Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld; Aufteilung der Bundesmittel zur beruflichen Eingliederung 2011
Vorlage
SV-8-0335
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2011 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:

 

I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:

      225.000,00 €

  4,71 %

II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:

   2.225.000,00 €

46,60 %

III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung:

   1.265.000,00 €

26,49 %

IV. Bildungsgutscheine:

      350.000,00 €

  7,33 %

V. JobPerspektive § 16e SGB II:

      410.000,00 €

  8,59 %

VI. Sonderprogramm Perspektive 50plus:

      200.000,00 €

  4,19 %

VII. Freie Förderung:      

      100.000,00 €

  2,09%

Summe:                                                                                                4.775.000,00 €    100,00 %

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung im „örtlichen Beirat“ möglich.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.

 

Mit Erlass vom 17.12.2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Eckdaten der Eingliederungsmittel-Verordnung 2011 bekanntgegeben.

 

Hiernach wird der Kreis Coesfeld für die berufliche Eingliederung der SGB II – Leistungsberechtigten aus dem Kreis Coesfeld im Jahr 2011 nur noch 5.075.440 € erhalten.

 

Hiervon ist ein Betrag in Höhe von 300.000 € zur Stärkung des Verwaltungsbudgets zu berücksichtigen. Diese Verschiebung ist erforderlich, um die neuen Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ganzjährig zu gewährleisten.

 

Insgesamt stehen somit für die berufliche Eingliederung Mittel in Höhe von 4.775.000 € zur Verfügung. Dies sind 831.100 € oder 15 % weniger als im Vorjahr verausgabt worden sind.

 

II.  Lösung

Eine Übersicht über die Aufteilung der Mittel ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr sind in der beigefügten Übersicht neben der nachrichtlichen Ausweisung der vorläufigen IST-Werte 2010 (Hochrechnung) die Planwerte 2011 sowie die bereits gebundenen Mittel für die jeweiligen Teilbudgets und Kostenstellen ausgewiesen.

 

Wie der Übersicht zu entnehmen ist, sind bereits durch im Vorjahr bzw. laufenden Jahr bewilligte Maßnahmen und Förderangebote Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 2,35 Mio. € (ca. 49,12 %) gebunden worden.

 

 

Grundsätzliche Hinweise zu den Teilbudgets:

 

I.)         Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

Um im Zuge der anziehenden Wirtschaft die Vermittlungsaktivitäten nicht einzuschränken, wurde in diesem Teilbudget eine Budgetreduzierung von nur 7 % vorgenommen.

 

II.)        Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

In diesem Teilbudget ist eine Mittelreduzierung von ca. 27 % gegenüber dem Vorjahr vorgesehen, wobei die größten Einschnitte im Bereich der Gruppenmaßnahmen zu sehen sind. Während im Bereich der Vermittlungsaktivitäten der künftige Schwerpunkt nicht mehr in Gruppenmaßnahmen, sondern in erfolgsabhängigen Einzelangeboten zu finden ist, ist bei den eher arbeitsmarktferneren Angeboten eine Angebotsreduzierung vorgesehen.

 

Bei dem Teilbudget mit Angeboten speziell nur für die Gruppe der unter 25jähigen ist keine Reduzierung vorgenommen worden. Da ab 2011 jedoch die Kosten für die Rückübertragung der Ausbildungsvermittlung an die Agentur für Arbeit aus formellen Gründen über das Verwaltungskostenbudget abzubilden ist, erfolgt hier letztmalig für das Jahr 2010 eine Betragsausweisung.

 

Im Bereich der Rehabilitationsmaßnahmen ist ein leichter Rückgang durch die vermehrte Inanspruchnahme von Bildungsgutscheinen festzustellen. Minderausgaben in diesem Teilbudget II führen daher zu Mehrausgaben im Teilbudget IV.

 

III.)       Leistungen zur beruflichen Eingliederung

Die Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungszuschüsse sowie die verstärkten Vermittlungsaktivitäten im Zuge der Perspektive 50plus lassen in 2011 eine leichte Ausgabenerhöhung erwarten.

 

Die Ausgabenreduzierung bei den PlusJob-Teilnehmerentgelten um ca. 25 % ist im Zusammenhang mit der ab 2011 vorgesehenen Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen zu sehen. Da es sich hier um eine ähnliche Zielgruppe und ähnliche Aufgabenfelder handelt, ist von einer entsprechenden Verlagerung auszugehen.

 

Die Umsetzung der Bürgerarbeitsplätze selber wird nicht über das Eingliederungsbudget abgerechnet, da die Förderung und Finanzierung der Bürgerarbeitsstellen durch das Sonderprogramm „Bürgerarbeit“ des Bundes erfolgt.

 

IV.)      Bildungsgutscheine

Aufgrund der anziehenden Wirtschaft ist mit einem verstärkten Qualifizierungsbedarf bei den SGB II – Leistungsberechtigten (inkl. Rehabilitation) zu rechnen. Da dieser Bereich im direkten Zusammenhang mit einer anschließenden Arbeitsaufnahme steht, ist hier eine Budgeterhöhung von ca. 22 % vorgesehen.

 

V.)       JobPerspektive  § 16e SGB II

Im Laufe des Jahres 2011 enden in fast allen Fällen die befristeten 24monatigen Förderzeiträume. Danach ist es möglich, den Zuschuss in eine Dauerförderung umzuwandeln, sofern der Arbeitgeber dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einen Dauerarbeitsplatz anbietet. Es wird erwartet, dass in ca. 25 Fällen eine Dauerförderung möglich sein wird.

 

VI.)      Perspektive 50plus

Der Kreis Coesfeld ist zum 01.01.2010 dem Kompetenznetzwerk 50plus des Hochsauerlandkreises zur Umsetzung des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“ beigetreten und führt mit den Partnern Hochsauerlandkreis und Nordfriesland das Sonderprogramm auch in der dritten Förderphase bis 2015 gemeinsam weiter.

 

Zur Umsetzung dieses Sonderprogramms erhält der Kreis Coesfeld spezielle Bundesmittel, die für diesen Bereich zweckgebunden sind. Zu 50 % erfolgt hierbei die Aktivierung durch beauftragte Dritte (Abrechnung Eingliederungsbudget) und zu 50 % durch eigene Kräfte (Verwaltungsbudget).

 

 

 VII.)    Freie Förderung

Der Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f SGB II sowie der übrigen Regelungen im SGB II und SGB III, insbesondere des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur Arbeitsmarktaktivierung und –integration zu fördern. Zurzeit finden sowohl auf Landes- und Bundesebene als auch unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Abstimmungsgespräche statt, um die Umsetzungsmöglichkeiten für die zugelassenen kommunalen Grundsicherungsträger regresssicher zu gestalten. Da in 2010 rechtssicher nur in einer geringen Anzahl eine Förderung von Einzelfällen möglich war, ist hier ein Betrag von nur 100.000 € vorgesehen. Sofern keine rechtssichere Förderung erfolgen kann, ist eine Stärkung der arbeitsmarktintegrativen Teilbudgets I und IV mit diesen Mitteln vorgesehen.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO).