Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF beim Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Zur
Erarbeitung eines Konzepts für ein kommunales Haushaltswesen als Baustein eines
modernen Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde Anfang 1999 ein
Modellprojekt vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert.
Die Städte Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Moers und Münster sowie die Gemeinde
Hiddenhausen und der Kreis Gütersloh haben unter Begleitung des Landes
Nordrhein-Westfalen einen Vorschlag für ein kommunales Haushaltsrecht auf der
Basis der kaufmännischen Buchführung erarbeitet und anschließend drei Jahre
lang erprobt. Ergebnis des Modellprojekts ist ein gemeinsamer Vorschlag zur
Reform des Gemeindehaushaltsrechts, mit dem das Projekt Mitte 2003 planmäßig
beendet wurde. Die sieben Kommunen empfehlen gemeinsam einen Regelungstext für
ein künftiges doppisches Haushaltsrecht. Er wurde als Teil eines
Abschlussberichts zu dem Projekt am 30.06.2003 dem Innenminister des Landes
Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Fritz Behrens, übergeben.
Im Jahr
2004 wird das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Erst ab 2005 werden die
Kommunen also voraussichtlich Rechtssicherheit hinsichtlich der exakten
Ausgestaltung des NKF haben. Viele Eckpunkte des NKF gelten jedoch schon heute
als sicher.
Nach derzeitigem Umsetzungsstand könnte das neue Haushaltsrecht damit bereits zum 01.01.2005 in Kraft treten, wobei derzeit davon ausgegangen wird, dass den Kommunen in NRW bis zur verbindlichen Umstellung auf den doppischen Haushalt ein Übergangszeitraum (evtl. bis zum 01.01.2008 als letztem Umstellungszeitpunkt) eingeräumt werden könnte.
II. Lösung
Ein genauer
Umstellungszeitpunkt für den Kreis Coesfeld ist noch nicht festgelegt worden.
Es zeichnet sich derzeit allerdings ab, dass der gesetzlich zu beschließende
Übergangszeitraum voraussichtlich ausgenutzt werden soll, d.h. der Kreis
Coesfeld wird erst zu einem relativ späten Termin vom derzeitigen kameralen auf
das doppische NKF-System umstellen.
Angesichts des
umfangreichen Umstellungsaufwands wurde schon im Jahre 2003 mit den
erforderlichen Vorarbeiten begonnen. Zu diesem Zweck ist eine Projektgruppe
gegründet worden.
Die Projektgruppe
befasst sich vorrangig mit folgenden Aufgabenstellungen:
- Auswahl einer geeigneten Software
- Erfassung und Bewertung des kreiseigenen
Vermögens
- Durchführung von Schulungen für die
Mitarbeiterschaft sowie politische Gremien.
Als Anlage 1
ist eine Zusammenfassung des von der Projektgruppe aufgestellten vorläufigen
Projektplans beigefügt. Dieser Zusammenfassung können Sie entnehmen, dass sich
die Projektgruppe in 2004 schwerpunktmäßig mit der „Softwareauswahl“ befasst.
Der Projektplan
stellt einen derzeitigen Planungsstand dar und ist somit ständigen
Veränderungen unterworfen.
Bislang
sind bei den Modellkommunen des Pilotprojekts in Nordrhein-Westfalen
verschiedene Softwarefirmen im Einsatz.
Alle
Anbieter, deren Produkte heute von kommunalen Anwendern zur Abbildung des
kameralen Buchungsstils eingesetzt werden, werden mit Blick auf den neuen
Rechnungsstil gezwungen sein, ihre Produkte zu verändern bzw. neu zu
konzipieren, um die NKF-Anforderungen abzubilden. Damit ist jede
Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen unabhängig vom derzeit eingesetzten
kameralen Buchungssystem gezwungen, das Software-Verfahren umzustellen.
Der
Kreis Coesfeld strebt einen sukzessiven Umstieg auf das NKF-System an, wobei
angedacht ist, eine Software einzusetzen, mit der während der Übergangsphase
sowohl die Abbildung des kameralen als auch des NKF-Haushalts möglich ist. Die
entsprechende Software soll voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2006
eingesetzt werden. Derzeit ist von folgendem Zeitplan auszugehen:
Haushalt 2006 |
Erstmalige Abbildung des
Kreishaushalts mit neuer Software; Unterjährig: Bebuchung der Haushaltsstellen nach GemHVO! |
Haushalt 2007 |
Vorrangig: Letztmalige Abbildung des Produkthaushalts
auf Daneben:
Testweise Abbildung des NKF-Haushalts; |
Haushalt 2008 |
Erstmalige
Abbildung des NKF-Haushalts |
Die Projektgruppe hat sich im Rahmen von Messebesuchen auf der Cebit
2003 und KomCom 2004 sowie anhand von Inhouse-Präsentationen verschiedener
Anbieter eine grobe Marktübersicht verschafft. Sie hat sich in Abstimmung mit
der Verwaltungsleitung und der Rechnungsprüfung dafür entschieden, die
Softwareauswahl im Rahmen eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens nach
vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu treffen (abhängig von noch zu
ermittelnden Teststellungsergebnissen ist evtl. auch eine freihändige Vergabe
denkbar). Der detaillierte Zeitplan für die Abwicklung des Vergabeverfahrens
sieht nach heutigem Stand wie folgt aus:
|
Erarbeitung eines Aufgabenkataloges für Teststellungen |
02.02.2004 – 17.03.2004 |
Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs und Erhalt von
Teilnahmeanträgen |
17.03.2004 – 12.05.2004 |
Prüfung und Selektion der Teilnahmeanträge, Abschluss
des Aufgabenkataloges für Teststellungen |
Vor den Sommerferien |
Beteiligung des Beirats NSM |
28.06.2004 – 23.07.2004 |
Durchführung von Teststellungen einschl. Auswertung und
Nutzwertanalyse für „geeignete“ Anbieter |
Ab 15.09.2004 |
Prüfung und Entscheidung, in welcher Form ein
Ausschreibungsverfahren erforderlich ist (mit dem Ziel der Beschaffung der
Software zum 01.01.2005) unter Beteiligung der Rechnungsprüfung |
Parallel zur
Projektgruppe NKF wurde auf Kreisebene eine Arbeitsgruppe NKF eingerichtet.
Unter Federführung des Kreises werden hier grundsätzliche Fragen und
Problemstellungen zur Einführung von NKF mit Vertretern der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden erörtert. Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe ist es,
Kooperationsmöglichkeiten z. B. im Bereich der Fortbildung und Qualifizierung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bei der Erfassung und Bewertung des
kommunalen Vermögens zu erarbeiten und daraus eventuelle entstehende
Synergieeffekte zu nutzen.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Der gesamte Umfang der entstehenden Kosten für die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement – NKF kann zzt. noch nicht beziffert werden. Für erforderliche Beschaffungen von Hard- und Software aufgrund der Umstellung auf NKF ist im Produkthaushalt 2004 eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 250.000,00 € veranschlagt. Weitere zusätzliche Mittel für die Einführung von NKF sind im Produkt 020.001 in Höhe von 4.500,00 € und im Bereich Aus- und Fortbildung eingeplant.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der Zuständigkeit für das Budget „Zentrale Dienste“ sowie für die Standards der damit verknüpften Produkte sind die vorgelegten Information dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur Kenntnis zu geben.