Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht 2011 über die
Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des
Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 16.02.2010 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2009/10 berichtet (SV-8-0090). In der Sitzung am 21.06.2010 wurde dann eine Aktualisierung unter Berücksichtigung der Anmeldeergebnisse am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen vorgenommen (SV-8-0227). Der Kreistag hat am 30.06.2010 die Entscheidung über den vorgeschlagenen Ausbau von zwei Klassenräumen im Dachgeschoss des Berufskollegs zurückgestellt (SV-8-0192/1).
Auf der Grundlage der vorliegenden Schülerzahlen 2010/11 wird nunmehr
dieser „Bericht 2011“ vorgelegt.
Für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld
wird das sog. Strukturquotenverfahren angewandt. Dabei wird ausgehend vom
Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet (Kreis Coesfeld)
schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im
Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.
Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte
auf der Grundlage der „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten
und Kreisen NRWs“ (Stand 2009).
Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln berufliche Weiterbildung.
Die aktuelle Zahl der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der
Schülerzahlprognose berücksichtigt.
Für die Berechnung des Raumbedarfs sind die Parameter
„Raumauslastungsquote“ und „Klassenfrequenzwert“ ausschlaggebende Grundlagen.
Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard,
den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen
zur Verfügung stellt. Dieser Sichtweise folgend sind die Raumauslastungsquoten
und der Klassenfrequenzwert im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 - Produkt
40.01.01 - als Kennzahlen ausgewiesen und unterliegen daher der
Beschlussfassung durch den Kreistag.
Die Raumauslastungsquoten von 75 % bzw. 80 % zur Ermittlung des
Raumbedarfs (Klassenräume und Fachunterrichtsräume) wurden im Jahr 2004 in
Abstimmung mit den Schulleitungen angepasst. Gleichzeitig wurde der
Klassenfrequenzwert von 22 auf 23 Schüler/innen angehoben.
Im „Bericht 2010“ wurde darauf hingewiesen, dass im Einvernehmen mit den
Schulleitungen der Berufskollegs für den Bericht 2010 noch die bisherigen
Parameter beibehalten wurden, für die Folgejahre – insbesondere in Abhängigkeit
von den tatsächlichen Klassenstärken – die Grundlagen überprüft und ggf.
geändert werden müssen.
Im Ergebnis sind nach erfolgter Überprüfung in Abstimmung mit den
Schulleitungen der Berufskollegs die Parameter nunmehr wie folgt in die
Berechnung eingeflossen:
Raumauslastungsquoten |
Bei der Raumbilanz werden Raumbedarf und Raumbestand gegenübergestellt.
Um den insgesamt erforderlichen Schulraumbedarf zu ermitteln, wird das sog.
Fachklassenprinzip angewandt. Bei dieser Methode werden sowohl die allgemeinen
Unterrichtsräume als auch die Fachunterrichtsräume (z. B. Werkstätten,
Laborräume, DV-Räume, Sporthallen) berücksichtigt. Beachtet werden muss - das
gilt insbesondere für die differenzierten Fachklassen des dualen Systems der
Berufskollegs -, dass eine vollständige Auslastung der einzelnen Räume nicht
möglich ist. Als Erfahrungswert wird im Schulentwicklungsplan des Kreises -
Fortschreibung 1996-2000 – für den Sekundarbereich II eine 60- bis 70%-ige
Auslastung genannt.
Im Jahre 2004 wurden die Auslastungsquoten wie folgt angehoben:
Schule/Schulort |
Auslastungsquote neu (2004) |
Auslastungsquote Bisher |
Oswald-von-Nell-Breuning- Berufskolleg Coesfeld |
80 % |
70 % |
Pictorius-Berufskolleg Coesfeld |
75 % |
65 % |
Richard-von-Weizsäcker- Berufskolleg Schulort Lüdinghausen |
75 % |
63 % |
Richard-von-Weizsäcker- Berufskolleg Schulort Dülmen |
80 % |
70 % |
Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass in den
technischen Fachrichtungen mit den differenzierten Fachklassen - entsprechende
Bildungsgänge sind am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen und am Pictorius-Berufskolleg eingerichtet -
ein höherer Fachraumbedarf besteht als für die Bildungsgänge in der
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, die am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und am
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Dülmen angeboten werden.
