Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung - Stand 30.04.2011
Vorlage
SV-8-0403
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag: ohne

 

Der Bericht über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 30.04.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Begründung:

 

I.      Problem

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 30.04.2011 zu berichten.

 

 

II.    Lösung

 

Die Berichtserstattung für die Kreistagsabgeordneten erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf Produktgruppenebene.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der Haushaltsentwicklung für die Gesamtergebnisrechnung ein voraussichtliches überplanmäßiges Defizit von 663.358 € abzeichnet. Hinzu kommt das bereits geplante Haushaltsdefizit von 2.043.121 €. In der Summe ergibt sich somit dann voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag von 2.706.479 €.

 

Ursächlich für diese Entwicklung ist im Wesentlichen eine erhebliche Erhöhung des Zuführungsbetrages an die Pensionsrückstellung, die nach überschlägiger Berechnung einen Mehraufwand von rd. 2,3 Mio. € auslösen wird. Kompensiert wird dieser Mehraufwand durch Wenigeraufwendungen, die sich alleine mit rd. 1,4 Mio. € im Bereich des Jugendamtes abzeichnen.

 

Nach dem bisher praktizierten Verfahren der Spitzabrechnung wäre die Verbesserung im Jugendamtsbereich im nächsten oder übernächsten Haushaltsjahr entlastend bei der Berechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt zu berücksichtigen gewesen. Wie bereits berichtet, wird dieses Verfahren jedoch von der Bezirksregierung und dem Innenministerium NRW für gesetzwidrig erachtet. Landkreistag, Städte- und Gemeindebund und Innenministerium stehen nach wie vor in Verhandlungen, um eine allgemeinverträgliche Lösung in dieser Frage herbeizuführen, die den gesetzlichen Normen entspricht. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bleibt abzuwarten.

 

Folge des prognostizierten Fehlbetrages wäre die komplette Auflösung der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.176.047 €. Darüber hinaus müsste die Allgemeine Rücklage mit einem Betrag in Höhe von 530.432 € (= 4,06 % des Bestandes) in Anspruch genommen werden.

 

Innerhalb der Finanzrechnung wäre mit einer Verbesserung des liquiden Kassenbestandes zu rechnen, weil die Mehraufwendungen bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung sich zwar ergebniswirksam auswirken, jedoch keine direkte Auszahlung bewirken.

 

Sollten weitere Risiken eintreten und dazu führen, dass die Allgemeine Rücklage um mehr als 25 % des Bestandes belastet wird, wäre ein Haushaltssicherungsverfahren nach § 76 GO NRW die zwingende Folge.

 

Nicht unbemerkt bleiben sollte jedoch die Tatsache, dass es sich bei dieser Einschätzung um den ersten Finanzbericht der Haushaltsausführung zum Stand vom 30.04.2011 handelt. Das Ergebnis der  Haushaltsentwicklung 2011, insbesondere auch im Bereich des Jugendamtes, kann durchaus noch - von bisher nicht bekannten Ereignissen – negativ beeinflusst werden.

 

Details zur Entwicklung der einzelnen Budgets sind dem beigefügten Finanzbericht zu entnehmen.

 

 

III.  Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.

 

Aufgrund der allgemeinen Finanzlage und des zu erwartenden Fehlbetrags für 2011 hat der Kämmerer mit einer Hausverfügung vom 17.05.2011 zunächst nur 80 v. H. der konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2011 zur Bewirtschaftung freigegeben.  Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar.

 

 

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Die Zuständigkeit des Kreisausschusses / Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) KrO NRW.