hier: Fortsetzung des Projektes "Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2011
Beschlussvorschlag:
Das
Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich
nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2011
fortgesetzt.
Die
Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.
Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2011 veranschlagten Fördertopf-Mittel ungemindert zur Verfügung stehen.
Begründung:
I. Problem:
Die Wohnberatung bietet der Kreis Coesfeld allen
interessierten Bürgern seit 2008 als Projekt im Rahmen des Fördertopfes an. Auf
die ausführlichen Erläuterungen hierzu in den Sitzungsvorlagen SV-7-1093 und
SV-7-1265 nehme ich Bezug.
Durch die sich verändernde Altersstruktur der
Bevölkerung in Verbindung mit dem hohen Anteil an Wohneigentum stellt sich das
Problem, dass viele Wohnungen nicht (mehr) den Bedürfnissen der Senioren
entsprechen. Vor allem fehlende Barrierefreiheit, unzweckmäßig eingerichtete
Badezimmer und ungeeignete Zugänge
erschweren die ambulante Unterstützung und Pflege in der eigenen
Wohnung. In vielen Fällen lassen sich durch relativ kleine Änderungen
erhebliche Verbesserungen erreichen. Seit 2008 hat sich ein Bedarf von 4 - 5
Beratungsgesprächen monatlich abgezeichnet. Die Resonanz der Beratungen war
durchweg positiv.
II. Lösung:
Herr Ehrhardt hat die Wohnberatungen in 2008, 2009 und
2010 durchgeführt und wäre auch bereit, diese Aufgabe in 2011 zu übernehmen.
III.
Alternativen:
keine
Mit dem vorhandenen Personal der Abteilung Bauen und
Wohnen kann eine bedarfsgerechte Beratung zurzeit nicht geleistet werden.
Die kreiseigene Pflegeberatung verfügt nicht über die
speziellen baulichen Fachkompetenzen, um eine gleichwertige Beratung zu
leisten. Die Wohnberatung ist vielmehr eine sinnvolle Ergänzung der
Pflegeberatung.
Eine andere öffentliche Förderung steht in 2011 nicht
zur Verfügung.
IV. Kosten:
Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca.
600 € Fahrtkostenerstattung für das Jahr 2011 stehen im Fördertopf „ambulant
vor stationär“ zur Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie eingebracht
beschlossen wird.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die
Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
gegeben.
Anlage:
Förderschwerpunkte