Betreff
Baumaßnahme Haus Hall
Vorlage
SV-8-0339
Aktenzeichen
40.28.17
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Bischöflichen Stiftung Haus Hall wird für die Errichtung eines Ersatzbaus und einer Sporthalle eine Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld gewährt. Die Gewährung erfolgt auf der Grundlage förderungsfähiger Kosten, die maximal die Höhe eines Pauschalbetrages von 9,0 Mio. € betragen. Eine Unterschreitung der Baukosten führt zur Anpassung der Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall einen Vertrag über die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld auf der Grundlage des Finanzierungskonzepts (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) zu schließen.

 

  1. Die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung gem. § 110 Schulgesetz Darlehenszinsen bezuschusst.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall ist Ersatzschulträger  einer Förderschule für geistige Entwicklung in Gescher. Nach dem zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stiftung bestehenden Vertrag vom 27.06.1994 übernimmt die Stiftung für den Kreis Coesfeld die Aufgabe der „sonderschulbedürftigen Geistigbehinderten“, die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl wohnen.

In § 5 des Vertrages hat der Kreis Coesfeld – vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages im Einzelfall – seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an notwendigen Kosten für bauliche Änderungen, Erweiterungen und Sanierungen anteilig im Verhältnis der Schüler aus dem Kreis Coesfeld zur Gesamtschülerzahl nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre zu beteiligen.

 

Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall plant, für das in den sechziger bzw. siebziger Jahren erstellte Schulgebäude einen Ersatzbau zu errichten.  Das vorhandene Schulgebäude ist grundlegend und umfassend sanierungsbedürftig. Wegen der baukonstruktiven und bauphysikalischen Mängel des vorhandenen Gebäudes ständen die Kosten einer Sanierung des Gebäudes in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten eines Neubaus, zumal auch mit einer Sanierung die aktuellen energetischen Anforderungen nur schwerlich erreichbar wären. Deshalb hat sich die Bischöfliche Stiftung entschlossen, ein neues Schulgebäude und eine Sporthalle zu errichten.

 

 

 

Die Thematik der Verbesserung der räumlichen Unterbringung der behinderten Schüler wird bereits seit dem Jahre 2005 in zahlreichen Gesprächen zwischen den verschiedenen Beteiligten - Schulträger, Kreise Coesfeld und Borken, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, obere und untere Schulaufsicht, Stadt Coesfeld – erörtert. Die Abstimmungen erfolgten insbesondere im Hinblick auf folgende Punkte:

 

-          Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund der Entwicklung der  inklusiven Beschulungsmöglichkeiten für Schüler/innen  mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung / Möglichkeit der ortsnäheren Beschulung

 

-          Prüfung und Berücksichtigung des Raumbedarfs und der förderungsfähigen Baukosten

 

-          Erstellung eines Finanzierungskonzepts und Kostenaufteilung zwischen den Beteiligten (Eigenanteil, Kreise Borken und Coesfeld, LWL)

 

 

 

 

Schulentwicklungsplanung

 

Im Schuljahr 2009/10 besuchten insgesamt 207 Schüler/innen die Förderschule in Gescher.

Neben 91 Schülern aus dem Kreis Coesfeld und 66 Schülern aus dem Kreis Borken wurden auch 50 Heimschüler beschult.

Bezogen auf die Schulstufen war für die Schüler/innen  aus dem Kreis Coesfeld folgende Aufteilung zu verzeichnen:

 

Schulstufen

Schülerzahl

Vorstufe (2 Jahre)

          6

Unterstufe (3 Jahre)

        22

Mittelstufe (3 Jahre)

        16

Oberstufe (3 Jahre)

        23

Berufspraxisstufe (ggf. bis zum 25. Lebensj.)

        24

Gesamt

        91

 

Bei den Heimschülern stellte sich die Aufteilung nach Herkunftsorten  - wie folgt – dar:

 

Herkunftsorte

Schülerzahl

Kreis Borken

         25

Außerhalb Kreis Borken

         25   (davon 13 Kreis Coesfeld)

Gesamt

         50 

 

Die Schülerzahl ist in den letzten Jahren entgegen den Erwartungen nach der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe gestiegen. Im Schuljahr 2004/05 lag die Schülerzahl noch bei 170.

