Beschlussvorschlag: ohne
Der Bericht über die aktuelle
Haushaltsausführung zum Stand 30.04.2011 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I.
Problem
Den Mitgliedern des
Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 30.04.2011 zu
berichten.
II.
Lösung
Die
Berichtserstattung für die Kreistagsabgeordneten erfolgt wie in den letzten
Finanzberichten auf Produktgruppenebene.
Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der Haushaltsentwicklung für die Gesamtergebnisrechnung ein voraussichtliches
überplanmäßiges Defizit von 663.358 € abzeichnet. Hinzu kommt das bereits
geplante Haushaltsdefizit von 2.043.121 €. In der Summe ergibt sich somit dann
voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag von 2.706.479 €.
Ursächlich für
diese Entwicklung ist im Wesentlichen eine erhebliche Erhöhung des
Zuführungsbetrages an die Pensionsrückstellung, die nach überschlägiger
Berechnung einen Mehraufwand von rd. 2,3 Mio. € auslösen wird. Kompensiert wird
dieser Mehraufwand durch Wenigeraufwendungen, die sich alleine mit rd. 1,4 Mio.
€ im Bereich des Jugendamtes abzeichnen.
Nach dem bisher
praktizierten Verfahren der Spitzabrechnung wäre die Verbesserung im
Jugendamtsbereich im nächsten oder übernächsten Haushaltsjahr entlastend bei
der Berechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt zu berücksichtigen
gewesen. Wie bereits berichtet, wird dieses Verfahren jedoch von der
Bezirksregierung und dem Innenministerium NRW für gesetzwidrig erachtet.
Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Innenministerium stehen nach wie vor
in Verhandlungen, um eine allgemeinverträgliche Lösung in dieser Frage
herbeizuführen, die den gesetzlichen Normen entspricht. Das Ergebnis dieser
Verhandlungen bleibt abzuwarten.
Folge des
prognostizierten Fehlbetrages wäre die komplette Auflösung der
Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.176.047 €. Darüber hinaus müsste die
Allgemeine Rücklage mit einem Betrag in Höhe von 530.432 € (= 4,06 % des
Bestandes) in Anspruch genommen werden.
Innerhalb der
Finanzrechnung wäre mit einer Verbesserung des liquiden Kassenbestandes zu rechnen,
weil die Mehraufwendungen bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung sich zwar
ergebniswirksam auswirken, jedoch keine direkte Auszahlung bewirken.
Sollten weitere
Risiken eintreten und dazu führen, dass die Allgemeine Rücklage um mehr als 25
% des Bestandes belastet wird, wäre ein Haushaltssicherungsverfahren nach § 76
GO NRW die zwingende Folge.
Nicht unbemerkt
bleiben sollte jedoch die Tatsache, dass es sich bei dieser Einschätzung um den
ersten Finanzbericht der Haushaltsausführung zum Stand vom 30.04.2011 handelt.
Das Ergebnis der Haushaltsentwicklung
2011, insbesondere auch im Bereich des Jugendamtes, kann durchaus noch - von
bisher nicht bekannten Ereignissen – negativ beeinflusst werden.
Details zur
Entwicklung der einzelnen Budgets sind dem beigefügten Finanzbericht zu
entnehmen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auswirkungen können
sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der
Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.
Aufgrund der
allgemeinen Finanzlage und des zu erwartenden Fehlbetrags für 2011 hat der
Kämmerer mit einer Hausverfügung vom 17.05.2011 zunächst nur 80 v. H. der
konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2011 zur
Bewirtschaftung freigegeben. Ausgenommen
sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher
oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind. Diese
Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine haushaltswirtschaftliche Sperre im
Sinne von § 24 GemHVO NRW dar.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit
des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt
sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt.
Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Die Zuständigkeit des
Kreisausschusses / Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) KrO NRW.