Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Fortsetzung des Projektes "Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2011
Vorlage
SV-8-0344
Aktenzeichen
50.2.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2011 fortgesetzt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2011 veranschlagten Fördertopf-Mittel ungemindert zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

 

I. Problem:

Die Wohnberatung bietet der Kreis Coesfeld allen interessierten Bürgern seit 2008 als Projekt im Rahmen des Fördertopfes an. Auf die ausführlichen Erläuterungen hierzu in den Sitzungsvorlagen SV-7-1093 und SV-7-1265 nehme ich Bezug.

 

Durch die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung in Verbindung mit dem hohen Anteil an Wohneigentum stellt sich das Problem, dass viele Wohnungen nicht (mehr) den Bedürfnissen der Senioren entsprechen. Vor allem fehlende Barrierefreiheit, unzweckmäßig eingerichtete Badezimmer und ungeeignete Zugänge  erschweren die ambulante Unterstützung und Pflege in der eigenen Wohnung. In vielen Fällen lassen sich durch relativ kleine Änderungen erhebliche Verbesserungen erreichen. Seit 2008 hat sich ein Bedarf von 4 - 5 Beratungsgesprächen monatlich abgezeichnet. Die Resonanz der Beratungen war durchweg positiv.

 

 

II. Lösung:

Herr Ehrhardt hat die Wohnberatungen in 2008, 2009 und 2010 durchgeführt und wäre auch bereit, diese Aufgabe in 2011 zu übernehmen.

 

 

III. Alternativen:

keine

Mit dem vorhandenen Personal der Abteilung Bauen und Wohnen kann eine bedarfsgerechte Beratung zurzeit nicht geleistet werden.

Die kreiseigene Pflegeberatung verfügt nicht über die speziellen baulichen Fachkompetenzen, um eine gleichwertige Beratung zu leisten. Die Wohnberatung ist vielmehr eine sinnvolle Ergänzung der Pflegeberatung.

Eine andere öffentliche Förderung steht in 2011 nicht zur Verfügung.

 

 

IV. Kosten:

Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 600 € Fahrtkostenerstattung für das Jahr 2011 stehen im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie eingebracht beschlossen wird.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.

 

Anlage:

Förderschwerpunkte