Betreff
Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0283
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Richtlinie für die Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld (Gesamtabschlussrichtlinie) wird beschlossen.

 

 

 

Begründung:

 

I. Problem 

 

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ist spätestens zum Stichtag 31.12.2010 von jeder Kommune ein Gesamtabschluss aufzustellen, der wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Damit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Kommune abgegeben.

 

Zur Erstellung des Gesamtabschlusses müssen örtlich verbindliche Regelungen für die Kommunen sowie für alle verselbsständigten Aufgabenbereiche in Form einer Gesamtabschlussrichtlinie erlassen werden. Die Richtlinie beinhaltet die Zusammenfassung aller schriftlichen konzerninternen Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses. Sie regelt dabei verbindlich, welche Angaben von welchem Aufgabenbereich an welchen Adressaten mit welcher Frist und in welcher Form zu liefern sind.

 

Auch im Rahmen des Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF unter der Leitung des Innenministeriums NRW wurde empfohlen, im Laufe des örtlichen Projekts eine Gesamtabschlussrichtlinie zu entwickeln. 

 

Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie des Kreises Coesfeld ist die handlungsorientierte Umsetzung des NKF. Die Gesamtabschlussrichtlinie dient der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und der Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten.

 

Der Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (4. Auflage von September 2009) gibt folgende Themenbereiche für die Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie vor:

- einleitende Angaben zu den rechtlichen Grundlagen

- Ausführungen zu Aufgabe, Zweck und Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie

- Hinweis auf Auslegung offener Fragen unter Hinzuziehung der GoK

- klare Festlegungen zu Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten (mit Terminvorgaben)

- Ausführungen zum Formularwesen und zur technischen Unterstützung des

  Gesamtabschlusses

- Festlegungen zur Aufstellung/Abgrenzung des örtlichen Konsolidierungskreises

- Aussagen in Bezug auf den einheitlichen Abschlussstichtag, den örtlichen Positionenplan

  für die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung sowie in Bezug auf die einheitliche

  Bewertung

- Angaben zu den Konsolidierungsarten und –methoden

- Informationen zu den Bestandteilen des Gesamtabschlusses

- Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung und zu

  den angewandten Bilanzierungs- sowie Bewertungsmethoden und zur

  Gesamtkapitalflussrechnung, zum Gesamtlagebericht und zum Beteiligungsbericht.

 

Aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Übersichtlichkeit werden der Gesamtabschlussrichtlinie Anlagen (z.B. grafische Darstellung des Konsolidierungskreises, Verzeichnis der Ansprechpartner, Formulare) beigefügt.

 

Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen im Sachstandsbericht zum Gesamtabschluss in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 22.06.2010 (SV-8-0191).

 

 

II. Lösung

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist der Entwurf einer Richtlinie für die Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld erstellt worden. Der Entwurf der Gesamtabschlussrichtlinie ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Er enthält alle vom Modellprojekt geforderten Angaben.

 

Soweit Änderungen zu den Anlagen erforderlich werden (beispielsweise bei Anlage 2 durch die jährliche Überprüfung des Konsolidierungskreises, bei Anlage 9 durch personelle Veränderungen oder bei Anlage 10 durch die anstehende Evaluierung des NKF), ist der Kreistag entsprechend zu informieren.

 

 

III. Alternativen

 

Keine.

 

 

IV. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Erstellung der Gesamtabschlussrichtlinie entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Prüfungen und Sitzungen.

 

Die Regelungen der Gesamtabschlussrichtlinie sind bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses zu beachten. Sie ist bindend sowohl für den Kreis Coesfeld als auch für die zu konsolidierenden Betriebe des Kreises Coesfeld.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse gemäß Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Nach § 50 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW hat der Kreisausschuss die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.

 

Anlage:

 

Entwurf der Gesamtabschlussrichtlinie