Betreff
Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte oder von Behinderung bedrohte
Kinder bis zum Eintritt der Schulpflicht
hier: Frühförderung als solitäre (FF) bzw. als interdisziplinäre (IFF) Leistung
Vorlage
SV-8-0314
Aktenzeichen
50.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die solitäre und interdisziplinäre Frühförderung im Kreis Coesfeld ab dem 01.01.2011 durch den Abschluss von Übergangsverträgen mit den Frühförderstellen Haus Hall und Kinderheilstätte Nordkirchen längstens bis zum 31.03.2011 sicherzustellen.

 

Übergangsvertrag für die solitäre Frühförderung (FF)

Die bis zum 31.12.2010 vereinbarten Rahmenbedingungen  werden Gegenstand des Übergangsvertrages. Zusätzlich wird ein erster Schritt zu einer Budgetierung für 2011 auf 95 % des erwarteten Rechnungsergebnisses 2010 vereinbart. Die Anbieter der solitären Frühförderung erklären sich zu weiteren Steuerungsmaßnahmen bei Verlängerung des Vertrages über den 31.03.2011 hinaus bereit.

 

Übergangsvertrag für die interdisziplinäre Frühförderung (IFF)

Die Kostenträger (Krankenkassen und Kreis Coesfeld) vereinbaren mit den Frühförderstellen die Fortsetzung der IFF mit folgenden Änderungen gegenüber dem am 31.12.2010 ablaufenden Vertrag:

 

Die Kosten für eine Fördereinheit werden auf 91 Euro festgesetzt (vorher 97 Euro). Diese Kosten werden vom Kreis zu 67 % getragen, die Kassen übernehmen einen Anteil von 33 % (vorheriges Verhältnis 69 % : 31 %). Die Reduzierung der Kosten für eine Fördereinheit soll durch Absenkung von Standards erreicht werden.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die Frühförderung wesentlich behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder wird bislang wie folgt im Kreis Coesfeld sichergestellt:

 

solitäre Frühförderung (FF)

Anbieter sind in erster Linie die Frühförderstellen von Haus Hall und der Kinderheilstätte Nordkirchen, zusätzlich gibt es noch 6 freie Anbieter mit unterschiedlich großen Praxen.

 

Mit den Hauptanbietern, den Frühförderstellen, wurden Verträge geschlossen, die am 31.12.2010 automatisch auslaufen.

 

interdisziplinäre Frühförderung (IFF)

Anbieter sind ausschließlich die Frühförderstellen von Haus Hall und der Kinderheilstätte Nordkirchen. Ab dem 01.01.2009 wird die IFF zusätzlich zur FF von ihnen erbracht. Auch über die IFF wurde jeweils ein Vertrag geschlossen zwischen den Anbietern und den beiden Kostenträgern (Kreis und Krankenkassen), der zum 31.12.2010 automatisch ausläuft.

 

Sachstand zum 18.11.2010

Die Verhandlungen zum erneuten Abschluss von Verträgen werden bereits seit einiger Zeit geführt. Sie wurden aber überlagert durch die Erkenntnisse zu den finanziellen Entwicklungen im Bereich der Frühförderung und aufgrund einer vergleichenden Münsterlandumfrage auch durch die Feststellung, dass der Kreis Coesfeld in besonderem Maße bisher für die Frühförderung von Kindern sich finanziell engagiert hat. Der Kosten- und Leistungsvergleich ist noch nicht vollständig abgeschlossen, dennoch kann für den Kreis Coesfeld festgestellt werden, dass die Kostensteigerungen in den letzten Jahren erheblich über dem Münsterlandschnitt liegen. Mit allen Beteiligten wird derzeit nach Erklärungen hierfür gesucht. Gleichzeit beschäftigt sich die Verwaltung aber auch mit der Frage, ob dieser erreichte Standard weiterhin hinsichtlich Anzahl der geförderten Kinder und Kosten erforderlich ist.

 

Einigkeit besteht bereits jetzt mit den Anbietern darüber, dass Steuerungsmaßnahmen auf jeden Fall erforderlich sind. Erfreulicherweise haben sich die Anbieter (auch die freien Praxen) hierzu auch grundsätzlich zur Mitwirkung  bereiterklärt. Auch in der Sitzung des Ausschusses am 13.09.2010 wurde im Rahmen einer Mitteilungsvorlage bereits auf die dramatische Kostenentwicklung nach Einführung der IFF hingewiesen. Geplant war ursprünglich, die Gesamtsituation der Frühförderung im Kreis und die daraus resultierenden Verträge dem Ausschuss in der Sitzung am 22.11.2010 vorzustellen. Das ist leider nicht möglich, da eine Einigung zwischen den Vertragspartnern noch nicht erzielt werden konnte.

 

Die beiden Hauptanbieter haben in einem Gespräch am 18.11.2010 erklärt, dass sie ohne vertragliche Grundlage  keine Leistungen der Frühförderung  mehr erbringen werden. Die auch über den 01.01.2011 notwendige Frühförderung von Kindern (sowohl im Bereich der FF als auch der IFF) ist dann nicht mehr im erforderlichen Umfang sichergestellt. Die freien Praxen können IFF überhaupt nicht und FF auch nur mengenmäßig begrenzt anbieten.

 

 

II.  Lösung

Da beim Vorliegen der Voraussetzungen sowohl ein Anspruch auf Frühförderung als solitäre Leistung als auch  Kombileistung besteht, muss eine Übergangslösung gefunden werden, bis dass der Komplex Frühförderung mit endgültigen Vertragsentwürfen im Ausschuss beraten werden kann.

 

Sowohl die Frühförderstellen als auch die Kassen sind zum Abschluss von Übergangsverträgen bis längstens zum 31.03.2011 bereit.

 

Weiter wird die Bereitschaft erklärt, auch bereits für die Übergangsverträge in eine Finanzsteuerung zu gehen.

 

Da die solitäre Frühförderung und die interdisziplinäre Frühförderung nach zwei unterschiedlichen Systemen finanziert werden, wurden für beide Bereiche unterschiedliche Steuerungsmaßnahmen vereinbart. Diese sollen aber in beiden Bereichen als Einstieg in eine Kostendämpfung dienen. Es besteht Einigkeit darüber, dass gerade bei der Förderung von behinderten Kindern die Qualität des Angebotes eine besondere Rolle spielt und eine Förderung auch nur langfristig und nachhaltig erfolgreich sein kann, wenn ein bestimmter Standard nicht unterstritten wird. Qualitätsveränderungen und damit einhergehende Kostensenkungen sollen daher behutsam, über mehrere Jahre verteilt, erreicht werden.

 

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die jetzt für die Übergangsverträge vereinbarten Eckpunkte nicht automatisch von den Anbietern auch für längerfristige Verträge akzeptiert werden.

 

 

III. Alternativen

Es werden keine Übergangsverträge geschlossen, der gesetzliche Anspruch auf Frühförderung kann dann aber ab dem 01.01.2011 nicht mehr in vollem Umfang sichergestellt werden.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die in den Übergangsverträgen vereinbarten Eckpunkte hinsichtlich der IFF bzw. die vereinbarte Budgetierung bei der FF werden für den Kreis Einsparungen gegenüber der bisherigen Vertragssituation erbringen, die bei in der FF bei ca. 5 % liegen und bei der IFF bei ca. 8,42 %.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der finanziellen Auswirkungen für 2011 ist die Zuständigkeit des Kreistages

gegeben.

 

 

Anlagen:  keine