Betreff
Bericht 2011 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-8-0349
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Bericht 2011 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

 

 

I. – V.

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 16.02.2010 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2009/10 berichtet (SV-8-0090). In der Sitzung am 21.06.2010 wurde dann eine Aktualisierung unter Berücksichtigung der Anmeldeergebnisse am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen vorgenommen (SV-8-0227). Der Kreistag hat am 30.06.2010 die Entscheidung über den vorgeschlagenen Ausbau von zwei Klassenräumen im Dachgeschoss des Berufskollegs zurückgestellt (SV-8-0192/1).        

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Schülerzahlen 2010/11 wird nunmehr dieser „Bericht 2011“ vorgelegt.  

Für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird das sog. Strukturquotenverfahren angewandt. Dabei wird ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet (Kreis Coesfeld) schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs“ (Stand 2009).

Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln berufliche Weiterbildung. Die aktuelle Zahl der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der Schülerzahlprognose berücksichtigt.

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind die Parameter „Raumauslastungsquote“ und „Klassenfrequenzwert“ ausschlaggebende Grundlagen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen zur Verfügung stellt. Dieser Sichtweise folgend sind die Raumauslastungsquoten und der Klassenfrequenzwert im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 - Produkt 40.01.01 - als Kennzahlen ausgewiesen und unterliegen daher der Beschlussfassung durch den Kreistag.   

 

Die Raumauslastungsquoten von 75 % bzw. 80 % zur Ermittlung des Raumbedarfs (Klassenräume und Fachunterrichtsräume) wurden im Jahr 2004 in Abstimmung mit den Schulleitungen angepasst. Gleichzeitig wurde der Klassenfrequenzwert von 22 auf 23 Schüler/innen angehoben.

Im „Bericht 2010“ wurde darauf hingewiesen, dass im Einvernehmen mit den Schulleitungen der Berufskollegs für den Bericht 2010 noch die bisherigen Parameter beibehalten wurden, für die Folgejahre – insbesondere in Abhängigkeit von den tatsächlichen Klassenstärken – die Grundlagen überprüft und ggf. geändert werden müssen.

 

Im Ergebnis sind nach erfolgter Überprüfung in Abstimmung mit den Schulleitungen der Berufskollegs die Parameter nunmehr wie folgt in die Berechnung eingeflossen:

 

 

Raumauslastungsquoten

  

Bei der Raumbilanz werden Raumbedarf und Raumbestand gegenübergestellt. Um den insgesamt erforderlichen Schulraumbedarf zu ermitteln, wird das sog. Fachklassenprinzip angewandt. Bei dieser Methode werden sowohl die allgemeinen Unterrichtsräume als auch die Fachunterrichtsräume (z. B. Werkstätten, Laborräume, DV-Räume, Sporthallen) berücksichtigt. Beachtet werden muss - das gilt insbesondere für die differenzierten Fachklassen des dualen Systems der Berufskollegs -, dass eine vollständige Auslastung der einzelnen Räume nicht möglich ist. Als Erfahrungswert wird im Schulentwicklungsplan des Kreises - Fortschreibung 1996-2000 – für den Sekundarbereich II eine 60- bis 70%-ige Auslastung genannt.

Im Jahre 2004 wurden die Auslastungsquoten wie folgt angehoben:

 

Schule/Schulort

Auslastungsquote

          neu (2004)

Auslastungsquote

        Bisher

Oswald-von-Nell-Breuning-

Berufskolleg

Coesfeld

          

           80 %

 

            70 %

Pictorius-Berufskolleg

Coesfeld

       

           75 %

 

 

            65 %

Richard-von-Weizsäcker-

Berufskolleg

Schulort Lüdinghausen

 

           75 %

 

            63 %

Richard-von-Weizsäcker-

Berufskolleg

Schulort Dülmen

 

           80 %

 

            70 %

 

 

 

Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass in den technischen Fachrichtungen mit den differenzierten Fachklassen - entsprechende Bildungsgänge sind am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen  und am Pictorius-Berufskolleg eingerichtet - ein höherer Fachraumbedarf besteht als für die Bildungsgänge in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung, die am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Dülmen angeboten werden.  

 

Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW führt derzeit beim Kreis Coesfeld ihre Prüfung durch. Prüfungsinhalt ist dabei auch das Gebäudemanagement des Kreises. Die endgültigen Prüfungsergebnisse liegen zwar noch nicht vor, es kann aber bereits jetzt die Feststellung getroffen werden, dass der Kreis Coesfeld nach Einschätzung der GPA bei den Flächennutzungswerten (Berechnung: qm : Schülerzahlen) sehr günstig liegt. Dieses Ergebnis dürfte sicher darin begründet liegen, dass die Berufskollegs ihre  schulorganisatorischen Möglichkeiten - soweit vertretbar und umsetzbar - weitgehend ausgeschöpft und optimiert haben.

 

Nach den Abstimmungsgesprächen haben die Schulleitungen der Berufskollegs ihr Einverständnis dazu erteilt, dass die Auslastungsquoten von 75% bzw. 80% weiterhin als Berechnungsgrundlage angewandt werden. Sie haben diese Aussage allerdings mit der Erwartung verknüpft, dass in den Folgejahren ggf. zum Beispiel  bei Ausweitung von Stundentafeln oder weiterer Differenzierung der Unterrichtsangebote eine Absenkung der Auslastungsquoten nicht ausgeschlossen wird.             

 

 

Klassenfrequenzwert

  

Im  Jahre 2004 wurde der Klassenfrequenzwert als Berechnungsgrundlage für die Schülerzahlprognose von 22 auf 23 angehoben.

