Betreff
Genehmigung einer Dienstreise
Vorlage
SV-8-0369
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport wird die Teilnahme an der Informationsveranstaltung „Baumaßnahme Haus Hall“ am 27.01.2011 in der Bischöflichen Stiftung Haus Hall in Gescher als Dienstreise nachträglich genehmigt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 21.06.2010 ist mitgeteilt worden, dass die Bischöfliche Stiftung Haus Hall als Schulträger der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Gescher eine Baumaßnahme plant.

Die Thematik der Verbesserung der räumlichen Unterbringung der behinderten Schüler wird bereits seit dem Jahre 2005 in zahlreichen Gesprächen, zwischen den verschiedenen Beteiligten, u.a. Schulträger, Kreise Borken und Coesfeld, erörtert.

 

Bevor der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 15.02.2011 über eine Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld an der Baumaßnahme berät, wurde den Mitgliedern die Gelegenheit gegeben, sich vor Ort über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.

Die Baumaßnahme ist den Fachausschüssen der Kreistage Coesfeld und Borken in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 27.01.2011 vorgestellt worden.

 

II.  Lösung

Mit Schreiben vom 06.01.2011 hatte die stellv. Ausschussvorsitzende, Frau Elke Müller, die Mitglieder zu einer Informationsveranstaltung am 27.01.2011 eingeladen.  An der Veranstaltung haben folgende Ausschussmitglieder teilgenommen:

 

Frau Anneliese Haselkamp, Herr Markus Klaus, Herr Valentin Merschhemke,

Frau Elke Müller, Herr Christoph Wäsker, Herr Dr. Thomas Wenning,

Frau Renate Brülle-Buchenau, Frau Irene Hellwig, Frau Margret Rawe,

Herr Norbert Vogelpohl und Frau Anette Liesert.

 

Den genannten elf Mitgliedern wird die Teilnahme an der Informationsveranstaltung am 27.01.2011 in der Bischöflichen Stiftung Haus Hall in Gescher als Dienstreise nachträglich genehmigt.

 

III. Alternativen

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung „Baumaßnahme Haus Hall“ wird nicht als Dienstreise nachträglich genehmigt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Den Kreistagsabgeordneten und den sachkundigen Bürgern stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürger zuständig.