Betreff
Straßenbaulast für den Bau einer Verbindungsstraße (Westliche Entlastungsstraße) in Billerbeck
Vorlage
SV-8-0398
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gegenüber der Bezirksregierung ist eine Erklärung abzugeben, dass das Projekt nicht mehr im Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau zu berücksichtigen ist. Die Aufhebung des Beschlusses des Kreistages vom 17.05.2006 (SV-7-0412) zur Übernahme der Straßenbaulast durch den Kreis Coesfeld wird bis auf Weiteres zurückgestellt

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Zur Problematik wird insbesondere auf die Ausführungen im beigefügten Schreiben der Stadt Billerbeck verwiesen (Anlage 1). Ergänzend hierzu ist Folgendes anzumerken.

 

Auf Wunsch der Stadt Billerbeck hat der Kreistag am 17.05.2006 beschlossen, die Straßenbaulast für die geplante Straße (s. Darstellung in Anlage 2) zu übernehmen. Der Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land. Im Juli 2006 wurde die Maßnahme zum Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau angemeldet. Die Stadt hatte sich – wie bei anderen Kommunen erfolgreich praktiziert – verpflichtet, im Wege eines Bebauungsplanverfahren die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Straße zu schaffen. Da jedoch nicht alle betroffenen Grundstückseigentümer bereit waren, die Flächen im Wege freier Vereinbarung zu veräußern, scheiterte der Versuch der Stadt. Um Baurecht zu schaffen ist es jetzt erforderlich, ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Vor dem Hintergrund des zeitaufwändigen und kostenintensiven Verfahrens, der weiter reduzierten Fördersätze und der aktuellen Haushaltslage hat die Stadt die Aufnahme des Projekts in das Landesstraßenausbauprogramm beantragt. Die Bezirksregierung hat hierzu mitgeteilt, dass identische Straßenplanungen nicht zeitgleich im Rahmen des Landesstraßenausbauprogramms und in einem Förderprogramm in kommunaler Trägerschaft geführt werden können. Entsprechend wird eine Erklärung vom Kreis erwartet, dass das mittlerweile nur noch im Anhang geführte Projekt nicht mehr im Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau zu berücksichtigen ist.

 

Diese Erklärung soll jetzt in Absprache mit der Stadt Billerbeck abgegeben werden. Die Stadt Billerbeck hat auf Nachfrage darum gebeten, die vom Kreis erklärte Übernahme der Straßenbaulast zunächst noch nicht formal durch einen entsprechenden Beschluss des Kreistages aufzuheben.

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Kosten entstehen dem Kreis Coesfeld nicht. Alle bisherigen Ausgaben (z.B. für das Erstellen der Planungsunterlagen für die Programmanmeldung) hat die Stadt Billerbeck getragen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Angesichts der Bedeutung ist der Kreistag für die Angelegenheit zuständig.