Betreff
Vortrag des Integrationsfachdienstes Borken - Coesfeld (IFD) über das Tätigkeitsfeld des IFD
Vorlage
SV-8-0285
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-          ohne –

 

Der Bericht des IFD wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Gemäß § 109 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Integrationsfachdienste Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahme zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden.

 

Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden, indem sie

  1. die schwerbehinderten Menschen beraten, unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze vermitteln,
  2. die Arbeitgeber informieren, beraten und ihnen Hilfe leisten (§ 110 Abs. 1 SGB IX).

 

Seit dem 01.02.2006 ist der IFD Borken - Coesfeld vom Kreis Coesfeld mit der beruflichen Integration von schwerbehinderten arbeitslosen Menschen aus dem Personenkreis des SGB II beauftragt worden. Die Beauftragung für den Kreis Coesfeld umfasst monatsdurchschnittlich 48 Personen und ist auf eine Vermittlung in Praktika bzw. (Probe-) Arbeitsverhältnisse sowie bei Notwendigkeit auf eine bis zu sechs Monate andauernde Begleitung zur Sicherung der Integration nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses angelegt.

 

In der Sitzung wird ein Vertreter des IFD Borken - Coesfeld über das Tätigkeitsfeld des IFD berichten.