übliche Mindestbreite von 5,50 m erhöht sich der Fördersatz auf 60 %.

 

Kreisstraßen die tatsächlich eine übergeordnete Aufgabe übernehmen

 

In 2010 findet eine bundesweite Straßenverkehrszählungen statt. Bezüglich der Verkehrsbelastung sollten die Ergebnisse abgewartet werden.

 

Grundsätzlich ist für die für die Zuordnung einer Straße die Verkehrsbedeutung im Netz und nicht die Verkehrsbelastung ausschlaggebend. Letztlich sind Kreisstraßen  Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Die Entscheidung über den mit der Umstufung verbundenen Wechsel der Straßenbaulast trifft die Aufsichtsbehörde (für Kreis- und Gemeindestraßen die Bezirksregierung) unabhängig von einer Zustimmung der beteiligten Baulastträger. Diese sind mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung lediglich anzuhören. Im Rahmen eines vom Kreistag beschlossenen „Abstufungsprogrammes“ hat die Bezirksregierung in den Jahren 1998/99 der beantragten Abstufung von 19 km Kreisstraßen entsprochen. Für rd. 15 km wurde eine Abstufung abgelehnt.

 

Nach dem Straßen- und Wegerecht NRW ((§10 Abs.4 StrWG NRW) sind die Straßen in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand zu übergeben. Daher sind mit einer Abstufung erhebliche finanzielle Konsequenzen verbunden. Für die abgestuften Kreisstraßen sind in dem betreffenden Jahr Sonderabschreibungen für das Straßenvermögen einschl. der Flurstücke sowie  die Kosten für erforderliche Instandsetzungsarbeiten zu berücksichtigen. Für einige am 24.03.2010 bereiste Streckenzüge sind die finanziellen Konsequenzen beispielhaft (ohne Flurstücke) ermittelt.

 

 

Kreis-straße

Abschnitts-länge

Fahrbahn- breite

Ortschaft

Verkehrs-belastung )*

Straßenvermögen

Sonderab-schreibung

Instandhalt-ungskosten

Summen

 

km

m

 

KFZ/24 h

Gesamt

Sopo

(überschlaglich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K23 (2)

2,93

3,60 - 6,00

Lüdinghausen

 

137.888 €

93.764 €

44.124 €

296.575 €

340.699 €

K 14(4)

5,41

Teilbereiche nur 3,00

Lüdinghausen/ Olfen

 

874.060 €

594.360 €

279.700 €

504.275 €

783.975 €

K5(4)

2,47

3,10 - 3,70

Herbern

 

696.530 €

473.640 €

222.890 €

232.075 €

454.965 €

K15( 6)

4,10

3,10 - 4,10

Capelle-Ascheberg

348

588.460 €

400.150 €

188.310 €

339.500 €

527.810 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

(ohne

Brücken)

735.024 €

1.372.425 €

2.107.449 €

)* Soweit vorhanden aus der Verkehrszählung 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brückenbauwerke

 

Im Gegensatz zu den Straßen liegen dem Kreis für alle Brückenbauwerke entsprechende Unterlagen, die sog. Brückenbücher vor. Bis auf wenige Ausnahmen können daher  zum Baujahr, Zustand, Wert und Abschreibungen Aussagen gemacht werden. Im Rahmen der regelmäßigen Brückenprüfungen erfolgt auch eine Bewertung der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit. Bei der mit ungenügend bewerteten Brücke handelt es sich um eine Grenzbrücke für die der Kreis Recklinghausen vereinbarungsgemäß die Unterhaltung federführend übernommen hat. Einige Unterhaltungsarbeiten wurden inzwischen durchgeführt..

Die Informationen zu den Brückenbauwerken sind der anliegenden Liste zu entnehmen.

 

                   1 bis 9       10 bis 19   20 bis 29   30 bis 39  40 bis 49            50 bis 59   60 bis 69     70 bis 79  80 und älter