hier: Bericht über die Auswertung der Kreisprogramme "Hilfe zur Arbeit 2002 und 2003"
Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
In den Beratungen im Ausschuss für Soziales und
Senioren ist zugesagt worden, stetig über den Verlauf der Kreisprogramme „Hilfe
zur Arbeit“ zu berichten.
Der folgende Bericht umfasst:
1. die Einzelauswertungen der Maßnahmen des Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2002“ nebst Informationen über die Nachhaltigkeit der hierbei erreichten Vermittlungen auf dem 1. Arbeitsmarkt
2. einen aktuellen Sachstandbericht zum Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2003“
3. einen aktuellen Sachstandbericht zum Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“
1. Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2002“
1.1
Vermittlung ins Kreisprogramm
Im Rahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2002“ wurden
insgesamt 778 Hilfeempfängerinnen und
Hilfeempfänger in die Maßnahmen des Kreisprogramms bzw. direkt in den 1.
Arbeitsmarkt vermittelt; davon
-
156 Personen
in Beschäftigungsmaßnahmen
-
144 Personen
in Qualifizierungsmaßnahmen
-
140 Personen
in Betreuungs- und Feststellungsmaßnahmen
-
23 Personen in soziale Maßnahmen
-
315 Personen
direkt in den 1. Arbeitsmarkt bzw. Vermittlungsmaßnahmen;
Arbeitsmarkt: 54 Personen mit Lohnkostenzuschuss
104 Personen ohne Lohnkostenzuschuss
Vermittlungs-
maßnahmen: 157 Personen
1.2
Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt
o Von den 88 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Beschäftigungsmaßnahmen (ohne Maßnahme Nr. 1.1*) konnten 15 Personen (17 %) während bzw. zum Ende der Maßnahme eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufnehmen.
Hinweis:
Bei dieser Auswertung blieben die 68 Teilnehmerinnen / Teilnehmer der Arbeitsgelegenheiten nach § 19 BSHG unberücksichtigt, da nähere Angaben zum Verbleib dieser Personen nach Ablauf der Maßnahme nicht vorliegen. Es ist jedoch festzuhalten, dass i.d.R. alle Personen nach Abschluss der Beschäftigung nach § 19 BSHG erfolgreich auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelt wurden, bzw. Ansprüche gemäß SGB III erworben haben und so auch ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Sozialhilfe bestreiten konnten.
o Von den 144 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Qualifizierungsmaßnahmen konnten 13 Personen (9 %) während bzw. zum Ende der Maßnahme eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufnehmen.
o Von den 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Betreuungs- und Feststellungsmaßnahmen konnten 24 Personen (17 %) während bzw. zum Ende der Maßnahme eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufnehmen.
o Von den 23 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der sozialen Maßnahmen konnten 3 Personen (13 %) während bzw. zum Ende der Maßnahme eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufnehmen.
o Von den 315 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Vermittlungsmaßnahmen konnten 204 Personen (65 %) während bzw. zum Ende der Maßnahme eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufnehmen.
Das heißt auf das gesamte Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2002“ bezogen, dass von den o.a. 710 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (ohne § 19 BSHG) insgesamt 259 Personen während bzw. im Abschluss an die o.a. Maßnahmen eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufnahmen. Dies entspricht einer Quote von ca. 37 Prozent.
1.3
Nachhaltigkeit der Vermittlungen
Zur grundsätzlichen Überprüfung der Nachhaltigkeit der Vermittlungen auf dem 1. Arbeitsmarkt fand zum Stichtag 31.05.2004 eine Überprüfung der von den Maßnahmeträgern mitgeteilten Vermittlungsergebnisse statt. Ziel dieser Überprüfung war es festzustellen, wie viel Prozent der im Rahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2002“ vermittelten Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger (exkl. § 19 BSHG) zum Stichtag 31.05.2004 ihren Lebensunterhalt nicht unabhängig von der Sozialhilfe bestreiten können. Mit Rücksicht auf den Datenschutz konnte jedoch nicht ermittelt werden, wie die verbleibende Gruppe ihren Lebensunterhalt am Stichtag gewährleistet (Berufsausübung, vorrangige Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträger etc.).
Von den ursprünglich im Rahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2002“ auf den 1. Arbeitsmarkt vermittelten 259 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern (exkl. § 19 BSHG) waren im Bereich der
-
Beschäftigungsmaßnahmen 9 von 15 Personen (60
%)
-
Qualifizierungsmaßnahmen 11 von 13 Personen (85
%)
-
Betreuungs- und Feststellungsmaßnahmen 19
von 24 Personen (80 %)
-
Vermittlungsmaßnahmen 147 von 259
Personen (57 %)
- soziale Maßnahmen 2 von 3 Personen (67 %)
am Stichtag 31.05.2004
nicht im lfd. Hilfebezug.
