Beschlussvorschlag:
- Der
Bischöflichen Stiftung Haus Hall wird für die Errichtung eines Ersatzbaus
und einer Sporthalle eine Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld gewährt.
Die Gewährung erfolgt auf der Grundlage förderungsfähiger Kosten, die
maximal die Höhe eines Pauschalbetrages von 9,0 Mio. € betragen. Eine
Unterschreitung der Baukosten führt zur Anpassung der Kostenbeteiligung
des Kreises Coesfeld.
- Der Landrat
wird beauftragt, mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall einen Vertrag
über die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld auf der Grundlage des
Finanzierungskonzepts (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) zu schließen.
- Die
Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld erfolgt unter der Voraussetzung,
dass das Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung gem. § 110 Schulgesetz
Darlehenszinsen bezuschusst.
Begründung:
I. Problem
Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall ist Ersatzschulträger einer Förderschule für geistige Entwicklung
in Gescher. Nach dem zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stiftung bestehenden
Vertrag vom 27.06.1994 übernimmt die Stiftung für den Kreis Coesfeld die
Aufgabe der „sonderschulbedürftigen Geistigbehinderten“, die in den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln
und Rosendahl wohnen.
In § 5 des Vertrages hat der Kreis Coesfeld – vorbehaltlich der
Entscheidung des Kreistages im Einzelfall – seine grundsätzliche Bereitschaft
erklärt, sich an notwendigen Kosten für bauliche Änderungen, Erweiterungen und
Sanierungen anteilig im Verhältnis der Schüler aus dem Kreis Coesfeld zur
Gesamtschülerzahl nach dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre zu beteiligen.
Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall plant, für das in den sechziger bzw.
siebziger Jahren erstellte Schulgebäude einen Ersatzbau zu errichten. Das vorhandene Schulgebäude ist grundlegend
und umfassend sanierungsbedürftig. Wegen der baukonstruktiven und
bauphysikalischen Mängel des vorhandenen Gebäudes ständen die Kosten einer
Sanierung des Gebäudes in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten eines
Neubaus, zumal auch mit einer Sanierung die aktuellen energetischen
Anforderungen nur schwerlich erreichbar wären. Deshalb hat sich die
Bischöfliche Stiftung entschlossen, ein neues Schulgebäude und eine Sporthalle
zu errichten.
Die Thematik der Verbesserung der räumlichen Unterbringung der
behinderten Schüler wird bereits seit dem Jahre 2005 in zahlreichen Gesprächen
zwischen den verschiedenen Beteiligten - Schulträger, Kreise Coesfeld und
Borken, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, obere und untere Schulaufsicht,
Stadt Coesfeld – erörtert. Die Abstimmungen erfolgten insbesondere im Hinblick
auf folgende Punkte:
-
Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund der
Entwicklung der inklusiven
Beschulungsmöglichkeiten für Schüler/innen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung / Möglichkeit der ortsnäheren Beschulung
-
Prüfung und Berücksichtigung des Raumbedarfs und der
förderungsfähigen Baukosten
-
Erstellung eines Finanzierungskonzepts und
Kostenaufteilung zwischen den Beteiligten (Eigenanteil, Kreise Borken und
Coesfeld, LWL)
Schulentwicklungsplanung |
Im Schuljahr 2009/10 besuchten insgesamt 207 Schüler/innen die Förderschule
in Gescher.
Neben 91 Schülern aus dem Kreis Coesfeld und 66 Schülern aus dem Kreis
Borken wurden auch 50 Heimschüler beschult.
Bezogen auf die Schulstufen war für die Schüler/innen aus dem Kreis Coesfeld folgende Aufteilung zu
verzeichnen:
Schulstufen |
Schülerzahl |
Vorstufe (2 Jahre) |
6 |
Unterstufe (3 Jahre) |
22 |
Mittelstufe (3 Jahre) |
16 |
Oberstufe (3 Jahre) |
23 |
Berufspraxisstufe (ggf. bis zum 25. Lebensj.) |
24 |
Gesamt |
91 |
Bei den Heimschülern stellte sich die Aufteilung nach Herkunftsorten - wie folgt – dar:
Herkunftsorte |
Schülerzahl |
Kreis Borken |
25 |
Außerhalb Kreis Borken |
25 (davon 13 Kreis Coesfeld) |
Gesamt |
50 |
Die Schülerzahl ist in den letzten Jahren entgegen den Erwartungen nach
der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in der entsprechenden
Altersgruppe gestiegen. Im Schuljahr 2004/05 lag die Schülerzahl noch bei 170.
