Betreff
Sachstandsbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements - NKF beim Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-6-0912
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF beim Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Zur Erarbeitung eines Konzepts für ein kommunales Haushaltswesen als Baustein eines modernen Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde Anfang 1999 ein Modellprojekt vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert. Die Städte Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Moers und Münster sowie die Gemeinde Hiddenhausen und der Kreis Gütersloh haben unter Begleitung des Landes Nordrhein-Westfalen einen Vorschlag für ein kommunales Haushaltsrecht auf der Basis der kaufmännischen Buchführung erarbeitet und anschließend drei Jahre lang erprobt. Ergebnis des Modellprojekts ist ein gemeinsamer Vorschlag zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts, mit dem das Projekt Mitte 2003 planmäßig beendet wurde. Die sieben Kommunen empfehlen gemeinsam einen Regelungstext für ein künftiges doppisches Haushaltsrecht. Er wurde als Teil eines Abschlussberichts zu dem Projekt am 30.06.2003 dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Fritz Behrens, übergeben.

Im Jahr 2004 wird das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Erst ab 2005 werden die Kommunen also voraussichtlich Rechtssicherheit hinsichtlich der exakten Ausgestaltung des NKF haben. Viele Eckpunkte des NKF gelten jedoch schon heute als sicher.

Nach derzeitigem Umsetzungsstand könnte das neue Haushaltsrecht damit bereits zum 01.01.2005 in Kraft treten, wobei derzeit davon ausgegangen wird, dass den Kommunen in NRW bis zur verbindlichen Umstellung auf den doppischen Haushalt ein Übergangszeitraum (evtl. bis zum 01.01.2008 als letztem Umstellungszeitpunkt) eingeräumt werden könnte.

II.  Lösung

Ein genauer Umstellungszeitpunkt für den Kreis Coesfeld ist noch nicht festgelegt worden. Es zeichnet sich derzeit allerdings ab, dass der gesetzlich zu beschließende Übergangszeitraum voraussichtlich ausgenutzt werden soll, d.h. der Kreis Coesfeld wird erst zu einem relativ späten Termin vom derzeitigen kameralen auf das doppische NKF-System umstellen.

Angesichts des umfangreichen Umstellungsaufwands wurde schon im Jahre 2003 mit den erforderlichen Vorarbeiten begonnen. Zu diesem Zweck ist eine Projektgruppe gegründet worden.

Die Projektgruppe befasst sich vorrangig mit folgenden Aufgabenstellungen:

  • Auswahl einer geeigneten Software
  • Erfassung und Bewertung des kreiseigenen Vermögens 
  • Durchführung von Schulungen für die Mitarbeiterschaft sowie politische Gremien.

 

Als Anlage 1 ist eine Zusammenfassung des von der Projektgruppe aufgestellten vorläufigen Projektplans beigefügt. Dieser Zusammenfassung können Sie entnehmen, dass sich die Projektgruppe in 2004 schwerpunktmäßig mit der „Softwareauswahl“ befasst.

Der Projektplan stellt einen derzeitigen Planungsstand dar und ist somit ständigen Veränderungen unterworfen.

 

Bislang sind bei den Modellkommunen des Pilotprojekts in Nordrhein-Westfalen verschiedene Softwarefirmen im Einsatz.

Alle Anbieter, deren Produkte heute von kommunalen Anwendern zur Abbildung des kameralen Buchungsstils eingesetzt werden, werden mit Blick auf den neuen Rechnungsstil gezwungen sein, ihre Produkte zu verändern bzw. neu zu konzipieren, um die NKF-Anforderungen abzubilden. Damit ist jede Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen unabhängig vom derzeit eingesetzten kameralen Buchungssystem gezwungen, das Software-Verfahren umzustellen.

Der Kreis Coesfeld strebt einen sukzessiven Umstieg auf das NKF-System an, wobei angedacht ist, eine Software einzusetzen, mit der während der Übergangsphase sowohl die Abbildung des kameralen als auch des NKF-Haushalts möglich ist. Die entsprechende Software soll voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2006 eingesetzt werden. Derzeit ist von folgendem Zeitplan auszugehen:

Haushalt 2006

Erstmalige Abbildung des Kreishaushalts mit neuer Software;
Inhalt: Produkthaushalt auf kameraler Basis;

Unterjährig: Bebuchung der Haushaltsstellen nach GemHVO!

Haushalt 2007

Vorrangig: Letztmalige Abbildung des Produkthaushalts auf
kameraler Basis;

Daneben: Testweise Abbildung des NKF-Haushalts;
Unterjährig: Bebuchung der Haushaltsstellen nach GemHVO,
wobei im Hintergrund gleichzeitig automatisiert doppisch gebucht
wird!

Haushalt 2008

Erstmalige Abbildung des NKF-Haushalts
Es wird ausschließlich doppisch nach neuem Kontenrahmen
(als Ersatz für Haushaltsstellen) gebucht!

Die Projektgruppe hat sich im Rahmen von Messebesuchen auf der Cebit 2003 und KomCom 2004 sowie anhand von Inhouse-Präsentationen verschiedener Anbieter eine grobe Marktübersicht verschafft. Sie hat sich in Abstimmung mit der Verwaltungsleitung und der Rechnungsprüfung dafür entschieden, die Softwareauswahl im Rahmen eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens nach vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu treffen (abhängig von noch zu ermittelnden Teststellungsergebnissen ist evtl. auch eine freihändige Vergabe denkbar). Der detaillierte Zeitplan für die Abwicklung des Vergabeverfahrens sieht nach heutigem Stand wie folgt aus:


 Seit Ende Januar 2004

 

Erarbeitung eines Aufgabenkataloges für Teststellungen

02.02.2004 – 17.03.2004

Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs und Erhalt von Teilnahmeanträgen

17.03.2004 – 12.05.2004

Prüfung und Selektion der Teilnahmeanträge, Abschluss des Aufgabenkataloges für Teststellungen

Vor den Sommerferien

Beteiligung des Beirats NSM

28.06.2004 – 23.07.2004

Durchführung von Teststellungen einschl. Auswertung und Nutzwertanalyse für „geeignete“ Anbieter

Ab 15.09.2004

Prüfung und Entscheidung, in welcher Form ein Ausschreibungsverfahren erforderlich ist (mit dem Ziel der Beschaffung der Software zum 01.01.2005) unter Beteiligung der Rechnungsprüfung

 

Parallel zur Projektgruppe NKF wurde auf Kreisebene eine Arbeitsgruppe NKF eingerichtet. Unter Federführung des Kreises werden hier grundsätzliche Fragen und Problemstellungen zur Einführung von NKF mit Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erörtert. Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe ist es, Kooperationsmöglichkeiten z. B. im Bereich der Fortbildung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bei der Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens zu erarbeiten und daraus eventuelle entstehende Synergieeffekte zu nutzen.

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Der gesamte Umfang der entstehenden Kosten für die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement – NKF kann zzt. noch nicht beziffert werden. Für erforderliche Beschaffungen von Hard- und Software aufgrund der Umstellung auf NKF ist im Produkthaushalt 2004 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 250.000,00 € veranschlagt. Weitere zusätzliche Mittel für die Einführung von NKF sind im Produkt 020.001 in Höhe von 4.500,00 € und im Bereich Aus- und Fortbildung eingeplant.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der Zuständigkeit für das Budget „Zentrale Dienste“ sowie für die Standards der damit verknüpften Produkte sind die vorgelegten Information dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur Kenntnis zu geben.