Betreff
Investitionskostenförderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
SV-8-0242/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich möglichst kurzfristig mit Nachdruck beim Land für Klarheit hinsichtlich der Planungsbedingungen einzusetzen und auf einen zügigen weiteren Ausbau hinzuwirken.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Mitglieder der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss schlugen in der Jugendhilfeausschusssitzung am 09.09.2010 eine Resolution an die Landesregierung vor.

Die übrigen anwesenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss hielten den Zeitpunkt für eine Resolution für zu verfrüht und vermochten den Vorschlag nicht zu unterstützen.

II.  Lösung

Da sich alle Anwesenden darüber einig waren, dass an dem Anfang 2010 bereits beschlossenen Ausbaubedarf bis zum Jahr 2013 weiter festgehalten werden müsse und den Trägern von Kindertageseinrichtungen hinsichtlich ihrer Investitionsplanungen dringend Planungssicherheit gegeben werden müsse, wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, sich möglichst kurzfristig mit Nachdruck beim Land für Klarheit hinsichtlich der Planungsbedingungen einzusetzen und auf einen zügigen weiteren Ausbau hinzuwirken.“

 

Der Vollständigkeit halber sind als Anlage Informationsschreiben, die am 06.09.2010 und 08.09.2010 für die Kreistagsfraktionen und die Jugendhilfeausschussmitglieder erstellt wurden als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Im übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-8-0242 verwiesen.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig. Aufgrund der mit dem Thema verbundenen Auswirkungen zur Ausbauplanung sowie der familienpolitischen Bedeutung ist eine Beschlussfassung durch den Kreistag angezeigt.