Als mögliche Erklärung für die Entwicklung wird u. a. die fortschreitende
medizinische Entwicklung gesehen.
Die Bezirksregierung Münster hat für das Land ein Musterraumprogramm
unter Berücksichtigung einer Schülerzahl von ca. 185 Schülern genehmigt.
Die Einschätzung der künftigen Schülerzahlen gestaltet sich besonders im Hinblick auf die
Entwicklung eines inklusiven Schulsystems allgemein und besonders auf den
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung schwierig. Konkrete Festlegungen, wie
der Anspruch auf Inklusion in der Bildung umgesetzt werden soll, sind bislang
nicht erfolgt. Zudem lässt sich auch der Elternwillen nur schwer
prognostizieren.
Nach Beurteilung des staatlichen „Schulamtes für den Kreis Borken“ ist
ein deutlicher Rückgang der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung nicht absehbar. Auf die beigefügte Stellungnahme wird diesbezüglich
verwiesen (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage).
Ergebnis intensiver Beratungen zwischen dem Schulträger, Vertretern der
Kreise Coesfeld und Borken und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist,
dass zur Vermeidung von Fehlinvestitionen zunächst ein Ersatzbau und eine
Sporthalle errichtet werden, die für eine Schülerzahl von 150 Schülerinnen und
Schülern ausgelegt sind.
Die vorhandenen – aber sanierungsbedürftigen – Gebäude
-
Mehrzweckbereich
-
Werkstattgebäude
-
Verwaltung/Gymnastikhalle
werden zunächst weiter genutzt. In
Abhängigkeit von der weiteren Schülerzahlentwicklung wird zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden, ob diese Gebäude saniert werden oder ggf. aufgegeben werden
können.
Hinsichtlich der künftigen Belegungsstruktur wurde eine Aufteilung
dahingehend vorgenommen, dass - ausgehend von der Schülerzahl von 150
Schülerinnen und Schülern - 50 Schüler/innen dem Heimbereich (interne Schüler)
und 100 Schüler/innen den Kreisen Coesfeld und Borken (externe Schüler)
zugeordnet werden. Dieser Aufteilung lag insbesondere die Erwartung des
Landschaftsverbandes zugrunde, dass ein Rückgang der Schülerzahlen infolge
inklusiver Beschulungsmöglichkeiten bei den vielfach schwerstbehinderten
Heimschülern am wenigsten zu erwarten ist.
Förderungsfähige
Baukosten |
Die seitens des Schulträgers vorgelegten Kostenschätzungen aus dem Jahre
2009 weisen folgende Beträge aus:
1. Ersatzbau:
7,86 Mio. €
2. Zweifach-Sporthalle:
2,50 Mio. €
3. Sanierungsmaßnahmen: 0,92 Mio. €
Gesamt: 11,28 Mio. €
Auf der Grundlage dieser Kostenschätzungen hatte die Bezirksregierung Münster
Richtsatzkosten in Höhe von 8,78 Mio. € anerkannt, die Grundlage für die
Darlehensbezuschussung durch das Land sind.
Mit dem Schulträger wurde vereinbart, dass die Sanierungsmaßnahmen für
die Gebäude Mehrzweckbereich, Werkstattgebäude und Verwaltung / Gymnastikhalle
- wie bereits bei den Ausführungen zur Schulentwicklungsplanung dargelegt -
zunächst zurückgestellt werden. Anzumerken ist, dass eine Teilsanierung des
Werkstattgebäudes aus Mitteln des Konjunkturpaketes (Stadt Gescher) erfolgt ist.
Nach baufachlicher Prüfung durch die Fachabteilung des Kreises Borken
wurde zwischen den Beteiligten abgestimmt, für das Finanzierungskonzept bzw.
die Kostenaufteilung die förderungsfähigen Kosten – wie folgt – festzusetzen:
1. Ersatzbau:
7,50 Mio. €
2. Sporthalle:
1,50 Mio. €
Gesamt:
9,00 Mio. €
In diesem Kostenrahmen sind die Ausstattungskosten enthalten. Für die
Sporthalle wurden Kosten für eine Einfach-Sporthalle mit einem Zuschlag für
behinderungsbedingten Mehrbedarf anerkannt.