Als mögliche Erklärung für die Entwicklung wird u. a. die fortschreitende medizinische Entwicklung gesehen.

 

Die Bezirksregierung Münster hat für das Land ein Musterraumprogramm unter Berücksichtigung einer Schülerzahl von ca. 185 Schülern genehmigt.

 

Die Einschätzung der künftigen Schülerzahlen  gestaltet sich besonders im Hinblick auf die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems allgemein und besonders auf den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung schwierig. Konkrete Festlegungen, wie der Anspruch auf Inklusion in der Bildung umgesetzt werden soll, sind bislang nicht erfolgt. Zudem lässt sich auch der Elternwillen nur schwer prognostizieren.

 

Nach Beurteilung des staatlichen „Schulamtes für den Kreis Borken“ ist ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht absehbar. Auf die beigefügte Stellungnahme wird diesbezüglich verwiesen (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage).

 

Ergebnis intensiver Beratungen zwischen dem Schulträger, Vertretern der Kreise Coesfeld und Borken und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist, dass zur Vermeidung von Fehlinvestitionen zunächst ein Ersatzbau und eine Sporthalle errichtet werden, die für eine Schülerzahl von 150 Schülerinnen und Schülern ausgelegt sind.

Die vorhandenen – aber sanierungsbedürftigen – Gebäude

-          Mehrzweckbereich

-          Werkstattgebäude

-          Verwaltung/Gymnastikhalle

werden zunächst  weiter genutzt. In Abhängigkeit von der weiteren Schülerzahlentwicklung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob diese Gebäude saniert werden oder ggf. aufgegeben werden können.

 

Hinsichtlich der künftigen Belegungsstruktur wurde eine Aufteilung dahingehend vorgenommen, dass - ausgehend von der Schülerzahl von 150 Schülerinnen und Schülern - 50 Schüler/innen dem Heimbereich (interne Schüler) und 100 Schüler/innen den Kreisen Coesfeld und Borken (externe Schüler) zugeordnet werden. Dieser Aufteilung lag insbesondere die Erwartung des Landschaftsverbandes zugrunde, dass ein Rückgang der Schülerzahlen infolge inklusiver Beschulungsmöglichkeiten bei den vielfach schwerstbehinderten Heimschülern am wenigsten zu erwarten ist.

 

 

Förderungsfähige Baukosten

 

Die seitens des Schulträgers vorgelegten Kostenschätzungen aus dem Jahre 2009 weisen folgende Beträge aus:

 

1. Ersatzbau:                                                                                      7,86 Mio. €

2. Zweifach-Sporthalle:                                                                       2,50 Mio. €

3. Sanierungsmaßnahmen:                                                    0,92 Mio. €

Gesamt:                                                                                            11,28 Mio. €      

 

Auf der Grundlage dieser Kostenschätzungen hatte die Bezirksregierung Münster Richtsatzkosten in Höhe von 8,78 Mio. € anerkannt, die Grundlage für die Darlehensbezuschussung durch das Land sind.

 

Mit dem Schulträger wurde vereinbart, dass die Sanierungsmaßnahmen für die Gebäude Mehrzweckbereich, Werkstattgebäude und Verwaltung / Gymnastikhalle - wie bereits bei den Ausführungen zur Schulentwicklungsplanung dargelegt - zunächst zurückgestellt werden. Anzumerken ist, dass eine Teilsanierung des Werkstattgebäudes aus Mitteln des Konjunkturpaketes  (Stadt Gescher) erfolgt ist.

 

Nach baufachlicher Prüfung durch die Fachabteilung des Kreises Borken wurde zwischen den Beteiligten abgestimmt, für das Finanzierungskonzept bzw. die Kostenaufteilung die förderungsfähigen Kosten – wie folgt – festzusetzen:

 

1. Ersatzbau:                                                                          7,50 Mio. €

2. Sporthalle:                                                                           1,50 Mio. €

Gesamt:                                                                                  9,00 Mio. €     

 

In diesem Kostenrahmen sind die Ausstattungskosten enthalten. Für die Sporthalle wurden Kosten für eine Einfach-Sporthalle mit einem Zuschlag für behinderungsbedingten Mehrbedarf anerkannt.

