Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Richtlinie für die Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld (Gesamtabschlussrichtlinie) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Mit der Einführung des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ist spätestens zum Stichtag 31.12.2010
von jeder Kommune ein Gesamtabschluss aufzustellen, der wie ein
Konzernabschluss in der Privatwirtschaft die verselbstständigten
Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Damit wird umfassend ein
der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes Bild über die
wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Kommune abgegeben.
Zur Erstellung des
Gesamtabschlusses müssen örtlich verbindliche Regelungen für die Kommunen sowie
für alle verselbsständigten Aufgabenbereiche in Form einer
Gesamtabschlussrichtlinie erlassen werden. Die Richtlinie beinhaltet die
Zusammenfassung aller schriftlichen konzerninternen Anweisungen zur Aufstellung
des Gesamtabschlusses. Sie regelt dabei verbindlich, welche Angaben von welchem
Aufgabenbereich an welchen Adressaten mit welcher Frist und in welcher Form zu
liefern sind.
Auch im Rahmen des
Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF unter der
Leitung des Innenministeriums NRW wurde empfohlen, im Laufe des örtlichen Projekts
eine Gesamtabschlussrichtlinie zu entwickeln.
Ziel der
Gesamtabschlussrichtlinie des Kreises Coesfeld ist die handlungsorientierte
Umsetzung des NKF. Die Gesamtabschlussrichtlinie dient der Aufstellung des
konsolidierten Gesamtabschlusses und der Sicherstellung der Einhaltung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) unter Berücksichtigung
der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten.
Der Praxisleitfaden zur
Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (4. Auflage von September 2009) gibt
folgende Themenbereiche für die Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie vor:
- einleitende
Angaben zu den rechtlichen Grundlagen
- Ausführungen zu
Aufgabe, Zweck und Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie
- Hinweis auf
Auslegung offener Fragen unter Hinzuziehung der GoK
- klare
Festlegungen zu Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten (mit Terminvorgaben)
- Ausführungen zum
Formularwesen und zur technischen Unterstützung des
Gesamtabschlusses
- Festlegungen zur
Aufstellung/Abgrenzung des örtlichen Konsolidierungskreises
- Aussagen in Bezug
auf den einheitlichen Abschlussstichtag, den örtlichen Positionenplan
für die Gesamtbilanz und die
Gesamtergebnisrechnung sowie in Bezug auf die einheitliche
Bewertung
- Angaben zu den
Konsolidierungsarten und –methoden
- Informationen zu
den Bestandteilen des Gesamtabschlusses
- Erläuterungen zu
Positionen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung und zu
den angewandten Bilanzierungs- sowie
Bewertungsmethoden und zur
Gesamtkapitalflussrechnung, zum
Gesamtlagebericht und zum Beteiligungsbericht.
Aus Gründen der
Vereinfachung und der besseren Übersichtlichkeit werden der Gesamtabschlussrichtlinie
Anlagen (z.B. grafische Darstellung des Konsolidierungskreises, Verzeichnis der
Ansprechpartner, Formulare) beigefügt.
Im Übrigen verweise ich
auf meine Ausführungen im Sachstandsbericht zum Gesamtabschluss in der Sitzung
des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am
22.06.2010 (SV-8-0191).
II. Lösung
Unter Berücksichtigung
der vorstehenden Ausführungen ist der Entwurf einer Richtlinie für die
Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld erstellt worden. Der
Entwurf der Gesamtabschlussrichtlinie ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Er
enthält alle vom Modellprojekt geforderten Angaben.
Soweit Änderungen zu den
Anlagen erforderlich werden (beispielsweise bei Anlage 2 durch die jährliche
Überprüfung des Konsolidierungskreises, bei Anlage 9 durch personelle
Veränderungen oder bei Anlage 10 durch die anstehende Evaluierung des NKF), ist
der Kreistag entsprechend zu informieren.
III. Alternativen
Keine.
IV.
Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung der
Gesamtabschlussrichtlinie entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie
Aufwand für Prüfungen und Sitzungen.
Die Regelungen der
Gesamtabschlussrichtlinie sind bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses zu
beachten. Sie ist bindend sowohl für den Kreis Coesfeld als auch für die zu
konsolidierenden Betriebe des Kreises Coesfeld.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Die Zuständigkeit des
Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich
aus der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse gemäß Kreistagsbeschluss vom
11.11.2009 (SV-8-0016). Nach § 50 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW hat der Kreisausschuss
die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten. Die Zuständigkeit des Kreistages
ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.
Anlage:
Entwurf der Gesamtabschlussrichtlinie