Betreff
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene im Haushaltsjahr 2011
Vorlage
SV-8-0300
Aktenzeichen
391.20.04
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die in der „Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom 20.12.2006 in der Fassung der zweiten Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom 29.09.2010“ aufgeführten Gebührensätze bleiben unverändert.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Zuletzt durch die zweite Änderungssatzung vom 29.09.2010 wurde der Gebührensatz für die Fleischuntersuchung in gewerblichen Großbetrieben (Westfleisch) rückwirkend zum 01.01.2010 auf 1,38 € erhöht (vgl. SV-8-0245). Die Gebührensätze in den Klein- und sonstigen Betrieben blieben unverändert seit dem 01.01.2007.

 

Es ist nun festzustellen, ob die aktuellen Gebührensätze sowohl für den Großbetrieb als auch für die Klein- und sonstigen Betriebe voraussichtlich in 2011 den entstehenden Aufwand decken.

 

II.  Lösung

 

Die Entwicklung des Aufwandes und der Erlöse vom Betriebsergebnis (BE) 2009, der Prognose des BE 2010 (vgl. SV-8-0245) und der Kalkulation für das Jahr 2011 stellt sich nach Gesamtsummen und getrennt für den Großbetrieb und die Klein- und sonstigen Betriebe (ambulant) wie folgt dar:

 

Großbetrieb

 

 

BE 2009

Prognose BE 2010

Kalkulation 2011

Differenz Prognose BE 2010 / Kalkulation 2011

Aufwand

2.781.286,79 €

2.816.878 €

3.111.152 €

    294.274 €

Erlöse

2.765.723,06 €

    2.818.103 €

  3.111.152 €

293.049 €

Saldo

-15.563,73 €

1.225 €

0 €

- 1.225 €

 

Dem Aufwand und den Erlösen liegen folgende Schlachtzahlen und Zerlegemengen zu Grunde:

 

Schlachtzahlen

BE 2009                      1.847.271 Schweine

Prognose BE 2010     1.846.376 Schweine

Kalkulation 2011          2.050.000 Schweine

 

 

Zerlegemengen

BE 2009                      135.713 Tonnen

Prognose BE 2010     134.762 Tonnen

Kalkulation 2011          140.000 Tonnen

 

Inanspruchnahme von Gebührenüberhängen aus Vorjahren:

Gebührenüberhänge aus Vorjahren bestehen derzeit nicht.

 

 

 

Einführung der risikoorientierten Fleischuntersuchung ohne Anschnitte (visuelle Fleischuntersuchung) von Mastschweinen bei der Fa. Westfleisch in Coesfeld:

Mit Schreiben vom 07.12.2009 hat die Fa. Westfleisch beantragt, auf Basis eines von ihr erstellten Konzepts die bisherige konventionelle Fleischuntersuchung auf eine risikoorientierte Untersuchung nur durch Besichtigung (visuelle Fleischuntersuchung) umzustellen. Die Vorbereitungen sind zwischenzeitlich so weit gediehen, dass die Einführung der neuen Untersuchungsmethode nunmehr kurzfristig erfolgen kann. Die Einführung der risikoorientierten Fleischuntersuchung wird für das Untersuchungspersonal des Kreises eine qualitativ und quantitativ veränderte Aufgabenstellung ergeben. Da einige Arbeitsschritte entfallen werden, sind die verbleibenden Untersuchungsaufgaben auf veränderte Arbeitspositionen für amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten neu aufzuteilen. Wie sich diese Veränderungen insgesamt auf den Personalaufwand auswirken werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass ca. 95 % der bei der Fa. Westfleisch am Standort Coesfeld geschlachteten Schweine visuell untersucht werden können. Die verbleibenden 5 % der geschlachteten Schweine sind wie bisher konventionell zu untersuchen.

 

Auswirkungen auf den Gebührensatz 2011

Welche konkreten Auswirkungen sich durch die Einführung der neuen Untersuchungsmethode auf den Personaleinsatz und damit auf die Höhe des Aufwandes ergeben werden, kann erst in einigen Monaten fachlich beurteilt werden. 

 

Derzeit wird eine Veränderung des aktuellen Gebührensatzes nicht für erforderlich gehalten. Die Kalkulation der Aufwendungen und Erlöse hat ergeben, dass eine Kostendeckung in 2011 mit dem derzeitigen Gebührensatz von 1,38 € je Schwein gegeben ist.

 

Des Weiteren wird mit der Geschäftsführung der Fa. Westfleisch eine Vereinbarung auch für 2011 angestrebt, dass eine aufgrund der Kostenentwicklung notwendige Gebührensatzerhöhung nicht unter dem Aspekt des bestehenden Vertrauensschutzes beklagt wird, soweit die Rückwirkung der Änderungssatzung einen Zeitraum von 9 Monaten nicht überschreitet. Es wäre in diesem Zusammenhang aber auch denkbar, rückwirkend Gebührensatzreduzierungen an den Gebührenzahler zurückzugeben.  

 

Klein- und sonstige Betriebe

 

 

BE 2009

Prognose BE 2010

Kalkulation 2011

Differenz Prognose BE 2010 / Kalkulation 2011

Aufwand

167.093,85 €

154.064 €

157.534 €

     3.470 €

Erlöse

161.596,95 €

     153.405 €

  154.934 €

1.529 €

Saldo

- 5.496,90 €

            - 659 €

- 2.600 €

- 1.941 €

 

Dem Aufwand und den Erlösen liegen insbesondere folgende Schlachtzahlen zu Grunde:

 

BE 2009                      12.980 Schlachtungen

Prognose BE 2010     12.914 Schlachtungen

Kalkulation 2011          12.850 Schlachtungen

 

Sie verteilen sich insbesondere auf Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer.

 

Inanspruchnahme von Gebührenüberhängen aus Vorjahren

Gebührenüberhänge aus Vorjahren bestehen derzeit nicht.

Auswirkungen auf die Gebührensätze 2011

Die Kalkulation der Aufwendungen und Erlöse für die Klein- und sonstigen Betriebe hat für das Betriebsjahr 2011 eine rechnerische Unterdeckung in geringfügiger Höhe ergeben.

 

Eine Änderung der Gebührensätze wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen.

 

Einzelheiten der Gebührenkalkulation 2011 ergeben sich aus der Anlage.

III. Alternativen

Alternativen werden aus sachlicher Sicht nicht vorgeschlagen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Nach derzeitigen Kalkulationsgrundlagen werden sich bei den Klein- und sonstigen Betrieben geringfügige Gebührenunterdeckungen in Höhe von rd. 2.600 € ergeben. Ob sich dieses rechnerische Ergebnis im Betriebsergebnis 2011 widerspiegeln wird, bleibt abzuwarten.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Anlage

 

Gebührensatzkalkulation 2011