Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
I. – V.
Wie in der letzten Ausschusssitzung am 10.06.2010 zugesagt, sollte über den aktuellen Sachstand im Sinne des vom Ktabg. Vogt beantragten Beschlussvorschlages der SPD-Fraktion berichtet werden. Dieser Bericht soll einen generellen Überblick über den derzeitigen Zustand des Straßennetzes vermitteln.
Das Kreisstraßennetz umfasste Ende 2009 neben den 419 km Kreisstraßen auch über 159 km Radwege und 108 Brückenbauwerke. Allein der Wert des Infrastrukturvermögens (Straßennetz rd. 140 Mio -s. Anlage-, mit Brücken rd. 7,3 Mio € -s. Anlage- und Ampelanlagen) beziffert sich auf insgesamt rd. 147 Mio. €. Damit verbunden sind planmäßige Abschreibungen in Höhe von rd. 6 Mio. €. Darüber hinaus waren in 2009 Sonderabschreibungen aufgrund von Abstufungen in Höhe von ca. 3.6 Mio € (davon ca. 2,8 Mio € aus Auflösung von Sonderposten) zu berücksichtigen.
Straßen und Wege
Historisch bedingt, liegen dem Kreis für viele Kreisstraßen kaum Kenntnisse über Baujahr und Straßenaufbau vor. Insbesondere für die ehemaligen Landstraßen I. Ordnung, für die die Baulast und die Unterhaltung mit dem I. Landesstraßengesetz von 1961 auf die Kreise übergingen und für die zwischenseitlich auf- und abgestuften Strecken sind kaum Unterlagen vorhanden.
Für das gesamte Kreisstraßennetz erfolgte 2009 eine Zustandserfassung auf der Grundlage des Arbeitsblattes ZEB ( Zustandserfassung und Bewertung ...) Hierbei werden Zustandmerkmale wie Risshäufung, Unebenheiten, Flickstellen, Schlaglöcher und Griffigkeit visuell erfasst und bewertet. Einen Überblick verschafft die als Anlage beigefügte Kreiskarte mit entsprechend farblich dargestellten Zuständen. Mehr als die Hälfte der Kreisstraßen befinden sich zurzeit in einem nicht befriedigendem Zustand.
Für die weitere Planung der Straßenerhaltung sind Kenntnisse über den tatsächlich vorhandenen Straßenaufbau erforderlich. Daher erfolgen für die Straßen mit einem schlechteren Zustandswert Untersuchungen durch Sondierbohrungen. Inzwischen liegen für annähernd die Hälfte der Kreisstraßen Kenntnisse über den vorhandenen Straßenaufbau vor. Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse können dann sinnvolle Instandsetzungs- und Sanierungsvorschläge erarbeitet und in einer Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann erst anhand der Bohrergebnisse geprüft werden, ob die Möglichkeiten einer Förderung bestehen, oder die Maßnahmen mit Eigenmittel realisiert werden müssen. Die seit 2009 geltenden Förderrichtlinien des Landes ermöglichen erstmals für Maßnahmen der Grunderneuerung oder des Ausbaus bestehender Straßen im Außenbereich eine Bezuschussung. Für Maßnahmen der Grunderneuerung im Bestand beträgt der Fördersatz 50 %; für den Ausbau auf die heute übliche Mindestbreite von 5,50 m erhöht sich der Fördersatz auf 60 %.
Kreisstraßen die tatsächlich eine übergeordnete Aufgabe übernehmen
In 2010 findet eine bundesweite Straßenverkehrszählungen statt. Bezüglich der Verkehrsbelastung sollten die Ergebnisse abgewartet werden.
Grundsätzlich ist für die für die Zuordnung einer Straße die Verkehrsbedeutung im Netz und nicht die Verkehrsbelastung ausschlaggebend. Letztlich sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind. Die Entscheidung über den mit der Umstufung verbundenen Wechsel der Straßenbaulast trifft die Aufsichtsbehörde (für Kreis- und Gemeindestraßen die Bezirksregierung) unabhängig von einer Zustimmung der beteiligten Baulastträger. Diese sind mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung lediglich anzuhören. Im Rahmen eines vom Kreistag beschlossenen „Abstufungsprogrammes“ hat die Bezirksregierung in den Jahren 1998/99 der beantragten Abstufung von 19 km Kreisstraßen entsprochen. Für rd. 15 km wurde eine Abstufung abgelehnt.
Nach dem Straßen- und Wegerecht NRW ((§10 Abs.4 StrWG NRW) sind die Straßen in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand zu übergeben. Daher sind mit einer Abstufung erhebliche finanzielle Konsequenzen verbunden. Für die abgestuften Kreisstraßen sind in dem betreffenden Jahr Sonderabschreibungen für das Straßenvermögen einschl. der Flurstücke sowie die Kosten für erforderliche Instandsetzungsarbeiten zu berücksichtigen. Für einige am 24.03.2010 bereiste Streckenzüge sind die finanziellen Konsequenzen beispielhaft (ohne Flurstücke) ermittelt.
Kreis-straße |
Abschnitts-länge |
Fahrbahn- breite |
Ortschaft |
Verkehrs-belastung )* |
Straßenvermögen |
Sonderab-schreibung |
Instandhalt-ungskosten |
Summen |
|
|
km |
m |
|
KFZ/24 h |
Gesamt |
Sopo |
(überschlaglich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
K23 (2) |
2,93 |
3,60 - 6,00 |
Lüdinghausen |
|
137.888 € |
93.764 € |
44.124 € |
296.575 € |
340.699 € |
K 14(4) |
5,41 |
Teilbereiche nur 3,00 |
Lüdinghausen/ Olfen |
|
874.060 € |
594.360 € |
279.700 € |
504.275 € |
783.975 € |
K5(4) |
2,47 |
3,10 - 3,70 |
Herbern |
|
696.530 € |
473.640 € |
222.890 € |
232.075 € |
454.965 € |
K15( 6) |
4,10 |
3,10 - 4,10 |
Capelle-Ascheberg |
348 |
588.460 € |
400.150 € |
188.310 € |
339.500 € |
527.810 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamt |
(ohne |
Brücken) |
735.024 € |
1.372.425 € |
2.107.449 € |
)* Soweit vorhanden aus der
Verkehrszählung 2005 |
|
|
|
|
|
|
Brückenbauwerke
Im Gegensatz zu den Straßen liegen dem Kreis für alle Brückenbauwerke entsprechende Unterlagen, die sog. Brückenbücher vor. Bis auf wenige Ausnahmen können daher zum Baujahr, Zustand, Wert und Abschreibungen Aussagen gemacht werden. Im Rahmen der regelmäßigen Brückenprüfungen erfolgt auch eine Bewertung der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit. Bei der mit ungenügend bewerteten Brücke handelt es sich um eine Grenzbrücke für die der Kreis Recklinghausen vereinbarungsgemäß die Unterhaltung federführend übernommen hat. Einige Unterhaltungsarbeiten wurden inzwischen durchgeführt..
Die Informationen zu den Brückenbauwerken sind der anliegenden Liste zu entnehmen.
1 bis 9 10
bis 19 20 bis 29 30 bis 39
40 bis 49 50 bis 59 60
bis 69 70 bis 79 80 und älter