 

Der Schulträger hat nunmehr bei der Bezirksregierung Münster erneut die Festsetzung der Richtsatzkosten beantragt, da der bisherige Bescheid wegen Zeitablauf und der Maßnahmeänderungen (Zurückstellung der Sanierungsmaßnahmen / Sporthalle) unwirksam geworden ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass seitens der Bezirksregierung mindestens Richtsatzkosten in Höhe von 7,0 Mio. € ermittelt werden.

 

Der Schulträger plant nunmehr die Errichtung einer erweiterten Einfach-Sporthalle. Nach den aktuellen Kostenschätzungen werden die Gesamtkosten für den Ersatzbau auf 8,28 Mio. € und für die Sporthalle mit 2,40 Mio. € beziffert.

 

 

In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Fachausschüsse der Kreistage der Kreise Coesfeld und Borken am 27.01.2011 wird das derzeitige Schulgebäude besichtigt und werden die Bauplanungen vorgestellt.  

 

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich auf der Grundlage des Finanzierungskonzepts  (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) an den Kosten des Ersatzbaus und der Sporthalle, deren Höhe pauschal auf maximal 9,0 Mio. € begrenzt ist. 

Mit dem Schulträger ist ausverhandelt, dass er sich mit einem Eigenanteil von 10 v. H. an dem abgestimmten Kostenrahmen von 9,0 Mio. € beteiligt.  Darüber hinaus sind die Kosten, die den Betrag  von 9,0 Mio. € übersteigen, als Eigenanteil durch den Schulträger aufzubringen. Mögliche Zuwendungen Dritter (z. B. Aktion Mensch) dienen zur Finanzierung des Eigenanteils.

 

Gemäß § 110 Schulgesetz (SchulG) werden dem Schulträger einer genehmigten Ersatzschule vom Land auf Antrag die Zinsen für ein Darlehen bezuschusst, das zur Finanzierung von notwendigen Schulbaumaßnahmen aufzunehmen ist. Die Bezuschussung erfolgt nach Richtsatzkosten, die in der Ersatzschulfinanzierungsverordnung festgelegt sind. Die Bezuschussung von Darlehenszinsen ist zur Teilfinanzierung von bis zu 50 v.H. der anerkannten Richtsatzkosten  und bis zur Höchstdauer von zehn Jahren zulässig.

Es ist zu erwarten, dass die Bezirksregierung Münster die Richtsatzkosten für die Maßnahme auf mindestens 7,0 Mio. € festsetzt. Daher ist im Finanzierungskonzept als Darlehen II auch ein Betrag von 3,5 Mio. € (50 v.H. der Richtsatzkosten) berücksichtigt worden. Sofern seitens der Bezirksregierung höhere Richtsatzkosten festgelegt werden, verschieben sich die im Finanzierungskonzept ausgewiesenen Beträge der Darlehen I und II entsprechend.

Die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld wird unter der Voraussetzung beschlossen, dass das Land gemäß § 110 SchulG die Darlehenszinsen bezuschusst; d. h., dass der Schulträger einen neuen Festsetzungsbescheid der  Bezirksregierung Münster vorlegt.      

 

Der Landrat wird beauftragt, mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall einen Vertrag über die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld auf der Basis des Finanzierungskonzeptes zu schließen.

III. Alternativen

 

Die Vorlage alternativer Finanzierungsvorschläge wird nicht als sachgerecht angesehen und bedürfte zunächst der Abstimmung mit dem Schulträger sowie dem Kreis Borken und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Finanzierungsanteile des Kreises Coesfeld sind nach Baufertigstellung – voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2012 – zu erbringen. Die jährliche Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld ist von den Darlehenskonditionen, die der Schulträger mit dem Kreis abzustimmen hat, und der Entwicklung der Schülerzahlen abhängig. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Schülerzahlen ist für den Kreis Coesfeld in den ersten zehn Jahren mit einem jährlichen Aufwand von ca. 120.000 € und ab dem elften Jahr von ca. 170.000 € zu rechnen.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2012 in der Ergebnis- und Finanzrechnung auszuweisen

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.