Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 einschl. Anlagen wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW ist
zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht.
Zusätzlich ist dem Anhang gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gemäß § 53 Abs.
1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat
bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW i.V.m. §
96 Abs. 1 GO NRW stellt der Kreistag den
Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages und über die
Entlastung des Landrates. Dieser Beschlussfassung muss jedoch die Prüfung des
Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorausgehen. Dabei
bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes .
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 101 GO NRW hat der
Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie über das
Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis
der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen.
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 117 GO NRW ist vom
Kreis Coesfeld jährlich ein Beteiligugsbericht zu erstellen. Der
Beteiligungsbericht ist dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen. Bis zur
Erstellung des ersten Gesamtabschlusses (spätestens zum Stichtag 31.12.2010)
ist der Beteiligungsbericht dem Jahresabschluss beizugefügen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld hat sein Rechnungswesen zum
01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Aufgrund
der Neuerungen/Veränderungen in der Buchführung und der Vielzahl von geänderten
Aufgaben haben die durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten für 2008 und 2009
einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Zudem konnten eine Vielzahl von
Jahresabschlussarbeiten 2009 erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 2008
(Beschluss Kreistag am 30.06.2010) vorgenommen werden. Die Überschreitung des
Vorlagetermins für den Jahresabschluss 2009 an den Kreistag war zwingend
erforderlich, um einen sach- und fachgerechten Jahresabschluss 2009 zu
erstellen.
Nach dem Entwurf der
Gesamtergebnisrechnung ergibt sich für 2009 ein Jahresfehlbetrag von rd.
415.000 €. Um diesen Betrag ist die Ausgleichsrücklage (Bestand am 31.12.2008
von 2.176.047 €) zu verringern. Die
Verpflichtung zur vorrangigen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vor der
Allgemeinen Rücklage ergibt sich aus der „Pufferfunktion“ der
Ausgleichsrücklage und ihrem Ansatz als gesonderter Posten innerhalb des
Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Die endgültige Entscheidung über
die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2009 ist vom Kreistag zu treffen.
Für den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wird zur
Zeit eine Broschüre erstellt. In dieser Broschüre wird u.a. die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Coesfeld zum Abschlussstichtag
31.12.2009 dargestellt. Die Jahresabschlussbroschüre 2009 wird in der Sitzung
am 29.09.2010 als Tischvorlage ausgehändigt.
Zur Durchführung des Prüfungsverfahrens wird der
Entwurf des Jahresabschlusses 2009 an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet.
Für 2009 wurde ein Beteiligungsbericht nach den
Vorgaben des § 117 GO NRW i.V.m. § 52 GemHVO NRW erstellt. Der
Beteiligungsbericht 2009 wird als Anlage dem Jahresabschluss 2009 beigefügt.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung,
Prüfung und Beratung des Jahresabschlusses 2009 einschl. Anlagen sowie
Aufwendungen für den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.