Beschlussvorschlag:
Die Liste der Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II beim Kreis Coesfeld wird um die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen ergänzt bzw. geändert.
Begründung:
I. - V.
In Ergänzung der SV-8-0272 und 8-272/1 wird mitgeteilt, dass die am 07.10.2009 beschlossene Maßnahme Ziffer 21 (Erneuerung der Heizungsanlage in den Kreishäuser II und III durch Errichtung einer Biomasseheizung / SV-7-1409) in der vorgestellten Form nicht durchgeführt werden kann. Während der Vorentwurfsplanung zur Realisierung des Biomasseheizung hat sich herausgestellt, dass die Anlage in der erforderlichen Größe Innenhof der Kreishäuser I bis III nicht umgesetzt werden kann. Zusätzlich sind Belange des Landschaftsschutzes sowie wasserrechtliche Belange zu berücksichtigen, die der Errichtung der Anlage im Innenhof entgegenstehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Kreishaus I
vorhandene Heizungsanlage zu erweitern und zu optimieren, um damit die
Kreishäuser II und III über Fernwärme an die Heizungszentrale anzubinden. Die
Optimierung durch Zentralisierung der Wärmeerzeugung über die Heizzentrale im
KH I zur Versorgung der Kreishäuser I bis III schlägt sich reduzierend in den
Herstellungskosten nieder, da für die Gesamtwärmeleistung der Gebäude I bis III
nur ein zusätzlicher Kessel mit 150 kW Wärmeleistung benötigt wird. Bei der
bisherigen Versorgung über das KH III müssten zwei Kessel mit je 150 kW
Wärmeleistung eingebaut werden. Die Zentralisierung bedingt somit, dass über
den Energiepool die Spitzen besser abgefangen und ausgeglichen werden können.
Zusätzlich lassen sich die Betriebs- und Wartungskosten bei einer Gesamtanlage
gegenüber zwei Einzelanlagen reduzieren und tragen damit wesentlich zur
Wirtschaftlichkeit der Zentralisierung der Wärmeerzeugung bei.
Nach einer überschlägigen Kostenschätzung durch das beauftragte Sonderingenieurbüro BWE, Nottuln werden sich die Baukosten auf 200.000 € belaufen. Die verbleibenden Mittel aus der Maßnahme 21 in Höhe von 260.000 € werden zur Finanzierung der in der Anlage zur SV-8-0272 aufgeführten Maßnahmen herangezogen. Der in der Anlage aufgeführte Planungsansatz ändert sich dadurch nicht. Diese Vorlage dient damit lediglich der Aktualisierung der Beschlusslage.