Betreff
Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien
Vorlage
SV-8-0383
Aktenzeichen
10 24 51
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion werden für die ausgeschiedene Ktabg. Ursula Röttger gewählt:

 

Ktabg. Hues als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

 

Ktabg. Wobbe als Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

 

Ktabg. Hues als Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

 

Ktabg. Hues als stellv. Mitglied in den Kreisausschuss

 

Ktabg. Hues als stellv. Mitglied in den Polizeibeirat

 

Ktabg. Hues als stellv. Mitglied in den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“

 

Ktabg. Hues als Mitglied in die Mitgliederversammlung der EUREGIO

 

 

Die Mitteilung der CDU-Kreistagsfraktion, dass die bisherige stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, Ktabg. Müller, den Vorsitz des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und das Ausschussmitglied, Ktabg. Merschhemke, den stellvertretenden Vorsitz übernimmt, wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kreistagsabgeordnete Ursula Röttger hat mit Ablauf des 31.12.2010 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet. Frau Röttger gehörte als Mitglied dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport und dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit an. Ferner war Frau Röttger stellv. Mitglied im Kreisausschuss, im Wahlprüfungsausschuss, im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ und im Polizeibeirat. Daneben war Frau Röttger noch Mitglied in der Mitgliederversammlung der EUREGIO.

Als besondere Funktion nahm Frau Röttger noch den Vorsitz des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport wahr.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

Die Kreistagsabgeordnete Ursula Röttger war auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Mitglied bzw. stellv. Mitglied in den genannten Ausschüssen bzw. Gremien und Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport.

Gemäß § 41 KrO NRW ist bei einem Ausscheiden des  Ausschussvorsitzenden Absatz 7 Satz 5 entsprechend anzuwenden, wonach die Fraktion der er angehörte, einen Nachfolger bestimmt. Dies gilt auch für den stellvertretenden Vorsitzenden.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien vorgelegt. Ferner wurde die Nachfolgeregelung des Vorsitzes bzw. stellv. Vorsitzes des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport geregelt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 5 KrO NRW der Kreistag.