Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf
einem 2,3 km langen Streckenabschnitt der K 48/AN 4 in Coesfeld-Lette zu
veranlassen
Begründung:
I. Problem und II. Lösung
Bekanntlich mussten als
Folge des strengen Winters 2009/2010 Streckenabschnitte der Kreisstraßen 13, 38
und 42 im Raum Billerbeck/Rosendahl für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.
Um die Finanzierung dieser nicht im Haushalt 2010 eingeplanten Maßnahmen
sicherzustellen, hat der Kreistag am 30.06.2010 u.a. beschlossen, die Mittel
für die ausschließlich eigenfinanzierten Maßnahmen der Deckenerneuerung zu
kürzen. Näheres hierzu ist den Sitzungsvorlagen SV-8-0189 und SV-8-189/1 zu
entnehmen
Für den Ausbau eines rd.
3,4 km langen Streckenabschnitts der K 13/K 38 fand am 15.12.2010 die
Angebotseröffnung statt. Die Angebotspreise lagen deutlich unterhalb der
Kostenschätzung von 2,0 Mio. €. Inzwischen wurde der Bauauftrag an die Fa.
Giesecke aus Rheine mit einem Auftragsvolumen von knapp über 1,2 Mio. €
erteilt. Ein Grund für das günstige Angebot dürfte sicherlich die Tatsache
gewesen sein, dass die Mehrzahl der Firmen noch Aufträge für 2011 suchte. Es
wird davon ausgegangen, dass sich die Marktsituation noch nicht wesentlich
geändert hat. Um dies zu nutzen, sollen kurzfristig Bauarbeiten für die Deckenerneuerung
des rd. 2,3 km langen Restabschnitts zwischen dem im Sommer 2010
fertiggestellten Abschnitt (s. auch Buchstabe c des Baubeschlusses vom
30.06.2010/SV-8-0189) und der Einmündung in die L 600 ausgeschrieben werden. Da
eine Vielzahl der Informationen bereits im Zusammenhang mit der in 2010
durchgeführten Maßnahme vorliegen und sich zeitliche Verzögerungen
möglicherweise negativ auf die Preise auswirken könnten, wurde das
Ausschreibungsverfahren bereits eingeleitet. Die Submission ist am 02.02.2011 vorgesehen.
Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Fachausschusses am 14.02.2011
berichtet. Die Bindefrist für die Auftragserteilung ist mit Blick auf die am
23.02.2011 vom Kreisausschuss zu treffende Vergabeentscheidung auf den
08.03.2011 festgesetzt worden.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Unter Berücksichtigung
der Preise des Mindestbieters für die im Sommer 2010 erfolgte Auftragsvergabe
wurden für den 2,3 km langen Abschnitt Kosten von rd. 390.000 € ermittelt. Im
Rahmen der für 2010 eingeplanten Investitionen für Deckenerneuerungen und nicht
geförderte Straßenbaumaßnahmen stehen – insbesondere bedingt durch den unter I.
und II geschilderten Sachverhalt - mehr
als 500.000 € zur Verfügung. Davon
wurden 450.000 € - auch für andere Maßnahmen bestehen noch Restverpflichtungen
– im Wege der Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 (2) GemHVO nach 2011
übertragen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Grundsätzlich hat über
Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der
Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn die
unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der
Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und eine entsprechende
Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss werden diese Voraussetzungen erfüllt.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreisausschuss
(Baubeschluss) kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden.