Betreff
Übernahme von RVM-Gesellschaftsanteilen
Anteile der Städte Hamm und Selm
Vorlage
SV-8-0275
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Übernahme eines Viertels der Gesellschaftsanteile der Stadt Hamm an der RVM wird zugestimmt.

2.        Der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stadt Selm wird zugestimmt.

3.        Der Landrat wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen.

Begründung:

 

I.      – IV.     

Der Direktvergabe von Personenverkehrsdiensten an die RVM ist eine umfassende Änderung der Gesellschaftsstruktur der RVM vorausgegangen. Der Kreis Coesfeld hat in diesem Zusammenhang die Gesellschaftsanteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden übernommen und der Bezirksregierung Münster gem. § 115 GO NRW angezeigt. Die beabsichtigte Übernahme von Gesellschaftsanteilen der Stadt Hamm (32.785 €)sowie der Stadt Selm (15.330 €) wurde im Rahmen der Beratungen über die Haushaltssatzung 2010 eingebracht und mit dem Haushalt 2010 beschlossen.

 

Für die Stadt Hamm liegen nunmehr auch die Beschlüsse der anderen Münsterlandkreise sowie der Stadt Hamm vor. Die Anzeige gem. § 115 GO NRW erfolgte mit Schreiben vom 28.07.2010 an die Bezirksregierung Münster.

 

Mit Schreiben vom 14.09.2010 teilte die Bezirksregierung mit, dass dem Beschluss zur Haushaltssatzung nicht konkret und mit positivem Ergebnis das anzeigepflichtige Vorhaben „Übernahme der RVM-Gesellschaftsanteile von der Stadt Hamm“ zu entnehmen sei. Hier sei ein ausdrücklicher Beschluss des Kreistages erforderlich.  

 

V. 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO NW).