Betreff
Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
Antrag der Gemeinde Rosendahl auf zusätzliche Gewährung von Kreiszuschüssen zu den Umbaukosten der Kinder- und Jugendeinrichtung „Haus der Parnterschaft“ vom 14. Jan. 2011
Vorlage
SV-8-0406
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinde Rosendahl wird für den Umbau der gemeindeeigenen Immobilie „Haus der Partnerschaft“ zu einem Jugendzentrum ein ergänzender Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 4.000.- EUR gewährt.

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Die Gemeinde Rosendahl baut zurzeit die eigene Immobilie „Haus der Partnerschaft“ teilweise zu einem Jugendzentrum um. Ein entsprechender Antrag auf Investitionskostenförderung ist im August 2010 gestellt worden.

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07. Dez. 2010 mit dem Anliegen der Gemeinde Rosendahl beschäftigt und einen Kreiszuschuss in Höhe von 20.750,00 EUR für die Umbaumaßnahme bewilligt (siehe SV-8-0303).

 

Im Verlauf der Bauarbeiten sind nun unvorhersehbare bautechnische Probleme aufgetreten, die für den Bereich der Jugendeinrichtung mit Mehrkosten in Höhe von 12.000,00 EUR durch die Gemeinde Rosendahl beziffert werden (siehe Schreiben vom 14. Jan. 2011).

 

 

II. Lösung

Nach erneuter fachtechnischer Prüfung durch die Abteilung 10 sind die unvorhersehbaren Mehrkosten der o.g. Baumassnahme als förderwürdig anzusehen. Darüber hinaus sind aufgeführten Kosten aus dem Erstantrag (hier: Haustüranlage in Höhe von 4.000,00 EUR) ebenfalls nachträglich als förderungswürdig durch die Abteilung 10 eingestuft worden.

 

Aufgrund der neuen Sachlage sind nunmehr Baukosten in Höhe von insgesamt 99.000,00 als förderungswürdig anzuerkennen.

 

Somit ergibt sich folgende Finanzierung.

 

voraussichtl. Baukosten gemäß Antrag vom 04.08.2010

          87.000,00 €

nach baufachlicher Stellungnahme

          83.000,00 €

bereits bewilligter Kreiszuschuss in Höhe von 25%

          20.750,00 €

Eigenmittel

          13.000,00 €

Zuwendung aus KJP II

          52.250,00 €

 

 

 

 

voraussichtl. Baukosten lt. Antrag 14. Jan. 2011

          99.000,00 €

nach erneuter baufachlicher Stellungnahme
förderungswürdige Gesamtkosten

          99.000,00 €

 

 

Kreiszuschuss 25%

          24.750,00 €

Eigenmittel

          22.000,00 €

Zuwendung aus KJP II

          52.250,00 €

 

 

noch möglicher Kreiszuschuss

            4.000,00 €

 

Folglich kann ein zusätzlicher Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 4.000,00 EUR bewilligt werden.

 

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

 

III. Alternativen

keine

 


 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Sachkonto 531 200 stehen insgesamt 55.000,00 EUR für Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung.

Verbindlichkeiten bestehen für die Baumaßnahmen der Gemeinde Nordkirchen (22.350,00 EUR für die bauliche Erweiterung einer Jugendeinrichtung) und der Gemeinde Rosendahl (bewilligt bislang 20.750,00 EUR für den Umbau und 2.500,00 EUR für Einrichtungsgegenstände).

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.