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude und
Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW
führt derzeit beim Kreis Coesfeld ihre Prüfung durch. Prüfungsinhalt ist dabei
auch das Gebäudemanagement des Kreises. Die endgültigen Prüfungsergebnisse
liegen zwar noch nicht vor, es kann aber bereits jetzt die Feststellung
getroffen werden, dass der Kreis Coesfeld nach Einschätzung der GPA bei den
Flächennutzungswerten (Berechnung: qm : Schülerzahlen) sehr günstig liegt.
Dieses Ergebnis dürfte sicher darin begründet liegen, dass die Berufskollegs
ihre schulorganisatorischen
Möglichkeiten - soweit vertretbar und umsetzbar - weitgehend ausgeschöpft und
optimiert haben.
Nach den Abstimmungsgesprächen haben die Schulleitungen der
Berufskollegs ihr Einverständnis dazu erteilt, dass die Auslastungsquoten von
75% bzw. 80% weiterhin als Berechnungsgrundlage angewandt werden. Sie haben
diese Aussage allerdings mit der Erwartung verknüpft, dass in den Folgejahren
ggf. zum Beispiel bei Ausweitung von
Stundentafeln oder weiterer Differenzierung der Unterrichtsangebote eine
Absenkung der Auslastungsquoten nicht ausgeschlossen wird.
Klassenfrequenzwert |
Im Jahre 2004 wurde der
Klassenfrequenzwert als Berechnungsgrundlage für die Schülerzahlprognose von 22
auf 23 angehoben.
Der Wert von 22 entspricht der Festlegung des Klassengrößen für die
Berufskollegs durch das Land Nordrhein-Westfalen in der Verordnung zu § 93 Abs.
2 Schulgesetz. Anzumerken ist, dass in
der Verordnung für die Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen
Hochschulreife führen, der Klassenfrequenzrichtwert auf 19,5 festgesetzt ist.
Die Anhebung des Wertes auf 23 für die Schulentwicklungsplanung wurde
seinerzeit vor dem Hintergrund vorgenommen, dass sich bei einem erwarteten
Anstieg der Schülerzahlen auch die Klassenstärken erhöhen.
Nach Auswertung der Zahlen der amtlichen Schulstatistik 2010/11 liegt
die durchschnittliche Klassenstärke bezogen auf alle drei Berufskollegs des
Kreises derzeit bei 19,94. Auch bei differenzierterer Betrachtung zwischen
Teilzeitschülern - dazu gehören in erster Linie die Fachklassen des dualen
Systems - mit einem Durchschnittswert von 18,44 und Vollzeitschülern mit einem
Durchschnittswert von 22,04 lässt sich konstatieren, dass das Festhalten an
einem Klassenfrequenzwert von 23 nicht weiter vertretbar ist.
Ursächlich für die eingetretene Entwicklung ist neben der pädagogisch
begründeten Forderung nach Bildung möglichst kleiner Klassen insbesondere die
in den vergangenen Jahren vorgenommene Erweiterung des Bildungsangebotes durch
die Errichtung neuer differenzierter Bildungsgänge an den Berufskollegs des
Kreises Coesfeld. Auch sind die Möglichkeiten der gemeinsamen Beschulung
unterschiedlicher Bildungsgänge und Fachklassen in den vergangenen Jahren
zunehmend beschränkt worden.
Mit den Schulleitungen der Berufskollegs wurde Einvernehmen dahingehend
erzielt, dass bis auf weiteres wieder der in der Verordnung festgelegte Wert
von 22 als Klassenfrequenzwert berücksichtigt wird.
