Betreff
Kindergartenbedarfsplan 2011/12
Vorlage
SV-8-0355
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2011/12 (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2011/12 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 

Begründung:

 

I.   Problem und II. Lösung

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – setzt für die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder nach § 18 u.a. die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. D.h. ein Anspruch auf eine Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen besteht nur dann, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan mit dem jeweiligen Angebot (Gruppentyp, Platzzahl, Betreuungsumfang) vorgesehen sind. Der von der Verwaltung erstellte Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2011/12 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Land beteiligt sich nach §§ 21 und 22 KiBiz an der Betriebskostenförderung. Die Landesmittel für das am 01.08.2011 beginnende Kindergartenjahr 2011/12 sind bis zum 15.03.2011 beim Landesjugendamt zu beantragen. Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über das internetgestützte Programm KiBiz-web, in dem die Antragsdaten (Platzzahlen Gruppentypen und Betreuungsumfang, Mieten, Zuschläge für eingruppige Einrichtungen und Einrichtungen in sozialen Brennpunkten, Förderung als Familienzentrum, Anzahl Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege ) einzutragen sind und der Landeszuschuss berechnet wird.

 

Erste Planungsvorschläge für das Kindergartenjahr 2011/12 wurden den Trägern Anfang November 2010 zur Verfügung gestellt. Zu den bei der Erstellung der Planungsvorschläge aufgetretenen Schwierigkeiten wird auf die Sitzungsvorlage SV-8-0306 verwiesen. Die von den Kindergartenträgern eingereichten Stellungnahmen zu den Planungsvorschlägen aus November 2010 wurden am 10.01.2011 im Unterausschuss Jugendhilfeplanung beraten. Nach der Anmeldephase (bis 20.01.2011) wurden die Planungen für die einzelnen Tageseinrichtungen konkretisiert und – soweit möglich – dem durch die Anmeldungen aufgezeigten Bedarf angepasst. Die Träger der Tageseinrichtungen wurden, wenn sich Änderungen ggü. ihren Stellungnahmen oder dem ersten Planungsvorschlag ergaben, erneut beteiligt. Weitere Übergangslösungen für die Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren wurden bei Ortsterminen oder anhand von Bauzeichnungen mit dem Landesjugendamt abgestimmt.

Vorrang bei der Planung hatte auch in dem diesjährigen Planungsverfahren die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Lebensjahr. Soweit die räumlichen Voraussetzungen und entsprechende Platzkapazitäten vorhanden sind, wurden weitere Plätze für Kinder unter drei Jahren berücksichtigt. In einigen Orten war dieses aufgrund konstanter Zahlen bei den 3- bis 6jährigen Kindern und Ungewissheiten bei der weiteren Bewilligung von Mitteln der Investitionsförderung zur Schaffung zusätzlicher Gruppen für Kinder unter drei Jahren jedoch nicht möglich.

 

Einen Überblick über den aktuellen Ausbaustand U3 im Vergleich zum möglichen Bedarf 2013/14 bietet Anlage 2. Die Planungsunwägbarkeiten (steigen oder sinken die Kinderzahlen, wird der Einschulungsstichtag geändert, ist die Annahme eines Betreuungsbedarfs bei 35 % der U3 ausreichend?) bestehen – obwohl der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für einjährige Kinder bereits in 2 ½  Jahren in Kraft tritt - weiterhin. Die Unterstützung bei der Finanzierung des Ausbaus U3 (Investitionen und Betriebskosten) durch das Land ist weiterhin nicht abschließend geklärt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Betriebskostenförderung für die Kindertageseinrichtungen basiert auf den Festlegungen im Kindergartenbedarfsplan. Finanziert werden die Betriebskosten durch die Träger, das Land und das Jugendamt. Das Jugendamt wiederum kann seinen Anteil an der Betriebskostenförderung durch die Erhebung von Elternbeiträgen tlw. refinanzieren. Von den Betriebskosten des Kindergartenjahres 2011/12 fallen 5/12 im Jahr 2011 (August bis Dezember) und 7/12 im Jahr 2012 (Januar bis Juli) an.

Welche Auswirkungen sich durch die angekündigte Revision des KiBiz ergeben, ist derzeit -07.02.2011 – noch nicht absehbar. Die Landesregierung plant Änderungen in folgenden Bereichen: Beitragsfreiheit des letzten Kita-Jahres vor der Einschulung, mehr Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger für die Betreuung von unter Dreijährigen, die Ausbildung von 1.000 zusätzlichen Berufspraktikantinnen und -praktikanten, den Ausbau von Familienzentren sowie die Stärkung der Elternmitwirkung

 

Nach den aktuellen Finanzierungsregelungen des KiBiz und den Daten des Kindergartenbedarfsplans ergibt sich folgendes Kostenvolumen für 2011:

 

Sachstand: 01.02.11

Jan -  Jul 2011

(Kindergartenjahr 10/11)

Aug – Dez. 2011

(Kindergartenjahr 11/12)

2011 insgesamt

Gesamtbetriebskosten

rd. 16.860.000

rd. 12.870.000

29.730.000

Trägeranteile Betriebskosten

rd. 1.800.000

rd. 1.430.000

3.230.000

Betriebskostenzuschuss

rd. 15.060.000

rd. 11.440.000

26.500.000

davon Landesanteil

rd. 6.220.000

rd. 4.710.000

10.930.000

Jugendamtsanteil

rd. 8.840.000

rd. 6.730.000

15.570.000

 

 

Im Entwurf des Produkthaushalts 2011 wurden 4,5 Mio. EUR Elternbeiträge berücksichtigt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses. Wegen der besonderen Bedeutung der Kindergartenbedarfsplanung für die Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW eine Entscheidung durch den Kreistag erforderlich.