Betreff
Bau einer PV-Anlage auf der Deponie Flamschen; Darlehensvergabe an die WBC
Vorlage
SV-8-0365
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH werden beauftragt, auf der Deponie Flamschen eine Solaranlage in der Größenordnung von ca. 1 Megawatt zu errichten, sofern sich im Rahmen der Ausschreibung die dargestellten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestätigen.

 

Die Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, bei Realisierung der dargestellten Rahmenbedingungen einer Beauftragung zu zustimmen.

 

Der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH WBC wird ein Darlehen in Höhe von max. 2.200.000 gewährt

 

 

Begründung:

 

I. – II.   Problem/ Lösung

 

Der Kreis Coesfeld in Verbindung mit den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) prüft zur Zeit Wege und Möglichkeiten, sich im Klimaschutz verstärkt zu engagieren. ( s. Klimaschutzbericht 2010). In diesem Zusammenhang sind die Ideen einer Solaranlage am Standort Flamschen aufgegriffen und mögliche Umsetzungsstrategien untersucht worden.

 

Solaranlagen sind Bestandteil des Energiemix und der Klimaschutzstrategie des Bundes zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele, hier insbesondere die Absenkung der CO²-Emissionen. Die Errichtung von Solaranlagen werden über die Ausschüttungen der EEG-Abgabe durch die jeweiligen Netzbetreiber subventioniert. Die Refinanzierung der Ausschüttung an die Anlagenbetreiber erfolgt durch die Stromabnehmer.

 

Solaranlagen und hier insbesondere Freiflächenanlagen sind in den letzten Jahren in die Kritik gekommen, da  diese Anlagen landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen. Insoweit hat der Gesetzgeber im Rahmen der laufenden Novellierungen des Energieeinspeisegesetzes reagiert und für Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen die Förderung gestrichen. Förderungen auf sonstigen bzw. Konversionsflächen sind weiterhin möglich. Um den weiteren ungebremsten Zuwachs an Solaranlagen zu steuern, hat der Gesetzgeber ferner festgelegt, dass die Einspeisevergütung jährlich um mind. 9 % sinken soll und der Absenkungssatz in Abhängigkeit von der jeweils installierten Leistung im Bundesgebiet berechnet wird. Für Neuanlagen gilt der jeweils zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz für die Laufzeit von 20 Jahren (Auskunft Stadtwerke Coesfeld, RA’in von Oppen (Berlin, Rechtsberaterin des Solarenergiefördervereins)). 

 

Der derzeitige Vergütungssatz für Freiflächenanlagen beträgt 21,11 Cent/ Kilowattstunde (kwh), auf Konversionsflächen ist ein leicht erhöhter Satz von 22,07 Cent/ kwh  vorgesehen. Inwieweit dieser Satz für die Deponie Flamschen zutreffend ist, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.

 

Seitens der WBC ist zur Zeit ein Teilnahmewettbewerb für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Deponiestandort Flamschen ausgelobt worden, um mittels einer beschränkten Ausschreibung die bisherigen Planansätze zu verifizieren.

 

Nach den bisher vorliegenden Daten ist bei einer Realisierung des Projektes mit einem Investitionsvolumen von ca. 2.1 – 2.2 Mio. Euro auszugehen. Des Weiteren sind in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt Kostenansätze für Reparatur und Wartung (0,3% vom Invest; Versicherungsgebühren (0,17% vom Invest) sowie eine jährliche Abnahme (Degradation) der Leistungsfähigkeit der Anlage von 1%. Bei der Stromerzeugung wurde ein konservativer Ansatz gewählt.

 

Zum Vergleich

 

Bei der PV-Anlage Nottuln sind Wartungs- und Versicherungsleistungen in Höhe von 0,5% des Invest angesetzt worden. Für den Stromertrag ist eine Leistung von 877 kwh und eine jährliche Degradation von 0,256% in Ansatz gebracht worden.

