Betreff
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Änderung der Förderungsbestimmungen, hier: Förderposition A.10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
SV-8-0352/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Beschlussvorschlag des
Kreisausschusses:
Die nachfolgende Neufassung der Förderbestimmungen
zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, hier Förderposition
A.10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird
beschlossen:
„Der Kreiszuschuss kann bis zu 25 % der anerkannten
Gesamtkosten betragen. Ab einem Zuschussvolumen von mehr als 2.500,--EUR ist
die Zuwendungsentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss erforderlich.“
Begründung:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 den umseitigen
Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen. Der bisherige Beschlussvorschlag
bezog sich nur auf eine Entscheidung des Jugendhilfeausschusses.
Im Übrigen verweise ich auf die Sitzungsvorlage 8-0352.