Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Bauarbeiten für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 48/AN 4 in Coesfeld-Lette
Vorlage
SV-8-0337
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 2,3 km langen Streckenabschnitt der K 48/AN 4 in Coesfeld-Lette zu veranlassen

 

 

Begründung:

 

I. Problem und II. Lösung

 

Bekanntlich mussten als Folge des strengen Winters 2009/2010 Streckenabschnitte der Kreisstraßen 13, 38 und 42 im Raum Billerbeck/Rosendahl für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Um die Finanzierung dieser nicht im Haushalt 2010 eingeplanten Maßnahmen sicherzustellen, hat der Kreistag am 30.06.2010 u.a. beschlossen, die Mittel für die ausschließlich eigenfinanzierten Maßnahmen der Deckenerneuerung zu kürzen. Näheres hierzu ist den Sitzungsvorlagen SV-8-0189 und SV-8-189/1 zu entnehmen

 

Für den Ausbau eines rd. 3,4 km langen Streckenabschnitts der K 13/K 38 fand am 15.12.2010 die Angebotseröffnung statt. Die Angebotspreise lagen deutlich unterhalb der Kostenschätzung von 2,0 Mio. €. Inzwischen wurde der Bauauftrag an die Fa. Giesecke aus Rheine mit einem Auftragsvolumen von knapp über 1,2 Mio. € erteilt. Ein Grund für das günstige Angebot dürfte sicherlich die Tatsache gewesen sein, dass die Mehrzahl der Firmen noch Aufträge für 2011 suchte. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Marktsituation noch nicht wesentlich geändert hat. Um dies zu nutzen, sollen kurzfristig Bauarbeiten für die Deckenerneuerung des rd. 2,3 km langen Restabschnitts zwischen dem im Sommer 2010 fertiggestellten Abschnitt (s. auch Buchstabe c des Baubeschlusses vom 30.06.2010/SV-8-0189) und der Einmündung in die L 600 ausgeschrieben werden. Da eine Vielzahl der Informationen bereits im Zusammenhang mit der in 2010 durchgeführten Maßnahme vorliegen und sich zeitliche Verzögerungen möglicherweise negativ auf die Preise auswirken könnten, wurde das Ausschreibungsverfahren bereits eingeleitet. Die Submission ist am 02.02.2011 vorgesehen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Fachausschusses am 14.02.2011 berichtet. Die Bindefrist für die Auftragserteilung ist mit Blick auf die am 23.02.2011 vom Kreisausschuss zu treffende Vergabeentscheidung auf den 08.03.2011 festgesetzt worden.

III. Alternativen

 

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Unter Berücksichtigung der Preise des Mindestbieters für die im Sommer 2010 erfolgte Auftragsvergabe wurden für den 2,3 km langen Abschnitt Kosten von rd. 390.000 € ermittelt. Im Rahmen der für 2010 eingeplanten Investitionen für Deckenerneuerungen und nicht geförderte Straßenbaumaßnahmen stehen – insbesondere bedingt durch den unter I. und II geschilderten Sachverhalt -  mehr als 500.000 € zur Verfügung.  Davon wurden 450.000 € - auch für andere Maßnahmen bestehen noch Restverpflichtungen – im Wege der Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 (2) GemHVO nach 2011 übertragen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss werden diese Voraussetzungen erfüllt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreisausschuss (Baubeschluss) kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden.