Betreff
U3-Ausbauprogramm - Festlegung einer Rangfolge nach der die noch offenen Maßnahmen der sog. Härtefallliste aus dem Nachtragshaushalt 2010 des Landes NRW bedient werden sollen.
Vorlage
SV-8-0333
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende U3-Maßnahmen für eine Berücksichtigung über die mit Bescheid vom 22.12.2011 zur Verfügung gestellten 1.124.490 EUR dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe zu melden.

 

  1. Kath. Kindergarten St. Gerburgis, Wittgeistkamp 6, Nottuln: 162.874,00 EUR
  2. Liebfrauen-Kindergarten, Twiälf-Lampen-Hok 16, Nottuln: 387.291,00 EUR
  3. Ev. Kindergarten Arche Noah, von-Vincke-Str. 23, Olfen: 38.700 EUR
  4. Kath. Kindergarten Ss. Fabian und Sebastian, Lengers Kämpchen 6, Rosendahl: 396.000 EUR
  5. Kath. Kindergarten St. Pankratius, Kirchplatz 7, Nordkirchen: 139.625,00 EUR

 

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch alle anderen noch offenen U3-Maßnahmen der sog. Härtefallliste für noch zur Verfügung zu stellende Mittel an das Landesjugendamt zu melden.

Begründung:

 

I.   Problem

Am 22.12.2010 traf per Fax der Bescheid des Landesjugendamtes über die für den Kreis Coesfeld aus dem Nachtragshaushalt 2010 bereitgestellten U3-Mittel ein (s. Anlage 1). Statt der erwarteten rund 4,15 Millionen EUR wurden dem Kreisjugendamt Coesfeld lediglich 1.124.490,00 EUR zugesprochen.

 

Nach verfügtem Bewilligungsstop Ende Juni 2011 hatte das Ministerium die Jugendämter aufgefordert, alle dringlichen Maßnahmen zu melden, für die neue U3-Plätze bereits in der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2010/11 berücksichtigt wurden und zum 15. März gegenüber dem Land gemeldet worden sind bzw. Maßnahmen für die bereits Mittel aus dem Konjunkturpaket II bewilligt wurden und nur als Gesamtmaßnahme durchgeführt werden können.

 

Im Kreisjugendamt Coesfeld waren alle bis zum Meldetermin 11. August 2010 vorliegenden U3-Förderanträge betroffen. Daraus ergab sich ein Mittelbedarf von rund 5 Millionen EUR für insgesamt 28 Maßnahmen, die sich auf alle Orte im Jugendamtsbezirk verteilen.

 

Laut ministeriellem Erlass vom 16.09.2010 erfüllten landesweit rund 1.300 Maßnahmen mit einem Gesamtantragsvolumen von rund 170 Millionen EUR diese Kriterien. Eine entsprechende Härtefallliste hatte das Land auf seinen Internetseiten veröffentlicht, in der alle vom Kreisjugendamt im August 2010 gemeldeten Maßnahmen aufgenommen waren. Da nicht genug Barmittel 2010 und Verpflichtungsermächtigungen mit Fälligkeit 2011 und 2012 zur Verfügung standen (20 Millionen EUR), beabsichtigte die Landesregierung, im Rahmen des Nachtragshaushalts zusätzliche Landesmittel zur Verstärkung des Ausbauprogramms bereit zu stellen.

 

Über den Nachtragshaushalt wurden nun 150 Millionen EUR zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe der Mittel erfolgte nach der Zahl der U3-Kinder in den Jugendamtsbezirken zu Beginn des Kindergartenjahres 2010/11. Dies ergibt für das Kreisjugendamt Coesfeld einen Betrag von rund 1,12 Millionen EUR, obwohl nach Abdeckung einzelner Maßnahmen über das 30-Tages-Programm sowie noch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel 2010 für das Kreisjugendamt Coesfeld noch 20 Maßnahmen der Härtefallliste mit einem Gesamtförderbedarf von rund 4,15 Millionen EUR offen sind (s. Anlage 2).

 

Mit Rundschreiben des Landesjugendamtes 55/2010 vom 22.12.2010 (s. Anlage 3) sind die Jugendämter aufgefordert, bis zum 15.01.2011 (keine Ausschlussfrist) mitzuteilen, welche Maßnahmen über die mit Bescheiden vom 22.12.2010 zur Verfügung gestellten Mitteln des Nachtragshaushalts durchgeführt werden sollen.

 

Dabei sind die Mittel entsprechend der nachfolgenden Reihenfolge zu verwenden:

 

  1. Maßnahmen, die zur Härtefallliste im August 2010 gemeldet wurden und die vom Ministerium für Familien, Kinder, Jungend, Kultur und Sport NRW veröffentlicht wurden.
  2. Wenn die unter 1. aufgeführten Maßnahmen finanziert sind, Maßnahmen, die die Kiterien der Härtefallabfrage (Erlass vom 3. August 2010 und Rundschreiben des Landesjugendamtes 40/2010 vom 06.08.2010) erfüllen, aber nicht über die Härtefallliste gemeldet wurden.
  3. Wenn die unter 2. aufgeführten Maßnahmen finanziert sind, alle weiteren U3-Investitionsmaßnahmen

 

Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass die Förderanträge am 16.12.2010 dem Landesjugendamt vorgelegen haben.

 

Da dem Kreisjugendamt Coesfeld bislang weniger Mittel, als mit der Härtefallliste angemeldet, zur Verfügung stehen, können lediglich Maßnahmen der Ziffer 1 an das Landesjugendamt gemeldet werden.

 

Die zugewiesenen Mittel der fachbezogenen Pauschale in Höhe von 1.124.490,00 EUR hat das Kreisjugendamt Coesfeld bereits erhalten. Die Verwendung dieser Pauschale ist zum 30.09.2011 durch eine rechtsverbindliche Bestätigung dem Landesjugendamt gegenüber nachzuweisen.

Dabei müssen die Mittel bis zum 15.09.2011 vom Letztempfänger verausgabt worden sein. Nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Pauschalmittel sind bis zum 30.09.2011 unaufgefordert an die Landeskasse zurückzuzahlen.

 

Nach Einbringung des Haushaltsentwurfs 2011 werden die Jugendämter darüber informiert, wie die Landesregierung beabsichtigt, mit eventuell am 30.09.2011 zurückfließenden Mitteln der fachbezogenen Pauschale umzugehen.

 

Nach dem 30.09.2011 benötigte Mittel zur Ausfinanzierung der Maßnahmen können dann im üblichen Verfahren – unter Beachtung der Vorgaben der ANBest-G – beim Landesjugendamt abgerufen werden.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Landesjugendamt am 03.01.2011 und 05.01.2011 ist die Finanzierung der Maßnahmen bis 31.12.2011 gesichert. Mit der geplanten Vorgehensweise solle sichergestellt werden, dass eine zügige Verausgabung der Mittel erfolgt.

 

Sofern in begründeten Einzelfällen auch die Zeitspanne 1. Oktober 2011 bis 31.12.2011 nicht ausreichend ist, kann beim Landesjugendamt die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes über das Haushaltsjahr 2011 hinaus beantragt werden. Im Rahmen der dann noch zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen können zur Vollendung der Maßnahmen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2012 oder 2013 erteilt werden. 

 

Aktuellen Informationen zufolge (z.B. Telefonate mit Landesrat Meyer vom 05.01.2011 und 06.01.2011) sollen die noch fehlenden Mittel der sog. Härtefallliste kurzfristig bereit gestellt werden. Beim Ministerium lägen zwei Bewilligungsbescheide im Entwurf, wonach sowohl der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als auch der Landschaftsverband Rheinland jeweils weitere 10 Millionen EUR kurzfristig erhält. Nach bereits erfolgter Prüfung der Härtefallliste des Kreisjugendamtes Coesfeld auf Plausibilität hat Landesrat Meyer telefonisch zugesichert, dass der Bewilligungsbescheid über die noch fehlende Summe der Härtefallliste bis Ende Januar beim Kreisjugendamt eingehen wird.

