Betreff
Ausblick Planung und Ausbau U3 für das Kindergartenjahr 2013/14
Vorlage
SV-8-0401
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Darstellungen der Verwaltung zur Entwicklung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen bis zum Kindergartenjahr 2013/14 unter Berücksichtigung des Ausbaus von Plätzen für Kinder unter drei Jahren – Anlage 1 - werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Begründung:

 

I. Problem, II. Lösung und III. Alternativen

 

Nach § 24 SGB VIII haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 01.08.2013 einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben weiterhin einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben sind unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Berufstätigkeit der Eltern) ebenfalls in einer Einrichtung oder Kindertagespflege zu fördern. Der Wortlaut der ab dem 01.08.2013 geltenden Regelungen des § 24 SGB VIII kann Seite 4 der Anlage 1 entnommen werden.

Ein erster Ausblick, welches Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen bis zum 01.08.2013 vorgehalten werden muss, wenn 100 % der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung und 35 % der Kinder unter drei Jahren dort betreut werden sollen, wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.02.2010 vorgestellt (SV-8-0073).

Inzwischen wurde dieser Ausblick der aktuellen Entwicklung der Kinderzahlen angepasst. Auch die am 30.03.2011 vom Landtag beschlossene Fixierung des Altersstichtags für die Einschulung auf den 30.09. wurde berücksichtigt.

Der aktualisierte Ausblick zum Betreuungsbedarf im Kindergartenjahr 2013/14 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Ausblick enthält weiterhin Unwägbarkeiten, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Geburtenzahlen, die gerade in Städten und Gemeinden mit mehreren Ortsteilen nur schwer prognostizierbar sind, und bei der Einschätzung des Betreuungsbedarfs.  Erfahrungen mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des 3. Lebensjahres belegen, dass mit dem Ausbau des Betreuungsangebots auch die Nachfrage hiernach steigt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass in einigen Orten der Betreuungsbedarf bei Kindern unter drei Jahren 35 % deutlich überschreiten wird. Teilweise wird diesem bereits Rechnung getragen, da in den Berechnungen der Anlage 1 für die Betreuung in Tageseinrichtungen eine Betreuungsquote von 35 % angenommen wurde. Hinzu kommen geplante 171 Plätze in Kindertagespflege für 2013/14. Diese können derzeit jedoch noch nicht ortsgenau zugeordnet werden. Die Planungen zum Ausbau U3 werden auch in den nächsten Jahren regelmäßig überprüft und konkretisiert werden müssen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Inwiefern das gesetzlich vorgegebene Ziel einer bedarfsgerechten Betreuung von Kindern unter drei Jahren tatsächlich realisiert werden kann, ist derzeit aufgrund der Entwicklungen im vergangenen Jahr nicht mehr einschätzbar. Klarheit bzgl. der zur Verfügung stehenden Landesmittel für Investitionen und Betriebskosten ist für die weitere Umsetzung des U3-Ausbaus unerlässlich. Anlage 1 schließt daher mit Übersichten, wie viele Gruppen nach derzeitigem Stand (30.03.2011) für eine 100 %ige Versorgung der 3- bis 6jährigen Kinder und für 35 % der Kinder unter drei Jahren perspektivisch entstehen müssen und wie viele hiervon bereits (z.T. provisorisch, d.h. ohne ausreichendes Raumprogramm oder altersentsprechende Ausstattung) vorhanden sind.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.05.2010 wurde dargestellt, dass die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen von rd. 29,0 Mio. EUR im derzeit laufenden Kindergartenjahr 2010/11 bis zum Kindergartenjahr 2013/14 auf rd. 34,2 Mio. EUR steigen könnten. Noch nicht berücksichtigt waren dabei

die erforderlichen zusätzlichen 200 Plätze wegen der Verlegung des Einschulungsstichtags (2013 betrifft dieses die im Oktober und November 2007 geborenen Kinder),

die Auswirkungen der von der Landesregierung angekündigten KiBiz-Revisionen 2011 (u.a. Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr) und 2012 (u.a. Überprüfung der Auskömmlichkeit der Pauschalen, Verbesserungen bei der personellen Besetzung der Tageseinrichtungen) sowie

die zu erwartende steigende Nachfrage nach Ganztagsbetreuungsplätzen bei einer Bezuschussung von Mahlzeiten in Kindertageseinrichtungen und beitragsfreien Kindergartenjahren.

Berechnungen zur Entwicklung der Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2013/14 – basierend auf dem derzeit (30.03.2011) vorhandenen Finanzierungssystem und den Platzzahlen lt. Anlage 1 – enthält Anlage 2. Danach wäre 2013/14 mit Betriebskosten von rd. 36,0 Mio. EUR zu rechnen.

 

Auch eine Aussage zur Auswirkung von Investitionsförderungen auf die kommunalen Haushalte ist derzeit noch nicht abschließend möglich. Diese wird erst erfolgen können, wenn feststeht, in welchem Umfang sich Land und Bund am weiteren Ausbau U3 beteiligen. Anlage 3 stellt dar, welche Investitionen (Sachstand 05.04.2011) noch ausstehen um die Platzzahlen lt. Anlage 1 zu erreichen und welche Zuschüsse hierfür nach den derzeitigen Förderrichtlinien zum Ausbau U3 des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden können. Ob diese Fördermittel auskömmlich sind und tatsächlich bewilligt werden, wurde nicht geprüft.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.