hier: Frühförderung als solitäre Leistung (FF)
Beschlussvorschlag des
Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit:
Die Verwaltung wird beauftragt, die solitäre Frühförderung im Kreis Coesfeld ab dem 01.04.2011 durch den Abschluss von Verträgen bis zum 31.12.2013
gem. Variante III:
Reduzierung des Budgets für jeden Anbieter in
2011 um mindestens 5 % der Gesamtkosten 2010
2012 um mindestens 5 % der Gesamtkosten 2011
2013 höchstens das gleiche Budget wie 2012
sicherzustellen.
Die Möglichkeit einer jährlichen Kündigung ist zu vereinbaren, falls das obengenannte Mindestbudgetziel nicht erreicht wird.
Der Beschlussvorschlag des Landrats ist aufgrund der Ausschussberatung geändert worden. Die Änderung ist der Begründung zu entnehmen. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses wird zur weiteren Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit hat sich in seiner 5. Sitzung am 10.02.2011 einhellig dafür ausgesprochen, die Verwaltung zu beauftragen, die solitäre Frühförderung im Kreis Coesfeld ab dem 01.04.2011 durch den Abschluss von Verträgen bis zum 31.12.2013 gemäß der von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante III sicherzustellen. Hierdurch werden nach Auffassung des Ausschusses weiterhin die bestehenden Strukturen genutzt, gleichzeitig aber eine Kostenreduzierung herbeigeführt. Der Ausschuss ging übereinstimmend davon aus, dass die Variante II kurzfristig nicht umzusetzen sei und darüber hinaus vorhandene Strukturen ohne ausreichenden Grund zerschlagen würde.
Auf den Inhalt der Sitzungsvorlage SV-8-0341 wird Bezug genommen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der finanziellen
Auswirkungen für 2011 und die künftigen Jahre ist die Zuständigkeit des
Kreistages gegeben.