Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion werden für die ausgeschiedene Ktabg. Ursula Röttger gewählt:
Ktabg. Hues als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss
Ktabg. Wobbe als Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Ktabg. Hues als Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Ktabg. Hues als stellv. Mitglied in den Kreisausschuss
Ktabg. Hues als stellv. Mitglied in den Polizeibeirat
Ktabg. Hues als stellv. Mitglied in den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“
Ktabg. Hues als Mitglied in die Mitgliederversammlung der EUREGIO
Die Mitteilung der CDU-Kreistagsfraktion, dass die bisherige stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, Ktabg. Müller, den Vorsitz des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und das Ausschussmitglied, Ktabg. Merschhemke, den stellvertretenden Vorsitz übernimmt, wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Die Kreistagsabgeordnete Ursula Röttger hat mit Ablauf des 31.12.2010 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet. Frau Röttger gehörte als Mitglied dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport und dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit an. Ferner war Frau Röttger stellv. Mitglied im Kreisausschuss, im Wahlprüfungsausschuss, im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ und im Polizeibeirat. Daneben war Frau Röttger noch Mitglied in der Mitgliederversammlung der EUREGIO.
Als besondere Funktion nahm Frau Röttger noch den Vorsitz des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport wahr.
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Die Kreistagsabgeordnete Ursula Röttger war auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Mitglied bzw. stellv. Mitglied in den genannten Ausschüssen bzw. Gremien und Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport.
Gemäß § 41 KrO NRW ist bei einem Ausscheiden des Ausschussvorsitzenden Absatz 7 Satz 5 entsprechend anzuwenden, wonach die Fraktion der er angehörte, einen Nachfolger bestimmt. Dies gilt auch für den stellvertretenden Vorsitzenden.
Die CDU-Kreistagsfraktion hat Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien vorgelegt. Ferner wurde die Nachfolgeregelung des Vorsitzes bzw. stellv. Vorsitzes des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport geregelt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 5 KrO NRW der Kreistag.