Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Gundsicherung für Arbeitsuchende;
hier: Neubesetzung des örtlichen Beirates im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0394
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Besetzung des örtlichen Beirates im Kreis Coesfeld gemäß § 18d SGB II wird wie umseitig dargestellt, beschlossen.

Für die Fraktionen im Kreistag werden folgende Mitglieder und Vertreter/innen benannt:

 

Fraktion                                             Mitglied                                     Vertreterin / Vertreter

CDU                                                  __________________________________________

SPD                                                  __________________________________________

FDP                                                   __________________________________________

Bündnis 90 / Die Grünen                  __________________________________________

UWG                                                 __________________________________________

 

 

 

Begründung:

I.   Problem

Gemäß § 18d SGB II hat der Kreis Coesfeld als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in 2011 einen örtlichen Beirat einzurichten.

Aufgabe des örtlichen Beirates ist die Beratung des Grundsicherungsträgers bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.

Die Zusammensetzung erfolgt gemäß § 18d SGB II auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Dies sind die Vertreterinnen und Vertreter der Kammern und berufständischen Organisationen, der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen sowie der freien Wohlfahrtspflege.

Es ist daher festzulegen, welche Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes wie viele Vertreterinnen und Vertreter in den örtlichen Beirat entsenden können.

II.  Lösung

Der örtliche Beirat sollte analog der Arbeitsmarktkonferenz besetzt werden, jedoch unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, wonach Vertreter bzw. Vertreterinnen von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen anbieten, nicht Mitglied des Beirats sein dürfen.

Die Verwaltung schlägt folgende Besetzung des Beirates vor:

1.                       Der Landrat (Vorsitz)

2.                       Fachbereichsleiter II

3.                       Abteilungsleitung 50.3

4.                       Je ein/e Vertreter/in der im Kreistag vertretenen Fraktionen

5.                       Vier Bürgermeister/innen

6.                       Ein/e Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände

7.                       Ein/e Vertreter/in der Regionalagentur Münsterland

8.                       Ein/e Vertreter/in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises

9.                       Ein/e Vertreter/in der Handwerkskammer Münster

10.                   Ein/e Vertreter/in der Industrie- und Handelskammer Münster

11.                   Ein/e Vertreter/in der Gewerkschaften

12.                   Gleichstellungsbeauftragte

13.                   Ein/e Vertreter/in der Agentur für Arbeit Coesfeld

14.                   Ein/e Vertreter/in des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld

Soweit dem Vorschlag zugestimmt wird, sind die o.a. Institutionen aufzufordern, Vorschläge für die namentliche Besetzung des örtlichen Beirats nebst einer Vertretung zu unterbreiten. Mit der namentlichen Benennung ist zeitgleich schriftlich gegenüber dem Grundsicherungsträger zu bestätigen, dass weder die Institution noch das namentliche Mitglied bzw. die namentliche benannte Vertretung Eingliederungsleistungen nach dem SGB II bzw. SGB III im Kreis Coesfeld anbieten oder hierbei beteiligt sind.

Wird diesem Vorschlag gefolgt, ergeben sich folgende Veränderungen im Vergleich zur Besetzung der bisherigen Arbeitsmarktkonferenz:

1.                          Keine Mitgliedschaft der Vertretung der Maßnahmen- und Bildungsträger

2.                          Keine Mitgliedschaft der Kreishandwerkerschaft aufgrund der Tätigkeiten als Bildungsträger (u.a. Handwerksbildungsstätten, Pädagogisches Zentrum). Stattdessen soll die Handwerkskammer Münster als übergeordnete Organisationen diesen Platz übernehmen (bisher Vertretung der Kreishandwerkerschaft)

 

In der Arbeitsmarktkonferenz haben  bisher die nachfolgenden Personen die Fraktionen vertreten:

Fraktion                                        Mitglied                                      Vertreter/Vertreterin

 

CDU                                              Ktabg. Willms                             Ktabg. Wessels

SPD                                              Ktabg. Schäpers                         Ktabg. Havermeier

FDP                                              Ktabg. Wilhelm                            Ktabg. Stauff

Bündnis 90/ Die Grünen               Ktabg. Pieper                              Ktabg. Vogelpohl

UWG                                             Frau Kleinschmidt                       Frau Mönning

 

 Die Geschäftsführung des örtlichen Beirates soll durch die Abteilung 50.3 erfolgen.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Fahrtkosten und Sitzungsgelder gemäß § 1 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) werden für Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen gewährt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.