Antrag der Gemeinde Rosendahl auf zusätzliche Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Umbaukosten der Kinder- und Jugendeinrichtung „Haus der Parnterschaft“ vom 14. Jan. 2011
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinde
Rosendahl wird für den Umbau der gemeindeeigenen
Immobilie „Haus der Partnerschaft“ zu
einem Jugendzentrum ein ergänzender Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 4.000.-
EUR gewährt.
Begründung:
I. Problem
Die Gemeinde Rosendahl baut
zurzeit die eigene
Immobilie „Haus der
Partnerschaft“ teilweise zu einem Jugendzentrum
um. Ein entsprechender Antrag auf Investitionskostenförderung ist im August
2010 gestellt worden.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am
07. Dez. 2010 mit dem Anliegen der Gemeinde Rosendahl beschäftigt und einen Kreiszuschuss
in Höhe von 20.750,00 EUR für die Umbaumaßnahme bewilligt (siehe SV-8-0303).
Im Verlauf der Bauarbeiten sind nun unvorhersehbare bautechnische Probleme aufgetreten, die für den Bereich der Jugendeinrichtung mit Mehrkosten in Höhe von 12.000,00 EUR durch die Gemeinde Rosendahl beziffert werden (siehe Schreiben vom 14. Jan. 2011).
II. Lösung
Nach erneuter fachtechnischer Prüfung durch die Abteilung 10 sind die unvorhersehbaren Mehrkosten der o.g. Baumassnahme als förderwürdig anzusehen. Darüber hinaus sind aufgeführten Kosten aus dem Erstantrag (hier: Haustüranlage in Höhe von 4.000,00 EUR) ebenfalls nachträglich als förderungswürdig durch die Abteilung 10 eingestuft worden.
Aufgrund der neuen Sachlage sind nunmehr Baukosten in Höhe von insgesamt 99.000,00 als förderungswürdig anzuerkennen.
Somit ergibt sich folgende Finanzierung.
voraussichtl.
Baukosten gemäß Antrag vom 04.08.2010 |
87.000,00 € |
nach
baufachlicher Stellungnahme |
83.000,00 € |
bereits
bewilligter Kreiszuschuss in Höhe von 25% |
20.750,00 € |
Eigenmittel |
13.000,00 € |
Zuwendung aus KJP
II |
52.250,00 € |
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voraussichtl.
Baukosten lt. Antrag 14. Jan. 2011 |
99.000,00 € |
nach erneuter
baufachlicher Stellungnahme |
99.000,00 € |
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Kreiszuschuss 25% |
24.750,00 € |
Eigenmittel |
22.000,00 € |
Zuwendung aus KJP
II |
52.250,00 € |
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noch möglicher
Kreiszuschuss |
4.000,00 € |
Folglich kann ein zusätzlicher Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 4.000,00 EUR bewilligt werden.
Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
III. Alternativen
keine
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im Sachkonto 531 200 stehen insgesamt 55.000,00 EUR für Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung.
Verbindlichkeiten bestehen für die Baumaßnahmen der
Gemeinde Nordkirchen (22.350,00 EUR für die bauliche Erweiterung einer
Jugendeinrichtung) und der Gemeinde Rosendahl (bewilligt bislang 20.750,00 EUR
für den Umbau und 2.500,00 EUR für Einrichtungsgegenstände).
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB
VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld
und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss
für die Entscheidung zuständig.