 

II.  Lösung

Da mit Bescheid vom 22.12.2010 lediglich 1.124.490 EUR zur Verfügung gestellt wurden, ist beabsichtigt eine Auswahlentscheidung über die Verteilung dieser rund 1,12 Millionen EUR zu treffen.

 

Die Verwaltung schlägt insgesamt fünf Kindertageseinrichtungen für die Meldung an das Landesjugendamt vor. Da grundsätzlich alle Maßnahmen der sog. Härtefallliste dringliche Maßnahmen sind, die eigentlich „bedient“ werden müssten, um die vorhandenen Provisorien beenden zu können, ist die Heranziehung weiterer Aspekte erforderlich. Der Vorschlag der Verwaltung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  1. Kenntnis zur besonderen Dringlichkeit, die sich im Bezug auf andere Maßnahmen der Härtefallliste abgehoben haben.
  2. Reihenfolge des Eingang der Anträge auf Förderung.
  3. Versorgungssituation in den jeweiligen Gemeinden.

 

Danach wird vorgeschlagen die Fördermittel in Höhe von 1.124.490 EUR wie folgt zu verteilen:

 

Kindertageseinrichtung

Ort

Art der Maßnahme

beantragte U3-Plätze

Förderbetrag

Kath. Kindergarten St. Gerburgis

Nottuln

Umbau und Ausstattung

16

162.874,00

Liebfrauen-Kindergarten

Nottuln

Neubau bzw. Anbau

22

387.291,00

Kath. Kindergarten Ss. Fabian und Sebastian

Rosendahl-Osterwick

Neubau bzw. Anbau

22

396.000,00

Ev. Kindergarten Arche Noah

Olfen

Ausstattung

12

38.700,00

Kath. Kindergarten St. Pankratius

Nordkirchen-Südkirchen

Umbau und Ausstattung

16

139.625,00

 

 

 

 

1.124.490,00

 

Für die zuvor genannten Maßnahmen haben sich die Träger schriftlich geäußert, dass eine Fertigstellung der Maßnahmen bis 15.09.2011 bzw. 31.12.2011 möglich sei.

 

Hinsichtlich des Kath. Kindergartens St. Pankratius in Nordkirchen-Südkirchen, kann aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln von insgesamt 1.124.490 EUR von den beantragten 150.256 EUR zunächst maximal eine Fördersumme von 139.625,00 EUR gedeckt werden. Die darüber hinaus beantragten 11.631 EUR Zuwendungsmittel bleiben als später zu berücksichtigender Förderantrag bestehen. Mit der zunächst anteiligen Förderung kann die beantragte Umbaumaßnahme in Gänze sowie der Großteil der beantragten Ausstattungsmaßnahme gedeckt werden. Die restlichen Ausstattungsgegenstände sollen dann nach zur Verfügung gestellten weiteren Zuwendungsmitteln bedient werden. Der Träger der Kindertageseinrichtung hat sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt.

 

Gleichzeitig mit der Meldung der Maßnahmen, die über die zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Bescheid vom 22.12.2010 gedeckt werden sollen, ist beabsichtigt, auch alle anderen noch nicht gedeckten Maßnahmen der sog. Härtefallliste für die in Aussicht gestellte Nachbewilligung an das Landesjugendamt zu melden.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bei den U3-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragsteller gegeben werden. Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind.

 

Mit dem Ausbau von U3-Plätzen ist jedoch in den nächsten Jahren eine Steigerung der Betriebskosten verbunden. Erste Hochrechnungen wurden bereits mit Sitzungsvorlage SV-8-0073 in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 17.02.2010 mitgeteilt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 Ziffer 3 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.