Betreff
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Änderung der Förderungsbestimmungen, hier: Förderposition A.10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
SV-8-0352/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Kreisausschusses:

 

Die nachfolgende Neufassung der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, hier Förderposition A.10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird beschlossen:

 

„Der Kreiszuschuss kann bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten betragen. Ab einem Zuschussvolumen von mehr als 2.500,--EUR ist die Zuwendungsentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss erforderlich.“

 

 

Begründung:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 den umseitigen Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen. Der bisherige Beschlussvorschlag bezog sich nur auf eine Entscheidung des Jugendhilfeausschusses.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Sitzungsvorlage 8-0352.