Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH werden beauftragt, auf der Deponie Flamschen eine Solaranlage in der Größenordnung von ca. 1 Megawatt zu errichten, sofern sich im Rahmen der Ausschreibung die dargestellten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestätigen.
Die Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, bei Realisierung der dargestellten Rahmenbedingungen einer Beauftragung zu zustimmen.
Der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH – WBC – wird ein Darlehen in Höhe von max. 2.200.000 € gewährt
Begründung:
I. – II. Problem/ Lösung
Der Kreis Coesfeld in Verbindung mit den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) prüft zur Zeit Wege und Möglichkeiten, sich im Klimaschutz verstärkt zu engagieren. ( s. Klimaschutzbericht 2010). In diesem Zusammenhang sind die Ideen einer Solaranlage am Standort Flamschen aufgegriffen und mögliche Umsetzungsstrategien untersucht worden.
Solaranlagen sind Bestandteil des Energiemix und der Klimaschutzstrategie des Bundes zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele, hier insbesondere die Absenkung der CO²-Emissionen. Die Errichtung von Solaranlagen werden über die Ausschüttungen der EEG-Abgabe durch die jeweiligen Netzbetreiber subventioniert. Die Refinanzierung der Ausschüttung an die Anlagenbetreiber erfolgt durch die Stromabnehmer.
Solaranlagen und hier insbesondere Freiflächenanlagen sind in den letzten Jahren in die Kritik gekommen, da diese Anlagen landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen. Insoweit hat der Gesetzgeber im Rahmen der laufenden Novellierungen des Energieeinspeisegesetzes reagiert und für Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen die Förderung gestrichen. Förderungen auf sonstigen bzw. Konversionsflächen sind weiterhin möglich. Um den weiteren ungebremsten Zuwachs an Solaranlagen zu steuern, hat der Gesetzgeber ferner festgelegt, dass die Einspeisevergütung jährlich um mind. 9 % sinken soll und der Absenkungssatz in Abhängigkeit von der jeweils installierten Leistung im Bundesgebiet berechnet wird. Für Neuanlagen gilt der jeweils zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz für die Laufzeit von 20 Jahren (Auskunft Stadtwerke Coesfeld, RA’in von Oppen (Berlin, Rechtsberaterin des Solarenergiefördervereins)).
Der derzeitige Vergütungssatz für Freiflächenanlagen beträgt 21,11 Cent/ Kilowattstunde (kwh), auf Konversionsflächen ist ein leicht erhöhter Satz von 22,07 Cent/ kwh vorgesehen. Inwieweit dieser Satz für die Deponie Flamschen zutreffend ist, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Seitens
der WBC ist zur Zeit ein Teilnahmewettbewerb für die Errichtung einer
Photovoltaik-Anlage auf dem Deponiestandort Flamschen ausgelobt worden, um
mittels einer beschränkten Ausschreibung die bisherigen Planansätze zu
verifizieren.
Nach
den bisher vorliegenden Daten ist bei einer Realisierung des Projektes mit
einem Investitionsvolumen von ca. 2.1 – 2.2 Mio. Euro auszugehen. Des Weiteren
sind in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt Kostenansätze für
Reparatur und Wartung (0,3% vom Invest; Versicherungsgebühren (0,17% vom
Invest) sowie eine jährliche Abnahme (Degradation) der Leistungsfähigkeit der
Anlage von 1%. Bei der Stromerzeugung wurde ein konservativer Ansatz gewählt.
Zum Vergleich
Bei der PV-Anlage Nottuln sind Wartungs- und
Versicherungsleistungen in Höhe von 0,5% des Invest angesetzt worden. Für den
Stromertrag ist eine Leistung von 877 kwh und eine jährliche Degradation von
0,256% in Ansatz gebracht worden.