 

Der Wert von 22 entspricht der Festlegung des Klassengrößen für die Berufskollegs durch das Land Nordrhein-Westfalen in der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz.  Anzumerken ist, dass in der Verordnung für die Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, der Klassenfrequenzrichtwert auf 19,5 festgesetzt ist.

 

Die Anhebung des Wertes auf 23 für die Schulentwicklungsplanung wurde seinerzeit vor dem Hintergrund vorgenommen, dass sich bei einem erwarteten Anstieg der Schülerzahlen auch die Klassenstärken erhöhen.

 

Nach Auswertung der Zahlen der amtlichen Schulstatistik 2010/11 liegt die durchschnittliche Klassenstärke bezogen auf alle drei Berufskollegs des Kreises derzeit bei 19,94. Auch bei differenzierterer Betrachtung zwischen Teilzeitschülern - dazu gehören in erster Linie die Fachklassen des dualen Systems - mit einem Durchschnittswert von 18,44 und Vollzeitschülern mit einem Durchschnittswert von 22,04 lässt sich konstatieren, dass das Festhalten an einem Klassenfrequenzwert von 23 nicht weiter vertretbar ist.

Ursächlich für die eingetretene Entwicklung ist neben der pädagogisch begründeten Forderung nach Bildung möglichst kleiner Klassen insbesondere die in den vergangenen Jahren vorgenommene Erweiterung des Bildungsangebotes durch die Errichtung neuer differenzierter Bildungsgänge an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld. Auch sind die Möglichkeiten der gemeinsamen Beschulung unterschiedlicher Bildungsgänge und Fachklassen in den vergangenen Jahren zunehmend beschränkt worden.

 

Mit den Schulleitungen der Berufskollegs wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, dass bis auf weiteres wieder der in der Verordnung festgelegte Wert von 22 als Klassenfrequenzwert berücksichtigt wird.

Bei einem in den kommenden Jahren tendenziell zu erwartenden Rückgang der Schülerzahlen an den Berufskollegs wird zu beobachten sein, wie sich die Klassenstärken tatsächlich entwickeln werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Land bei Unterschreitung des Klassenfrequenzmindestwertes von 16 auch die Auflösung von Fachklassen des dualen Systems anstrebt. Dem steht das Bestreben des Schulträgers und der Schulen entgegen, ein ortsnahes Angebot zur Sicherung der Fachkräfte in der Region und zur Stärkung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund ist nach Einschätzung der Verwaltung und der Schulleitungen die Festlegung des Klassenfrequenzwertes auf 22 nur als Zwischenschritt anzusehen. In Abhängigkeit  von den weiteren Rahmenbedingungen wie Zuweisung von Lehrerstellen, Genehmigungen von Unterschreitung des Klassenfrequenzmindestwertes etc. wird zu entscheiden sein, wie der Schulträger durch ein weitere Senkung des Parameters seiner Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen Räume nachkommt oder - aus anderer Blickrichtung betrachtet - sich gemeinsam mit den Berufskollegs aktiv in den Wettbewerb um den Verbleib der Fachkräfte in den Regionen einschaltet und sich für den Erhalt der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe im Kreis Coesfeld einsetzt.   

 

 

Ergebnisse der Raumbilanz

  

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.  Der Kreis hat daher kurz- und langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen. Die Übersicht über die Anmietung von Schulraum ist als Anlage 9 zur Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Für das kommende Schuljahr besteht nach der Raumbilanz für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen ein Raumbedarf an 77,7 Räumen, denen einschließlich angemieteter Räume ein Bestand von 75 Räumen gegenübersteht. Zur Deckung des Raumbedarfs wird weiter der Ausbau von zwei Klassenräumen im Dachgeschoss des Schulgebäudes vorgeschlagen. Die Maßnahme ist im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 - Produkt 10.02  mit einem Betrag von 150.000 € veranschlagt. Die Räume sollen dann ggf. später als Besprechungsräume genutzt werden.

 

Für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen besteht für das kommende Schuljahr kein Handlungsbedarf.

 

Am Schulort Coesfeld sind im Gebäude Holtwicker Straße 9 in Coesfeld 4 Räume angemietet. Diese Räume wurden zunächst vom Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg belegt und werden seit 2008 vom Pictorius-Berufskolleg genutzt. Dem Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg stehen zudem Nutzungszeiten in der Sporthalle des Pictorius-Berufskollegs zur Verfügung; dafür wird dem Oswald-von-Nell-Berufskollegs ein Raum als Bestand zugerechnet.

Mit den Schulleitungen der beiden Coesfelder Berufskollegs besteht  Einvernehmen, unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Fehlbedarfs von 1,4 Räumen für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und dem Überhang von 1,6 Räumen für das Pictorius-Berufskolleg  gemeinsam mit der Verwaltung die Nutzung des vorhandenen Schulraums im kommenden Schuljahr abzustimmen.

 

 

 

Fortschreibung der Schülerzahlprognose

  

Schülerzahlprognosen, insbesondere im Bereich der Berufskollegs, sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. So kann z. B. keine verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen des dualen Systems und auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgänge auswirken werden.

Schwer einschätzbar sind beispielsweise die Auswirkungen durch das Doppelabitur im Jahre 2013 oder durch die Errichtung von Gemeinschaftsschulen im Kreis Coesfeld.

 

Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet werden. Daher ist es geboten, auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen auch in den nächsten Jahren die Schülerzahlprognose zu aktualisieren.

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-          Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-          Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1999 – 2025 (Anlage 2)

 

-          Schülerzahlentwicklung 1999 – 2010 / Prognose des Schüleraufkommens 2011 –2025 (Anlage 3)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 4 a)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich II  - (Anlage 4 b)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2009/10 bis 2024/25 - Insgesamt - (Anlage 5)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten (Anlage 6)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2009/10 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 8)

 

-          Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 9)

 

 

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.