Der Schulträger hat nunmehr bei der Bezirksregierung Münster erneut die
Festsetzung der Richtsatzkosten beantragt, da der bisherige Bescheid wegen
Zeitablauf und der Maßnahmeänderungen (Zurückstellung der Sanierungsmaßnahmen /
Sporthalle) unwirksam geworden ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass
seitens der Bezirksregierung mindestens Richtsatzkosten in Höhe von 7,0 Mio. €
ermittelt werden.
Der Schulträger plant nunmehr die Errichtung einer erweiterten
Einfach-Sporthalle. Nach den aktuellen Kostenschätzungen werden die
Gesamtkosten für den Ersatzbau auf 8,28 Mio. € und für die Sporthalle mit 2,40
Mio. € beziffert.
In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Fachausschüsse der
Kreistage der Kreise Coesfeld und Borken am 27.01.2011 wird das derzeitige
Schulgebäude besichtigt und werden die Bauplanungen vorgestellt.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld beteiligt sich auf der Grundlage
des Finanzierungskonzepts (Anlage 2 zur
Sitzungsvorlage) an den Kosten des Ersatzbaus und der Sporthalle, deren Höhe
pauschal auf maximal 9,0 Mio. € begrenzt ist.
Mit dem Schulträger ist ausverhandelt, dass er sich
mit einem Eigenanteil von 10 v. H. an dem abgestimmten Kostenrahmen von 9,0
Mio. € beteiligt. Darüber hinaus sind
die Kosten, die den Betrag von 9,0 Mio.
€ übersteigen, als Eigenanteil durch den Schulträger aufzubringen. Mögliche
Zuwendungen Dritter (z. B. Aktion Mensch) dienen zur Finanzierung des
Eigenanteils.
Gemäß § 110 Schulgesetz (SchulG) werden dem
Schulträger einer genehmigten Ersatzschule vom Land auf Antrag die Zinsen für
ein Darlehen bezuschusst, das zur Finanzierung von notwendigen
Schulbaumaßnahmen aufzunehmen ist. Die Bezuschussung erfolgt nach Richtsatzkosten,
die in der Ersatzschulfinanzierungsverordnung festgelegt sind. Die
Bezuschussung von Darlehenszinsen ist zur Teilfinanzierung von bis zu 50 v.H.
der anerkannten Richtsatzkosten und bis
zur Höchstdauer von zehn Jahren zulässig.
Es ist zu erwarten, dass die Bezirksregierung
Münster die Richtsatzkosten für die Maßnahme auf mindestens 7,0 Mio. €
festsetzt. Daher ist im Finanzierungskonzept als Darlehen II auch ein Betrag
von 3,5 Mio. € (50 v.H. der Richtsatzkosten) berücksichtigt worden. Sofern
seitens der Bezirksregierung höhere Richtsatzkosten festgelegt werden,
verschieben sich die im Finanzierungskonzept ausgewiesenen Beträge der Darlehen
I und II entsprechend.
Die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld wird
unter der Voraussetzung beschlossen, dass das Land gemäß § 110 SchulG die
Darlehenszinsen bezuschusst; d. h., dass der Schulträger einen neuen
Festsetzungsbescheid der
Bezirksregierung Münster vorlegt.
Der Landrat wird beauftragt, mit der Bischöflichen
Stiftung Haus Hall einen Vertrag über die Kostenbeteiligung des Kreises
Coesfeld auf der Basis des Finanzierungskonzeptes zu schließen.
III. Alternativen
Die Vorlage alternativer Finanzierungsvorschläge wird nicht als
sachgerecht angesehen und bedürfte zunächst der Abstimmung mit dem Schulträger
sowie dem Kreis Borken und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Finanzierungsanteile des Kreises Coesfeld sind nach Baufertigstellung
– voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2012 – zu erbringen. Die jährliche
Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld ist von den Darlehenskonditionen, die
der Schulträger mit dem Kreis abzustimmen hat, und der Entwicklung der
Schülerzahlen abhängig. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Schülerzahlen
ist für den Kreis Coesfeld in den ersten zehn Jahren mit einem jährlichen
Aufwand von ca. 120.000 € und ab dem elften Jahr von ca. 170.000 € zu rechnen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2012 in der
Ergebnis- und Finanzrechnung auszuweisen
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.