Beschlussvorschlag:

 

1.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2011) der Zuschussbedarfe aller im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2011 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 451 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

3.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen beschlossen.

 

 

Anmerkung: Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer

                   Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

Begründung:

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

 

Der Haushaltsentwurf 2011 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 461 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 wurde vom Kämmerer am 13.12.2010 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 15.12.2010 fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 08.02.2011 – 21.02.2011 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 02.03.2011 vorgesehen.

 

Das Ergebnis der Beratungen ist in einer Änderungsliste für den Ergebnis- und Finanzplan zusammengefasst und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW und der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016).

 

Anlagen: Änderungsliste 2011 mit Anlagen