Betreff
Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
Anträge der Gemeinde Rosendahl auf Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Umbau- und ergänzenden Einrichtungskosten einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit vom 04. Aug. 2010
Vorlage
SV-8-0303
Aktenzeichen
51.2.3.31.10.08
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinde Rosendahl wird für den Umbau des gemeindeeigenen Hauses „Haus der Partnerschaft“ zu einem Jugendzentrum ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 20.750.- EUR gewährt.

Zur Einrichtungserstausstattung des o.g Jugendbereiches wird der Gemeinde Rosendahl zusätzlich ein Zuschuss in Höhe bis zu 2.500.- EUR bewilligt.

 

Begründung:

 

I. Problem

Die Kolpingsfamilie Osterwick ist seit 2007 Träger der Offenen Kinder – und Jugendarbeit in der Gemeinde Rosendahl.

Finanziert durch öffentliche Zuwendungen und mit der räumlichen Unterstützung der drei kath. Kirchengemeinden bieten pädagogische Fachkräfte je einen jugendgerechten Freizeit- und Bildungsbereich in Darfeld, Holtwick und Osterwick an.

 

Das Raumangebot im Ortsteil Osterwick findet in den Souterrainräumen des Pfarrheimes der Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian statt.

Das dort vorhandene Raumangebot entspricht schon seit längerem nicht mehr der jugendlichen Nachfrage und einer zeitgemäßen Form der Offenen Jugendarbeit.

 

Die Gemeinde Rosendahl will deshalb für die Offene Kinder- und Jugendarbeit bedarfs- und jugendgerechte Räumlichkeiten in ihrer Kommune schaffen.

 

Sie sucht deshalb seit Jahren nach einem geeigneten Gebäude in zentral erreichbarer Lage mit der Möglichkeit, ein breiter gefächertes Programm vorzuhalten und Veranstaltungen mit größerem Teilnehmerkreis durchzuführen.

 

Im Rahmen der Immobiliensuche sind verschiedene Standorte im Ortsteil Osterwick begutachtet und öffentlich diskutiert worden.

Mittlerweile haben sich die Verantwortlichen auf das gemeindliche `Haus der Partnerschaft` geeinigt. Hier soll primär und ausschließlich das erste Obergeschoss der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit Schreiben vom 04. Aug. 2010 beantragt die Gemeinde Rosendahl für die o.g. Immobilie

a)      einen Zuschuss zu den Erweiterungs- und Umbaukosten in Höhe von 21.750,00 EUR und

b)      einen Zuschuss zur Erstbeschaffung von Einrichtungsgegenständen in Höhe von 2.500.- EUR

 

 

II. Lösung

Gemäß den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld werden u.a. der Umbau von Gebäuden und die Erstbeschaffung von Einrichtungsgegenständen für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter der Voraussetzung gefördert., dass die Baumaßnahme zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit geeignet und nach Maßgabe der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung notwendig ist.

Der Kreiszuschuss wird vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. Er beträgt bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten.

 

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit muss auch in Räumen stattfinden, dementsprechend sind Kontingente ortsnah einzurichten und bereitzustellen. Das vorhandene Raumangebot in Osterwick entspricht nicht mehr der aktuellen Bedarfslage. Die Baumaßnahme ist daher notwendig.


Aufgrund der eingereichten Kostenberechnung für die Umbaumaßnahme nach DIN 267 und der baufachlichen Stellungnahme durch die Abteilung 10 des Kreises Coesfeld können förderfähige Kosten in Höhe von max. 83.000.- EUR anerkannt werden.

Die geplanten Ersteinrichtungsgegenstände sind als förderungswürdig anzuerkennen und entsprechen einer zeitgemäßen Jugendausstattung.

 

voraussichtliche Gesamtkosten Umbau/Erweiterung                                    87.000,00 EUR

berücksichtungsfähige Gesamtkosten                                                           83.000,00 EUR

Kreiszuschuss 25%                                                                                       20.750,00 EUR

Eigenmittel / Spenden                                                                                     13.000,00 EUR

Mittel aus KJP II                                                                                               52.250,00 EUR

 

voraussichtliche Gesamtkosten Einrichtung                                                  10.000,00 EUR

berücksichtungsfähige Gesamtkosten                                                           10.000,00 EUR

Kreiszuschuss 25%                                                                                         2.500,00 EUR

Eigenmittel / Spenden                                                                                       7.000,00 EUR

 

Somit ergibt sich ein Zuschussvolumen zu den Umbaukosten in einer Höhe von bis zu 20.750,00 EUR sowie zu den Kosten für Ersteinrichtung in einer Höhe von bis zu 2.500,00 EUR.

 

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Sachkonto 531 200 für das Hausjaltsjahr 2010 eingeplant. Entsprechend der jeweiligen Zweckbindungsfrist erfolgt die jährliche Aufwandsabschreibung.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.