Bei einem in den kommenden Jahren tendenziell zu erwartenden Rückgang
der Schülerzahlen an den Berufskollegs wird zu beobachten sein, wie sich die
Klassenstärken tatsächlich entwickeln werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen
werden, dass das Land bei Unterschreitung des Klassenfrequenzmindestwertes von
16 auch die Auflösung von Fachklassen des dualen Systems anstrebt. Dem steht
das Bestreben des Schulträgers und der Schulen entgegen, ein ortsnahes Angebot
zur Sicherung der Fachkräfte in der Region und zur Stärkung der
Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund ist nach Einschätzung der Verwaltung und der
Schulleitungen die Festlegung des Klassenfrequenzwertes auf 22 nur als
Zwischenschritt anzusehen. In Abhängigkeit
von den weiteren Rahmenbedingungen wie Zuweisung von Lehrerstellen,
Genehmigungen von Unterschreitung des Klassenfrequenzmindestwertes etc. wird zu
entscheiden sein, wie der Schulträger durch ein weitere Senkung des Parameters
seiner Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen Räume nachkommt oder
- aus anderer Blickrichtung betrachtet - sich gemeinsam mit den Berufskollegs
aktiv in den Wettbewerb um den Verbleib der Fachkräfte in den Regionen
einschaltet und sich für den Erhalt der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe im
Kreis Coesfeld einsetzt.
Ergebnisse der Raumbilanz |
Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden
vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu
decken. Der Kreis hat daher kurz- und
langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen. Die Übersicht über die
Anmietung von Schulraum ist als Anlage 9 zur Sitzungsvorlage beigefügt.
Für das kommende Schuljahr besteht nach der Raumbilanz für das
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen ein Raumbedarf an
77,7 Räumen, denen einschließlich angemieteter Räume ein Bestand von 75 Räumen
gegenübersteht. Zur Deckung des Raumbedarfs wird weiter der Ausbau von zwei
Klassenräumen im Dachgeschoss des Schulgebäudes vorgeschlagen. Die Maßnahme ist
im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 - Produkt 10.02 mit einem Betrag von 150.000 € veranschlagt.
Die Räume sollen dann ggf. später als Besprechungsräume genutzt werden.
Für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen besteht
für das kommende Schuljahr kein Handlungsbedarf.
Am Schulort Coesfeld sind im Gebäude Holtwicker Straße 9 in Coesfeld 4
Räume angemietet. Diese Räume wurden zunächst vom
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg belegt und werden seit 2008 vom
Pictorius-Berufskolleg genutzt. Dem Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg
stehen zudem Nutzungszeiten in der Sporthalle des Pictorius-Berufskollegs zur
Verfügung; dafür wird dem Oswald-von-Nell-Berufskollegs ein Raum als Bestand
zugerechnet.
Mit den Schulleitungen der beiden Coesfelder Berufskollegs besteht Einvernehmen, unter Berücksichtigung des
ausgewiesenen Fehlbedarfs von 1,4 Räumen für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg
und dem Überhang von 1,6 Räumen für das Pictorius-Berufskolleg gemeinsam mit der Verwaltung die Nutzung des
vorhandenen Schulraums im kommenden Schuljahr abzustimmen.
Fortschreibung der Schülerzahlprognose |
Schülerzahlprognosen, insbesondere im Bereich der Berufskollegs, sind
wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen
Unwägbarkeiten behaftet. So kann z. B. keine verlässliche Aussage getroffen
werden, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen
in den Fachklassen des dualen Systems und auf die weiterqualifizierenden
vollzeitschulischen Bildungsgänge auswirken werden.
Schwer einschätzbar sind beispielsweise die Auswirkungen durch das
Doppelabitur im Jahre 2013 oder durch die Errichtung von Gemeinschaftsschulen
im Kreis Coesfeld.
Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage
sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet
werden. Daher ist es geboten, auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen auch in
den nächsten Jahren die Schülerzahlprognose zu aktualisieren.
Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:
-
Graphische
Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl
(Anlage 1)
-
Bevölkerungsentwicklung
und -prognose 1999 – 2025 (Anlage 2)
-
Schülerzahlentwicklung
1999 – 2010 / Prognose des Schüleraufkommens 2011 –2025 (Anlage 3)
-
Verteilung
des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 4 a)
-
Verteilung
des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich II - (Anlage 4 b)
-
Verteilung
des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Insgesamt - (Anlage 5)
-
Ermittlung
des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten (Anlage 6)
-
Raumbilanz
für die Schuljahre 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 7)
-
Raumbilanz
für die Schuljahre 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt -
(Anlage 8)
-
Übersicht
über die Anmietung von Schulraum (Anlage 9)
Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.