Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, als ersten Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention
für die Rechte behinderter Menschen (BRK) im Kreis Coesfeld eine Veranstaltung
zu organisieren, in der ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des zuständigen
Landesministeriums über die konkreten Verpflichtungen und
Handlungsmöglichkeiten auf Kreisebene referiert.
Begründung:
I. – V.
Die
Behindertenpolitik steht vor neuen Herausforderungen. Die UN-Konvention fordert
eine barrierefreie Infrastruktur und die Weiterentwicklung von Hilfen für
behinderte Menschen. Dabei sind alle staatlichen Ebenen angesprochen. Gemeinsam
sollen sie Bedingungen für gleiche Teilhaberechte herstellen. Für den
betroffenen Bürger ist aber sicherlich von besonderer Bedeutung, was sich auf
der kommunalen Ebene verändert, weil ihm diese am nächsten ist.
Die
als Anlage 1 beigefügte UN-Konvention umfasst viele Begriffe, die einer
Auslegung bedürfen, aber auch viele unterschiedliche Lebensbereiche. Teilweise
geht es um Bewusstseinsveränderung, teilweise aber auch um konkrete
Leistungsansprüche. Dabei erschließt sich nicht immer sofort, inwieweit es sich
um Aufgaben auf Kreisebene handeln könnte oder ob nicht schon vorhandene
Gesetze in ausreichendem Maße – zumindest teilweise - Ansprüche von behinderten Menschen regeln,
wie z.B. das Behindertengleichstellungsgesetz.
Durch
die UN-Konvention wird die Bundesrepublik Deutschland, ggf. auch das Land
Nordrhein-Westfalen gebunden. Bisher gibt es in NRW noch keine
landesrechtlichen Regelungen. Nach Kenntnis der Verwaltung hat das Land
Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland einen Aktionsplan im Juni 2010
veröffentlicht.
Informationsveranstaltung
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich
im Rahmen einer Kreistagsitzung oder Sonderveranstaltung
über
die Ziele der UN-Konvention
über
die Auslegung von Begriffen (was bedeutet Teilhabe/ Inklusion?)
über
die Anforderungen und Wege einer Umsetzung
zu
informieren und zu verständigen. Hierzu soll ein Vertreter bzw. eine
Vertreterin des zuständigen Landesministeriums über die konkreten
Verpflichtungen und Handlungsmöglichkeiten referieren und dabei nach
Möglichkeit auch auf Finanzierungsfragen (Konnexität) eingehen.
Besondere
Zuständigkeit für die Inklusion im Schulbereich
In diesem Zusammenhang wird vor allem auf den Bereich Bildung
verwiesen. Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage für den Ausschuss am 14.06.2010
wurde bereits berichtet, dass auf Landesebene ein Papier zur Umsetzung der
Inklusion in den Schulen erarbeitet wurde. Der Sachstand wird nachfolgend
aktualisiert.
Am 24.11.2010 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung NRW
parteiübergreifend (CDU, SPD, Grüne und Linke) eine Beschlussempfehlung für den
Landtag zur Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion in
der Schule gefasst. Hierin wird die Landesregierung nunmehr aufgefordert, die
für die Umsetzung einer inklusiven Beschulung notwendigen Konzepte und
Rahmenbedingungen auszuarbeiten und festzulegen. Darüber hinaus geht man davon
aus, das die Landesregierung ein über den schulischen Bereich hinausgehenden
Entwurf für ein umfassendes Inklusionsgesetz für alle Lebensbereiche vorlegt.
Der Landtag hat in der Sitzung am 01.12.2010 diese Angelegenheit in den
Fachausschuss (federführend) und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Im
seit 01.08.2010 wirksamen Kooperationsvertrag des Kreises Coesfeld mit dem Land
NRW zur Einrichtung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes wurde u. a. folgendes
Handlungsfeld vereinbart:
„Ausbau der sonderpädagogischen Förderung
sowie gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder“. Damit wurde für
die Umsetzung des Art. 24 der UN-Konvention bereits eine konkrete
Weichenstellung vorgenommen.
Für
den 18.01.2011 ist die erste Bildungskonferenz im Kreis Coesfeld anberaumt
worden. Dort sollen schwerpunktmäßig die Handlungsfelder „Übergange Schule-Beruf“,
„Übergang Kita-Grundschule“ und die „Individuelle Förderung“ im Mittelpunkt
stehen. Aufgrund der noch wenig
konkreten landespolitischen
Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der Beschulung von
behinderten und nicht behinderten Kinder – dies war die einmütige Meinung der
bisherigen Erörterung im vorbereitenden Lenkungskreis des Regionalen
Bildungsnetzwerkes - kann dieses
Handlungsfeld in der 1. Bildungskonferenz noch nicht tiefer gehend behandelt
werden.
Anlage:
Text
der UN-Konvention