Dies bedeutet für das Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2002“, dass ca. 73 % (188 von 259 Personen) der auf dem 1. Arbeitsmarkt vermittelten Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger auch längerfristig ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Sozialhilfe bestreiten können. Der Zielsetzung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit“, nämlich den Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern eine dauerhafte und nicht nur vorübergehende Unabhängigkeit von der Sozialhilfe zu gewährleisten, wird damit Rechnung getragen.
1.4
Thesen für das Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2002“ :
o Es wurden insgesamt 778 Personen in den verschiedenen Maßnahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2002“ berücksichtigt; zusätzlich gab es noch Aktivitäten im Bereich der gemeinnützigen Beschäftigung (Stundenvariante) sowie des Landesprogramms (Programm zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen).
o In ca. 37 % (259 Personen) aller Vermittlungen ist es gelungen, arbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln (ohne 68 Arbeitsgelegenheiten nach § 19 BSHG).
o Diese Vermittlungen auf dem 1. Arbeitsmarkt sind auch nachhaltig, weil in ca. 73 % dieser Fälle (188 v. 259 Personen) den ehem. Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Leben außerhalb der Sozialhilfe ermöglicht wurde (Überprüfung zum Stichtag 31.05.2004).
Nähere Angaben zu den o.a. fünf Maßnahmegruppen sowie den jeweiligen Einzelmaßnahmen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht bzw. den als Anlage 1 beigefügten Auswertungsblättern des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2002“.
Hinweis:
Aufgrund der bestehenden Vermittlungshemmnisse ist in vielen Fällen eine dauerhafte Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt erst nach einer vorgeschalteten intensiven Betreuung, Qualifizierung bzw. Beschäftigungserprobung möglich. Aus diesem Grunde nehmen unter Umständen einzelne Hilfeempfänger/innen im Lauf eines Jahres an mehreren Maßnahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2002“ teil. Hierdurch kann es vorkommen, dass ein/e Teilnehmer/in in der o.a. Auswertung mehr als einmal erfasst wird. (Bsp.: Besuch einer Vermittlungsmaßnahme nach erfolgreicher Teilnahme an einem Sprachkurs)
1.5 Gesamtübersicht der Maßnahmen Kreisprogramm 2002 (Anlage 2)
2. Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2003“
2.1
Allgemeines
Dieser Bericht umfasst
die vorläufige Auswertung des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ für den
Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.05.2004. Die Vorläufigkeit dieser Auswertung ergibt sich aus
der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Maßnahmen des
Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2003“ abgeschlossen bzw. ausgewertet werden
konnten. Die Berichterstattung über diese Maßnahmen erfolgt nach Abschluss
aller Maßnahmen, also voraussichtlich im Frühjahr 2005.
2.2 Vorläufige Auswertung
Die Auswertung zum Stichtag 31.05.2004 zeigt jetzt schon, dass die ursprüngliche Zielvorgabe von 539 Vermittlungen deutlich überschritten worden ist.
Bis zum 31.05.2004 wurden bereits 786 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger in Maßnahmen des Kreisprogramms
„Hilfe zur Arbeit 2003“ bzw. direkt in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt, davon
-
186 Personen
in Beschäftigungsmaßnahmen
-
193 Personen
in Qualifizierungsmaßnahmen
-
129 Personen
in Betreuungs- und Feststellungsmaßnahmen
-
29 Personen in soziale Maßnahmen
-
249 Personen
direkt in den 1. Arbeitsmarkt bzw. Vermittlungs-
maßnahmen;
1. Arbeitsmarkt: 30 Personen mit Lohnkostenzuschuss
121 Personen ohne
Lohnkostenzuschuss
Vermittlungs-
maßnahmen: 98 Personen
2.3 Vorläufige Gesamtübersicht der durchgeführten
Maßnahmen Kreisprogramm 2003
(Anlage 3)
3.
Kreisprogramm „Hilfe zur Arbeit 2004“
Bis zum 31.05.2004 sind insgesamt 193 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger in
9 Maßnahmen des Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ bzw.
direkt in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt worden, davon
-
80 Personen in Beschäftigungsmaßnahmen
-
19 Personen in Qualifizierungsmaßnahmen
-
34 Personen in Betreuungs- und
Feststellungsmaßnahmen
-
0 Personen
in soziale Maßnahmen
-
60 Personen direkt in den 1. Arbeitsmarkt
bzw. Vermittlungsmaßnahmen;
1.
Arbeitsmarkt: 7 Personen mit Lohnkostenzuschuss
53 Personen ohne Lohnkostenzuschuss
Nähere Angaben hierzu
entnehmen Sie bitte der Anlage 4.