Betreff
Entwicklung Haushalt 2004;
hier: Ausgaben für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Vorlage
SV-6-0900
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Beim Produkt 50.1.3 – Leistungen für Pflegebedürftige – zeichnet sich nach derzeitigen Hochrechnungen eine Mehrausgabe von rd. 930.000 €, gleich 9,4 %, ab.


Diese Mehrausgaben begründen sich wie folgt:

 

Bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen wurde bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2004 unterstellt, dass die Fallzahlen konstant bleiben, da sämtliche Pflegeheime voll ausgelastet waren und keine neuen Pflegeeinrichtungen projektiert waren, deren Fertigstellung in 2004 zu erwarten war. Trotz des konstant gebliebenen Angebotes an Heimpflegeplätzen ist eine enorme Steigerung der Fallzahlen zu verzeichnen.

 

Entwicklung der Fallzahlen – Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Juni 2003

April 2004

Steigerung absolut

Steigerung in %

464

540

76

16,4

 

Ausgabenentwicklung – Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Ansatz 2004

Hochrechnung 2004

Mehrausgaben

Mehrausgaben in %

4.525.000,00 €

5.165.000,00 €

640.000,00 €

14,1

 

 

Bei der Gewährung von Pflegewohngeld ist ebenfalls eine Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. Außerdem sind die durch die Änderung des Landespflegegesetzes erwarteten Einspareffekte (Vermögenseinsatz) deutlich geringer ausgefallen als bei der Ansatzplanung unterstellt wurde.

 

Entwicklung der Fallzahlen – Pflegewohngeld

Juni 2003

April 2004

Steigerung absolut

Steigerung in %

599

627

28

4,7

 

Ausgabenentwicklung – Pflegewohngeld

Ansatz 2004

Hochrechnung 2004

Mehrausgaben

Mehrausgaben in %

3.000.000,00 €

3.290.000,00 €

290.000,00 €

9,6

 

 

Die Entwicklung der Ausgaben und Fallzahlen wird weiter beobachtet. Im Rahmen der Trimesterberichte wird künftig ausführlich über die Entwicklung bei diesem Produkt berichtet werden.

 

II.  Lösung

Die Mehrausgaben sind im Budget 02 – Schule, Kultur, Soziales und Jugend auszugleichen.

 

III. Alternativen

keine.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

siehe Ziffer II.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

keine.