Betreff
Jahresabschluss 2009 des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-0266
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 einschl. Anlagen wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

Begründung:

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 1 GO NRW ist zum Schluss eines  jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes  Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht. Zusätzlich ist dem Anhang gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu.

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW  stellt der Kreistag den Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages und über die Entlastung des Landrates. Dieser Beschlussfassung muss jedoch die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorausgehen. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes [§ 101 (8) GO].

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 101 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 117 GO NRW ist vom Kreis Coesfeld jährlich ein Beteiligugsbericht zu erstellen. Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen. Bis zur Erstellung des ersten Gesamtabschlusses (spätestens zum Stichtag 31.12.2010) ist der Beteiligungsbericht dem Jahresabschluss beizugefügen.

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Aufgrund der Neuerungen/Veränderungen in der Buchführung und der Vielzahl von geänderten Aufgaben haben die durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten für 2008 und 2009 einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Zudem konnten eine Vielzahl von Jahresabschlussarbeiten 2009 erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 2008 (Beschluss Kreistag am 30.06.2010) vorgenommen werden. Die Überschreitung des Vorlagetermins für den Jahresabschluss 2009 an den Kreistag war zwingend erforderlich, um einen sach- und fachgerechten Jahresabschluss 2009 zu erstellen.

 

Nach dem Entwurf der Gesamtergebnisrechnung ergibt sich für 2009 ein Jahresfehlbetrag von rd. 415.000 €. Um diesen Betrag ist die Ausgleichsrücklage (Bestand am 31.12.2008 von 2.176.047 €) zu verringern.  Die Verpflichtung zur vorrangigen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage vor der Allgemeinen Rücklage ergibt sich aus der „Pufferfunktion“ der Ausgleichsrücklage und ihrem Ansatz als gesonderter Posten innerhalb des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Die endgültige Entscheidung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2009 ist vom Kreistag zu treffen.

 

Für den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wird zur Zeit eine Broschüre erstellt. In dieser Broschüre wird u.a. die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Coesfeld zum Abschlussstichtag 31.12.2009 dargestellt. Die Jahresabschlussbroschüre 2009 wird in der Sitzung am 29.09.2010 als Tischvorlage ausgehändigt.

 

Zur Durchführung des Prüfungsverfahrens wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 

Für 2009 wurde ein Beteiligungsbericht nach den Vorgaben des § 117 GO NRW i.V.m. § 52 GemHVO NRW erstellt. Der Beteiligungsbericht 2009 wird als Anlage dem Jahresabschluss 2009 beigefügt.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Jahresabschlusses 2009 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.