 

Wie aus der beigefügten Modellberechnung zu entnehmen ist, ist der Betrieb einer entsprechenden Anlage wirtschaftlich darstellbar. Nach den dargestellten Planansätzen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist davon auszugehen, dass die Tilgung und Verzinsung des Darlehns erwirtschaftet werden kann und darüber hinaus noch eine durchschnittliche Verzinsung in Höhe von 0,5 – 1 % möglich ist. Insgesamt wird eine Rendite von mind. 4 – 4,5 % erwartet. Ergebnisverbessernd sind Sondertilgungen, die in Abhängigkeit von den Erträgen zur Steigerung des wirtschaftlichen Betriebes genutzt werden sollen. Nach Ablauf von 20 Jahren hat die PV-Anlage einen Überschuss von ca. 240.000 € erwirtschaftet.

 

In seiner Sitzung am 13.04.2011 wird der Aufsichtsrat der WBC entscheiden, ob die Anlage durch die WBC wirtschaftlich errichtet werden kann bzw. ob die Fläche einem Dritten zur Verfügung gestellt  werden soll. Nach Recherchen der WBC sind hier Pachtpreise von 5 – 8000 Euro/anno zu erzielen.

 

Bei einem Bau der Anlage durch die WBC ist für die Nutzung der Deponiefläche ein Gestattungsvertrag abzuschließen; die Inbetriebnahme der Anlage ist spätestens zum 30.06.2011 geplant, da die derzeitige Einspeisevergütung zukünftig nochmals drastisch abgesenkt wird.

 

Die Investitionssumme für die Anlage wird auf 2.1 - 2.200.000  € geschätzt. Des Weiteren werden zur Zeit die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung geschaffen.

 

Der Kreis Coesfeld gewährt den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH – WBC für den Fall, dass die WBC als Bauherr auftritt, ein Darlehen bis zur Höhe von 2.200.000 €. Der Zinssatz wird für die Dauer von 20 Jahren auf 3,5% per Anno festgeschrieben. Das Darlehen wird mit gleichbleibenden Tilgungsraten binnen 20 Jahren getilgt.  Eine vorzeitige Tilgung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

 

Die Finanzierung des Darlehens erfolgt aus liquiden Mitteln der Kreiskasse. Zurzeit führt die Kreiskasse aus den Beständen des Anlagevermögens der sogenannten Rekultivierungsrücklage einen Betrag in Höhe von 4.724.682,84 € als liquide Mittel im Kassenbestand. Nicht benötigte Beträge des Kassenbestandes werden auf ein Geldmarktkonto mit einer aktuellen Verzinsung von 0,75% angelegt. Längerfristige Anlagen des Kassenbestandes (1 – 12 Monate) ergeben momentan einen Zinsertrag von 1,15 – 2,44%.

 

Durch die Darlehensgewährung des Kreises Coesfeld an die WBC würde ein kontinuierlicher Zinsertrag von 3,5% für 20 Jahre gesichert. Mit dieser langfristigen Bindung wird für diesen Teilbetrag die erforderliche Mindestverzinsung der Rekultivierungsrücklage sichergestellt. Die Mindestverzinsung von 2,5% ist erforderlich, um die errechneten Gesamtbelastungen aus dem Deponieabschluss innerhalb der nächsten 30 Jahre zu finanzieren. Eine Gefährdung der Liquidität der Kreiskasse ist durch die Darlehensgewährung nicht zu erwarten.

 

 

 

III. Alternativen

 

Der Kreis Coesfeld gewährt der WBC kein Darlehen und verzichtet auf den Bau der Solaranlage. Die Fläche wird potentiellen Anlagenbetreibern zur Pacht angeboten.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Zur Gewährung des Darlehens ist eine Auszahlungsermächtigung über die Änderungsliste in die Finanzrechnung 2011 aufzunehmen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.

 

 

Anlagen:

 

 

Anlage: Wirtschaftlichkeitsberechnung 2100 Euro/kwp

             Wirtschaftlichkeitsberechnung 2200 Euro/kwp