Wie aus
der beigefügten Modellberechnung zu entnehmen ist, ist der Betrieb einer
entsprechenden Anlage wirtschaftlich darstellbar. Nach den dargestellten
Planansätzen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist davon auszugehen, dass
die Tilgung und Verzinsung des Darlehns erwirtschaftet werden kann und darüber
hinaus noch eine durchschnittliche Verzinsung in Höhe von 0,5 – 1 % möglich
ist. Insgesamt wird eine Rendite von mind. 4 – 4,5 % erwartet. Ergebnisverbessernd
sind Sondertilgungen, die in Abhängigkeit von den Erträgen zur Steigerung des
wirtschaftlichen Betriebes genutzt werden sollen. Nach Ablauf von 20 Jahren hat
die PV-Anlage einen Überschuss von ca. 240.000 € erwirtschaftet.
In
seiner Sitzung am 13.04.2011 wird der Aufsichtsrat der WBC entscheiden, ob die
Anlage durch die WBC wirtschaftlich errichtet werden kann bzw. ob die Fläche
einem Dritten zur Verfügung gestellt
werden soll. Nach Recherchen der WBC sind hier Pachtpreise von 5 – 8000
Euro/anno zu erzielen.
Bei
einem Bau der Anlage durch die WBC ist für die Nutzung der Deponiefläche ein
Gestattungsvertrag abzuschließen; die Inbetriebnahme der Anlage ist spätestens
zum 30.06.2011 geplant, da die derzeitige Einspeisevergütung zukünftig nochmals
drastisch abgesenkt wird.
Die
Investitionssumme für die Anlage wird auf 2.1 - 2.200.000 € geschätzt. Des Weiteren werden zur Zeit die
genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung geschaffen.
Der
Kreis Coesfeld gewährt den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH – WBC für
den Fall, dass die WBC als Bauherr auftritt, ein Darlehen bis zur Höhe von
2.200.000 €. Der Zinssatz wird für die Dauer von 20 Jahren auf 3,5% per Anno
festgeschrieben. Das Darlehen wird mit gleichbleibenden Tilgungsraten binnen 20
Jahren getilgt. Eine vorzeitige Tilgung
ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Die
Finanzierung des Darlehens erfolgt aus liquiden Mitteln der Kreiskasse. Zurzeit
führt die Kreiskasse aus den Beständen des Anlagevermögens der sogenannten
Rekultivierungsrücklage einen Betrag in Höhe von 4.724.682,84 € als liquide
Mittel im Kassenbestand. Nicht benötigte Beträge des Kassenbestandes werden auf
ein Geldmarktkonto mit einer aktuellen Verzinsung von 0,75% angelegt. Längerfristige
Anlagen des Kassenbestandes (1 – 12 Monate) ergeben momentan einen Zinsertrag
von 1,15 – 2,44%.
Durch
die Darlehensgewährung des Kreises Coesfeld an die WBC würde ein
kontinuierlicher Zinsertrag von 3,5% für 20 Jahre gesichert. Mit dieser langfristigen
Bindung wird für diesen Teilbetrag die erforderliche Mindestverzinsung der
Rekultivierungsrücklage sichergestellt. Die Mindestverzinsung von 2,5% ist
erforderlich, um die errechneten Gesamtbelastungen aus dem Deponieabschluss
innerhalb der nächsten 30 Jahre zu finanzieren. Eine Gefährdung der Liquidität
der Kreiskasse ist durch die Darlehensgewährung nicht zu erwarten.
III. Alternativen
Der
Kreis Coesfeld gewährt der WBC kein Darlehen und verzichtet auf den Bau der
Solaranlage. Die Fläche wird potentiellen Anlagenbetreibern zur Pacht
angeboten.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Zur
Gewährung des Darlehens ist eine Auszahlungsermächtigung über die
Änderungsliste in die Finanzrechnung 2011 aufzunehmen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.
Anlagen:
Anlage: Wirtschaftlichkeitsberechnung 2100 Euro/kwp
Wirtschaftlichkeitsberechnung 2200 Euro/kwp